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   BSG, 20.12.1963 - 12 RJ 534/61   

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https://dejure.org/1963,9269
BSG, 20.12.1963 - 12 RJ 534/61 (https://dejure.org/1963,9269)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1963 - 12 RJ 534/61 (https://dejure.org/1963,9269)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1963 - 12 RJ 534/61 (https://dejure.org/1963,9269)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.09.1961 - 1 RA 104/59
    Auszug aus BSG, 20.12.1963 - 12 RJ 534/61
    Sie meint allerdings, sie hätte ihn in entsprechender Anwendung des 5 138 SGG berichtigt° Der 1° Senat des Bundessozialge- richts (BSG) hat die Möglichkeit der Berichtigung eines Feststellungsbescheides beim Vorliegen eines Rechenfehlers als einer offenbaren Unrichtigkeit in entsprechender Anwendung des 5 138 SGG bejaht (BSG 15, 96).
  • LSG Bayern, 29.11.2017 - L 11 AS 322/17

    Einkommen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Sinn und Zweck der (höheren) Leistung ist dabei, dass Hinterbliebene in die Lage versetzt werden, die Kosten der letzten Krankheit sowie die Kosten der Bestattung des Verstorbenen zu begleichen und im Wesentlichen auch die Unterstützung bei der Umstellung von den bisherigen auf die neuen Lebensverhältnisse, zB den Umzug von der bisherigen Wohnung in eine kleinere und billigere Wohnung zu erleichtern (so bereits BSG, Urteil vom 20.12.1963 - 12 RJ 534/61 - SozR Nr. 4 zu § 1268; dahingehend auch: BVerfG, Beschluss vom 08.03.1972 - 1 BvR 674/70 - BVerfGE 32, 365; BSG, Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 12; Urteil vom 11.01.1990 - 7 RAr 128/88 - BSGE 66, 134; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.01.2016 - L 7 R 173/15; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.02.2004 - 16 A 1160/02; Greiser/Eicher in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Auflag 2014, § 74 Rn 76).
  • BSG, 27.07.1967 - 12 RJ 218/64
    , Diese Vorschrift und nicht der durch Art° 1 @ 1 Nr" 29 Buchstabe b) des RVÄndG dem @ 1268 Abs" 5 RVG angefügte Satz: "Satz 1 gilt nicht, wenn die Gewährung der Rente nach den Absätzen 1 bis 4 für den Berechtigten günstiger ist" ist auf den vorliegenden Fall anzuwenden, da dieser Satz 2 zwar für Versicherungsfälle gilt, die vor dem 1, Juli 1965, aber nach dem 31, Dezember 1956 eingetreten sind (Art, 5 5 4 Abs(} 2 Buchstabe a) RVÄndG), nicht aber - wie hier - für Rentenbezugszeiten vor dem 10 Juli 1965 (Art, 5 @ 10 (Abs, 1 Buchstabe e);vglo Verbandskommo, Stand: 8, Ergänzung Juli 1966, 5 1268 Anm, 17)0 Der Anspruch der Klägerin auf Rente für die ersten drei Monate nach dem Tode des Versicherten (Sterbevierteljahr) regelt sich nur nach @ 1268 Abs0 5, 1, Alternative RVO aF, da dem Versicherten im Zeitpunkt seines Todes Rente "zustand"o Dem Versicherten "stand" die bindend festgestellte Rente "zu" (vglo Urteil des erkennenden Senats vom 20, Dezember1963- 12 RJ 534/61-, SozRRV0351268Nr, 4), d ho die Rente des Versicherten wegen Berufsunfähigkeit, und nicht, wie die Revision meint, die Rente, die ihm an sich zugestanden hätte, die der Versicherte aber nicht beantragt hat° Die 20 Alternative der Vorschrift des 5 1268 Abs, 5 RVO aD ist nicht anzuwenden, da sie voraussetzt, daß der Versicherte im Zeitpunkt seines Todes nicht rentenberechtigt war, während hier der Versicherte rentenberechtigt war° Die Anwendung der 1, Alternative des @ 1268 Abs, 5 RVG aF führt indes nicht zu dem vom LSG vertretenen Ergebnis, Bei wörtlicher Auslegung des © 1268 Abs, 5 BVG aD mag die z"vom LSG vertretene Auffassung gerechtfertigt werden können, ausnahmslos sei während des Sterbevierteljahres der Witwe .
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