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   BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R   

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BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R (https://dejure.org/2018,50827)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R (https://dejure.org/2018,50827)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - B 3 KR 2/17 R (https://dejure.org/2018,50827)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - in Einzelpraxis tätiger Leistungserbringer (hier: Ergotherapeutin) - Erweiterung der Zulassung um eine Fachkraft, die ausschließlich Hausbesuche durchführen soll - Fehlen eines zusätzlichen Behandlungsraums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 5 vom 03.04.2003, § 124 Abs 4 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 124 Abs 5 SGB 5 vom 26.03.2007, § 125 Abs 1 SGB 5, § 125 Abs 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - in Einzelpraxis tätiger Leistungserbringer (hier: Ergotherapeutin) - Erweiterung der Zulassung um eine Fachkraft, die ausschließlich Hausbesuche durchführen soll - Fehlen eines zusätzlichen Behandlungsraums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 5 vom 03.04.2003, § 124 Abs 4 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 124 Abs 5 SGB 5 vom 26.03.2007, § 125 Abs 1 SGB 5, § 125 Abs 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - in Einzelpraxis tätiger Leistungserbringer (hier: Ergotherapeutin) - Erweiterung der Zulassung um eine Fachkraft, die ausschließlich Hausbesuche durchführen soll - Fehlen eines zusätzlichen Behandlungsraums

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - in Einzelpraxis tätiger Leistungserbringer (hier: Ergotherapeutin) - Erweiterung der Zulassung um eine Fachkraft, die ausschließlich Hausbesuche durchführen soll - Fehlen eines zusätzlichen Behandlungsraums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulassung von Leistungserbringern von Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - in Einzelpraxis tätiger Leistungserbringer (hier: Ergotherapeutin) - Erweiterung der Zulassung um eine Fachkraft, die ausschließlich Hausbesuche durchführen soll - Fehlen eines dafür vorzuhaltenden zusätzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Ergotherapie: Hausbesuche erleichtert

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    F. ./. AOK Baden-Württemberg - Die Gesundheitskasse

    Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 431
  • NZS 2019, 591
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95

    Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R
    bb) Die Zulassung von Heilmittelerbringern (§ 124 Abs. 5 SGB V) bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (so zuletzt ausdrücklich BSG SozR 4-2500 § 124 Nr. 4, insbesondere RdNr 28; vgl zur Raumhöhe auch BSGE 78, 125 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 5) neben der Person des Heilmittelerbringers auch auf das konkrete Unternehmen und die jeweilige Betriebsstätte.

    Untergesetzliche Regelungen, wie die einseitig vom GKV-Spitzenverband gemäß § 124 Abs. 4 S 1 SGB V erlassenen Zulassungsempfehlungen oder vertragliche Vereinbarungen, wie Rahmenempfehlungen zur Versorgung mit Heilmitteln nach § 125 Abs. 1 SGB V oder weitere Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V sind an diesen gesetzlichen Vorgaben zu messen (vgl hierzu bereits BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 5 S 39 f) .

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R
    Berufsausübungsregelungen sind danach bereits zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 30, 292, 316 ff; 68, 272, 282 ff; 71, 183, 198 ff; 93, 362, 369 ff).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R
    Berufsausübungsregelungen sind danach bereits zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 30, 292, 316 ff; 68, 272, 282 ff; 71, 183, 198 ff; 93, 362, 369 ff).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R
    Nach der vom BVerfG zur Berufsfreiheit entwickelten Stufentheorie (BVerfGE 7, 377, 404 ff ) ist der Rechtfertigungsbedarf nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit für Berufsausübungsregelungen geringer als für Berufswahlreglementierungen (vgl zum Ganzen zuletzt zB BSG Urteil vom 16.3.2017 - B 3 KR 14/16 R - Juris RdNr 31 mwN = GesR 2017, 705).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Abrechnungsbefugnis - Manuelle

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R
    Der Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung zur freien Mitarbeit mit einer bestimmten Fachkraft ist bei noch ungeklärter Zulassungssituation nicht zumutbar (vgl zum Feststellungsinteresse im Leistungserbringungsrecht für Heilmittel allgemein zB BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 2 RdNr 9 f) , und es ist zudem zu erwarten, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt ist (vgl dazu zB Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 55 RdNr 19c mwN) .
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Heilmittelbereich -

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R
    Es geht dabei nämlich nicht lediglich - wie beim Streit über den Inhalt einer Abrechnungsbefugnis bezüglich bestimmter, zusätzliche Qualifikationen erfordernde Leistungen - um Modalitäten und Bedingungen der Leistungserbringung, die in Rahmenverträgen nach § 125 Abs. 2 S 1 SGB V zu regeln sind (vgl dazu ausführlich BSG SozR 4-2500 § 124 Nr. 1 RdNr 10 f, 14; sowie BSGE 122, 286 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 9, RdNr 13 unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 6 RdNr 11) .
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R
    Die Berechtigung von Leistungserbringern, an der Versorgung der Versicherten der GKV teilzunehmen und Leistungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang und entsprechender Qualität zulasten der GKV erbringen zu dürfen, steht unter dem Schutz der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG (vgl dazu nur BVerfGE 11, 30 = SozR Nr. 15 zu § 368a RVO; BVerfGE 25, 236 = SozR Nr. 78 zu Art. 3 GG; BSG SozR 4-2500 § 124 Nr. 2 RdNr 15).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R
    Die Berechtigung von Leistungserbringern, an der Versorgung der Versicherten der GKV teilzunehmen und Leistungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang und entsprechender Qualität zulasten der GKV erbringen zu dürfen, steht unter dem Schutz der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG (vgl dazu nur BVerfGE 11, 30 = SozR Nr. 15 zu § 368a RVO; BVerfGE 25, 236 = SozR Nr. 78 zu Art. 3 GG; BSG SozR 4-2500 § 124 Nr. 2 RdNr 15).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R
    Berufsausübungsregelungen sind danach bereits zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 30, 292, 316 ff; 68, 272, 282 ff; 71, 183, 198 ff; 93, 362, 369 ff).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R
    Berufsausübungsregelungen sind danach bereits zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 30, 292, 316 ff; 68, 272, 282 ff; 71, 183, 198 ff; 93, 362, 369 ff).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt,

  • BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 14/16 R

    Krankenversicherung - Physiotherapeut - manuelle Therapie - Ausschluss der

  • BSG, 25.03.2021 - B 1 KR 16/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen

    Vielmehr besteht - wie etwa bei der Zulassung eines Leistungserbringers nach § 124 Abs. 2 Satz 1 SGB V (vgl BSG vom 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R - SozR 4-2500 § 124 Nr. 6 RdNr 14) - ein Über-/Unterordnungsverhältnis.
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 2/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum in Rechtsform

    Daraus folgt, dass das Gericht nach Aufhebung eines rechtswidrigen feststellenden Verwaltungsakts die der Rechtslage entsprechende Feststellung in seiner Entscheidung selbst trifft (so auch die Vorgehensweise in BSG Urteil vom 12.8.2019 - B 3 KR 16/18 R - vgl Terminbericht Nr. 35/19; ebenso BSG Urteil vom 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R - SozR 4-2500 § 124 Nr. 6 RdNr 14; zur Anfechtungs- und Feststellungsklage im Unfallversicherungsrecht vgl zB BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 2 U 25/12 R - BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6, RdNr 11).
  • BSG, 25.10.2023 - B 6 KA 20/22 R

    Ist die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ermächtigt, eine Beitragsheranziehung

    Die hilfsweise erhobene Anfechtungs- und Feststellungsklage des Klägers stellt lediglich eine zulässige Klageerweiterung iS des § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG dar (vgl BSG Urteil vom 20.12.2018 - B 3 KR 2/17 R - SozR 4-2500 § 124 Nr. 6 RdNr 12; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl 2023, § 99 RdNr 4 mwN) , an der - nach Erfolglosigkeit des Antrags auf vollständige Befreiung von der Teilnahmepflicht - ein berechtigtes Feststellungsinteresse gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG im Hinblick auf das Bestehen der Dienstverpflichtung des Klägers besteht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 - L 15 SO 243/20

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Dass ein Feststellungsantrag in der ersten Instanz nicht erfolgt ist, ist unbeachtlich, es kann bei materiell unverändert gebliebenem Klagegrund wie hier in einem Verfahren unproblematisch von der Anfechtungs- und Leistungs- bzw. Verpflichtungsklage auf eine Anfechtungs- und Feststellungsklage übergegangen werden, es handelt sich dabei nicht um eine Klageänderung (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 2018, Az. B 3 KR 2/17 R, juris Rn. 12 = SozR 4-2500 § 124 Nr. 6; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, a.a.O., § 99 Rn. 4).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.07.2023 - L 10 KR 44/21

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Auftragsvergabe an den Leistungserbringer -

    aa) Da sich Leistungserbringer für Hilfsmittel und gesetzliche Krankenkassen bei Fragen zu Modalitäten und Bedingungen der Leistungserbringung sowie bei Fragen rund um die Höhe von Vergütungsansprüchen der Leistungserbringer oder eines Erstattungsanspruchs der Krankenkassen in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüberstehen, kommt ein Verwaltungsakt iSv § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Regelung dieser Aspekte ihrer Rechtsbeziehung nicht in Betracht (vgl BSG, Urteil vom 20. Dezember 2018 - B 3 KR 2/17 R -, Rn 14; BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 3 KR 23/15 R -, Rn 14; BSG, Urteil vom 22. November 2012 - B 3 KR 10/11 R -, Rn 11).
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