Rechtsprechung
BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 117 Abs 1 S 1 SGB 12, § 93 SGB 12, § 94 SGB 12, § 20 Abs 1 SGB 10, § 103 SGG
Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen - Nichterforderlichkeit des tatsächlichen Bestehens eines zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs - JLaw (App) | www.prinz.law
- rewis.io
Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen - Nichterforderlichkeit des tatsächlichen Bestehens eines zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Leistungsträgers auf Auskunft über Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse eines geschiedenen Ehegatten; Kein Auskunftsanspruch bei Negativevidenz; Als Unterhaltsschuldner des Sozialhilfeempfängers in Betracht kommender früherer Ehegatte
- rechtsportal.de
SGB XII § 94 Abs 4 S. 1; BGB § 1585b
Anspruch eines Leistungsträgers auf Auskunft über Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse eines geschiedenen Ehegatten - datenbank.nwb.de
Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen - Nichterforderlichkeit des tatsächlichen Bestehens eines zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 01.12.2011 - S 2 SO 243/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 32/12
- BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90
Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen - …
Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
Deshalb ist zur Auskunft schon verpflichtet, wer als Unterhaltsschuldner des Sozialhilfeempfängers in Betracht kommt (BVerwGE 91, 375 ff) .Von daher sind nur solche erkennbar sinnlosen Auskunftsverlangen nach dem allgemein geltenden Grundsatz rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (zur Negativevidenz bei Überleitung: BVerwGE 49, 311, 315 f; 56, 300, 302; 87, 217, 225; zur Negativevidenz bei einem Auskunftsverlangen BVerwGE 91, 375 ff) .
Diese Auffassung widerspricht der vom 12. Senat selbst herangezogenen Rechtsprechung des BVerwG (vgl etwa zur Auslegung einer in einem beiderseitigen Unterhaltsverzicht enthaltenen Notklausel: BVerwGE 91, 375, 377) , weil die Aufklärung oder Ermittlung des vermeintlich schlüssigen Sachvortrags von dem Rechtssatz abweicht, dass das Auskunftsverlangen nur dann sinnlos ist, wenn es nach objektivem (materiellen) Recht offensichtlich ausgeschlossen ist; denn es kann nicht "offensichtlich" sein, was sich erst nach Aufklärung eines Sachverhaltes und ggf einer Beweiserhebung (so auch in dem vom 12. Senat des LSG entschiedenen Fall) beantworten lässt.
- BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75
Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz
Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
Von daher sind nur solche erkennbar sinnlosen Auskunftsverlangen nach dem allgemein geltenden Grundsatz rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (zur Negativevidenz bei Überleitung: BVerwGE 49, 311, 315 f; 56, 300, 302; 87, 217, 225; zur Negativevidenz bei einem Auskunftsverlangen BVerwGE 91, 375 ff) .Deshalb spricht auch das BVerwG in diesem Zusammenhang von "einem solchen möglicherweise nicht völlig auszuschließenden Ausnahmefall" (BVerwGE 49, 311, 314 f; 56, 300, 302) .
- BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77
Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung …
Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
Von daher sind nur solche erkennbar sinnlosen Auskunftsverlangen nach dem allgemein geltenden Grundsatz rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (zur Negativevidenz bei Überleitung: BVerwGE 49, 311, 315 f; 56, 300, 302; 87, 217, 225; zur Negativevidenz bei einem Auskunftsverlangen BVerwGE 91, 375 ff) .Deshalb spricht auch das BVerwG in diesem Zusammenhang von "einem solchen möglicherweise nicht völlig auszuschließenden Ausnahmefall" (BVerwGE 49, 311, 314 f; 56, 300, 302) .
- BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 12 SO 61/09
Sozialhilfe
Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
Ein Klärungsbedarf besteht auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des 12. Senats desselben LSG (Urteil vom 1.9.2010 - L 12 SO 61/09) , auf die sich die Klägerin stützt. - BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht
Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
Von daher sind nur solche erkennbar sinnlosen Auskunftsverlangen nach dem allgemein geltenden Grundsatz rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (zur Negativevidenz bei Überleitung: BVerwGE 49, 311, 315 f; 56, 300, 302; 87, 217, 225; zur Negativevidenz bei einem Auskunftsverlangen BVerwGE 91, 375 ff) . - BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80
Leistungsbescheide bei Lehrstellenwechsel werden Gegenstand des Verfahrens
Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
Sie ist durch die Rechtsprechung des BVerwG, der sich das Bundessozialgericht (BSG) bereits angeschlossen hat (vgl zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 80), geklärt. - BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision - …
Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B
Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39;… SozR § 160a Nr. 31) .
- LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter …
Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B;… zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (st. Rspr. seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff). - LSG Bayern, 23.10.2014 - L 8 SO 212/12
1. Weiterentwicklung der Rechtsprechung (Urteil vom 28.01.2014, L 8 SO 21/12).2. …
Der Sinn und Zweck des öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruchs als Vorbereitungsmaßnahme für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs steht einer über die Feststellung einer potentiellen Unterhaltsverpflichtung hinausgehenden Prüfung entgegen (BSG Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B, juris Rn. 8, LSG NRW Urteil vom 16.05.2013, L 9 SO 212/12, juris Rn. 43).Das BSG hat im Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B ausdrücklich klargestellt, dass nicht "offensichtlich" iS der Negativevidenz sein könne, was sich erst nach Aufklärung des Sachverhaltes und ggf. einer Beweiserhebung beantworten lasse.
auch Beschlüsse über NZB des BSG, Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B; B. vom 25.04.2013, B 8 SO 104/12 B.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12
Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur …
Diesen Ausführungen schließt sich der erkennende Senat, der mittlerweile als einziger Senat neben dem 20. Senat beim LSG NRW für das Rechtsgebiet der Sozialhilfe zuständig ist, in vollem Umfang an, zumal mittlerweile auch das BSG die gegen die Nichtzulassung der Revision in dem zitierten Urteil eingelegte Beschwerde zurückgewiesen hat (BSG, Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -).Gemessen an diesem Zweck kann nur ein erkennbar sinnloses Auskunftsverlangen rechtswidrig sein (vgl. hierzu BSG, Beschl. v. 20.12.2012, - B 8 SO 75/12 B - m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerwG).
Abgesehen davon, dass die medizinische Begutachtung eines am Verfahren nicht beteiligten Dritten problematisch erscheint und allenfalls mit dessen Einverständnis möglich wäre, kann nicht offensichtlich sein, was sich erst nach Aufklärung eines Sachverhalts und Beweisaufnahme beantworten lässt (vgl. BSG, Beschluss vom 20.12.2012, - B 8 SO 75/12 -).
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 7 SO 1715/16
Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen …
Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängerin gegen den Kläger weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 7 ff.; Senatsurteile vom 6. November 2014 - L 7 SO 5083/12 - ;… vom 12. Dezember 2013 - L 7 SO 4209/09 - juris Rdnr. 34 und vom 28. Februar 2013 - L 7 SO 4014/11 - ; vgl. ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 - juris Rdnrn. 40 ff.;… Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rdnr. 40 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - L 8 SO 212/12 - juris Rdnrn. 39 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - L 8 SO 21/12 - juris Rdnrn. 43 ff.; vgl. ferner BVerwG…, Urteil vom 6. November 1975 - V C 28.75 - BVerwGE 49, 311 - juris Rdnr. 15).Das BSG hat in dem Beschluss vom 20. Dezember 2012 (B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 8) überzeugend darauf hingewiesen, dass das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 1. September 2010 im Widerspruch zu der von diesem selbst herangezogenen Rechtsprechung des BVerwG steht und den Grundsatz der Negativevidenz konterkariert.
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 3734/15
Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber dem Ehegatten eines potenziell …
Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Hilfeempfängers gegen die Ehefrau des Klägers weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rdnr. 7 ff.; Senatsurteile vom 6. November 2014 - L 7 SO 5083/12 - und 28. Februar 2013 - L 7 SO 5083/12 - vgl. ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Januar 2015 - L 20 SO 12/14 - juris Rdnrn. 40 ff.;… Urteil vom 16. Mai 2013 - L 9 SO 212/12 - juris Rdnr. 40 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - L 8 SO 212/12 - juris Rdnrn. 39 ff.; Urteil vom 28. Januar 2014 - L 8 SO 21/12 - juris Rdnrn. 43 ff.). - BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B
Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige
Sie ist durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl: Senatsbeschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B;… zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26 S 80) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (stRspr seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff) geklärt. - LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 91/17 Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII liegen vor, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch des Hilfeempfängers gegen die Klägerin weder offensichtlich im Wege der Negativevidenz noch nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rn. 7).
Von daher sind nur solche erkennbar sinnlosen Auskunftsverlangen nach dem allgemein geltenden Grundsatz rechtstaatlichen Verwaltungshandelns trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rn. 7).
Dies ist allerdings gewollt angesichts der vom Auskunftsverlangen verfolgten Zielsetzung (BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rn. 8).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14
Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach …
Ein Auskunftsanspruch ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn von vornherein, d.h. ohne nähere Prüfung, ohne Beweiserhebung und ohne eingehende rechtliche Überlegungen ersichtlich ist, dass ein Unterhaltsanspruch nicht besteht (…sog. Negativ-Evidenz, vgl. dazu Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 Rn. 27 ff. sowie daraufhin BSG, Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B Rn. 7 f.).Insoweit dient die Auskunftspflicht nach § 117 Abs. 1 SGB XII als bloße Vorstufe zur Realisierung etwaiger Unterhaltsansprüche nicht nur deren Vereinfachung, sondern auch der Vermeidung von Unterhaltsverfahren, die sich bei Kenntnis der Einkommens- und Vermögenssituation eines potenziell Unterhaltsverpflichteten als nicht erfolgversprechend darstellen (vgl. BSG, Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B Rn. 8).
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2013 - L 7 SO 4209/09
Sozialhilfe - Anspruchsübergang - Bestimmtheit der Überleitungsanzeige - …
Das Bestehen des Anspruchs ist keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige (dazu und zum Folgenden BSG…, Beschluss vom 25. April 2013 - B 8 SO 104/12 B - juris Rdnr. 8 ff; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - B 8 SO 75/12 B - veröffentlicht auf www.sozialgerichtsbarkeit.de;… vgl. auch Senatsurteil vom 22. Juli 2010 - L 7 SO 853/09 - juris Rdnr. 28). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Ausreichend für die Rechtmäßigkeit des Überleitungsbescheides ist, dass ein überleitungsfähiger Anspruch nach materiellem Recht überhaupt in Betracht kommt, er also nicht von vornherein objektiv ausgeschlossen ist (BSG…, Beschluss vom 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B - juris Rn. 9; zur Negativevidenz bei einem Auskunftsverlangen nach § 117 SGB XII: BSG, Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rn. 7).Die Überprüfung des übergeleiteten Anspruchs ist daher auf Fälle der sog. Negativevidenz beschränkt (BVerwG in ständiger Rechtsprechung zur Vorgängernorm § 90 BSGH, u.a. Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 57/88;… BSG aaO und Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rn. 7 m.w.N.; Senat…, Urteil vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 - juris Rn. 31).
- SG Magdeburg, 21.07.2020 - S 29 SO 11/16
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Sozialhilfeträgers gegenüber dem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 9 SO 13/13
- BSG, 14.01.2019 - B 8 SO 56/18 B
Auskunftsanspruch über Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Angehörigen …
- LSG Bayern, 11.10.2013 - L 8 SO 105/13
Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter und bei Behinderung: Überleitung von …
- SG Landshut, 12.11.2015 - S 11 SO 25/15
Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14
Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens gegen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 20 SO 20/20
Anspruch auf Leistungen für Betreuungskosten in einer Wohngemeinschaft für …
- LSG Bayern, 21.12.2020 - L 18 SO 148/19
Sozialhilfe, Grundsicherung, Bescheid, Leistungen, Lebensunterhalt, Streitwert, …
- BSG, 08.02.2017 - B 8 SO 71/16 B
Auskunftspflicht; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige …
- BSG, 09.03.2015 - B 8 SO 89/14 B
Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - L 8 SO 52/20
Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber potenziell Unterhaltspflichtigen - …
- OLG Koblenz, 19.07.2017 - 9 UF 131/17
Kausalitätsprüfung bei gesetzlichem Forderungsübergang im Sozialhilferecht
- LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 4/20
- VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15
Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2020 - L 8 SO 235/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 414/15
Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss des Sozialgerichts
- LSG Hamburg, 10.06.2021 - L 4 SO 38/20
Auskunftspflicht des Hilfebedürftigen gegenüber dem Sozialhilfeträger über …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 1 KR 75/15
Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss des Sozialgerichts
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 7 SO 855/21
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 8 SO 274/11
- SG Aurich, 06.10.2016 - S 13 SO 70/15
Streitigkeiten nach dem SGB XII
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2020 - L 7 AL 2/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2019 - L 8 SO 253/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 8 SO 4/16
- LSG Baden-Württemberg, 06.12.2017 - L 2 SO 2502/17