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   BSG, 20.12.2016 - B 9 V 42/16 B   

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https://dejure.org/2016,52781
BSG, 20.12.2016 - B 9 V 42/16 B (https://dejure.org/2016,52781)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2016 - B 9 V 42/16 B (https://dejure.org/2016,52781)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - B 9 V 42/16 B (https://dejure.org/2016,52781)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 33 Abs 1 S 1 SGG, § 153 Abs 3 S 2 SGG, § 153 Abs 3 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Behauptung von Verfahrensfehlern ins Blaue hinein - vertretungsweise Unterschrift eines Richters - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - unrichtige Angaben zur Besetzung im Sitzungsaushang - ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung von Verfahrensmängeln; Anforderungen an eine substantiierte Tatsachendarlegung

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Behauptung von Verfahrensfehlern ins Blaue hinein - vertretungsweise Unterschrift eines Richters - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - unrichtige Angaben zur Besetzung im Sitzungsaushang - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung von Verfahrensmängeln; Anforderungen an eine substantiierte Tatsachendarlegung

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Behauptung von Verfahrensfehlern ins Blaue hinein - vertretungsweise Unterschrift eines Richters - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - unrichtige Angaben zur Besetzung im Sitzungsaushang - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.03.1976 - 9 BV 214/75

    Verfahrensmangel - Formgerechte Bezeichnung - Nicht gehörter Zeuge

    Auszug aus BSG, 20.12.2016 - B 9 V 42/16 B
    Soweit die Klägerin Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) rügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu einer weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 24, 34) .
  • BSG, 08.10.1987 - 9a BVi 8/86
    Auszug aus BSG, 20.12.2016 - B 9 V 42/16 B
    Soweit sie die Frage von Beweiserleichterungen bzw eines Anscheinsbeweises im Impfschadensrecht aufwerfen möchte, fehlt es darüber hinaus an jeder Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Regelungen sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl BSG Beschluss vom 12.4.1988 - 9/9a BVi 3/87 - Juris mwN; Beschluss vom 8.10.1987 - 9a BVi 8/86 - Juris mwN) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.12.2016 - B 9 V 42/16 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 20.12.2016 - B 9 V 42/16 B
    Soweit die Klägerin Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) rügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu einer weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 24, 34) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 20.12.2016 - B 9 V 42/16 B
    Mit seiner Kritik, das LSG habe zu Unrecht die Kostenentscheidung des SG nicht korrigiert, wendet sich die Beschwerde gegen die inhaltliche Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Einzelfall, die aber nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 12.10.2017 - B 9 V 32/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Sie hat zu diesen Fragen bereits Stellung bezogen (vgl BSG Beschluss vom 20.12.2016 - B 9 V 42/16 B - Juris; Beschluss vom 12.4.1988 - 9/9a BVi 3/87 - Juris mwN; Beschluss vom 8.10.1987 - 9a BVi 8/86 - Juris mwN) .
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