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   BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R   

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https://dejure.org/2013,10581
BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R (https://dejure.org/2013,10581)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R (https://dejure.org/2013,10581)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 67/12 R (https://dejure.org/2013,10581)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Unterkunft und Heizung; Abweichung von der Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteil bei Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft durch Sanktion

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 31 Abs 5 S 2 SGB 2, § 31 Abs 5 S 6 SGB 2, § 31 Abs 3 S 6 SGB 2, § 31 Abs 3 S 7 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl - Bedarfsunterdeckung - Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft durch Sanktion

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung für eine Bedarfsgemeinschaft nach Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitglieds durch Sanktion

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl - Bedarfsunterdeckung - Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft durch Sanktion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung für eine Bedarfsgemeinschaft nach Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitglieds durch Sanktion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV - Kürzung von KdU-Leistungen für Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft - Mithaftung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abweichung vom Kopfteilprinzip aus bedarfsbezogenen Gründen und Weiterzahlung der vollen Kosten für die Unterkunft möglich

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Mietkosten bei Sanktion gegen einen in Bedarfsgemeinschaft lebenden 22-jährigen SGB II-Bezieher

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Durch eine Sanktion ausfallender Mietanteil eines in Bedarfsgemeinschaft lebenden SGB-II-Beziehers erhöht Bedarf der Mitbewohner

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss erhöhte Mietkosten nach Sanktion gegen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft tragen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mietkosten bei Sanktion gegen einen in Bedarfsgemeinschaft lebenden 22-jährigen SGB II-Bezieher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alle für einen bei Sanktion in Bedarfsgemeinschaft?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volle Miete auch bei Sanktion gegen Familienmitglied

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Volle Unterkunftskosten bei Sanktion eines Familienmitglieds

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss erhöhte Mietkosten aufgrund von Sanktion gegen einen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden SGB II-Bezieher tragen - Familiäre Bedarfsgemeinschaft haftet nicht für Fehlverhalten des volljährigen Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 113, 270
  • NZM 2014, 684
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Ob der Unterkunfts- und Heizungsbedarf richtigerweise nach Maßgabe der mietvertraglichen gesamtschuldnerischen Verpflichtung hälftig (je 225 Euro) zwischen dem Kläger zu 1 und der Klägerin zu 2 (so SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 12.12.2014 - S 3 AS 130/14 - Rn. 289 ff.) oder nach dem Kopfteilprinzip zu je einem Drittel (je 150 Euro) zwischen allen Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern aufzuteilen ist (so z.B. BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - Rn. 28 f.; BSG, Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 7/07 R - Rn. 19; BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R - Rn. 19), spielt für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen keine Rolle, weil sich der Gesamtbedarf hierdurch nicht ändert.
  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

    Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, insbesondere anderen Familienangehörigen, können diese Aufwendungen unabhängig von Alter und Nutzungsintensität, anteilig pro Kopf - worauf sich die Revision stützt - aufzuteilen sein (vgl nur BSG Urteil vom 23.11.2006 - B 11a AS 1/06 R - BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 - RdNr 28 f) , was auch unabhängig davon ist, ob alle Personen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind (BSG Urteil vom 23.5.2013 - B 4 AS 67/12 R - BSGE 113, 270 ff = SozR 4-4200 § 22 Nr. 68 - RdNr 18 mwN) .

    Eine grundsätzliche Festlegung auf das Prinzip der anteiligen Verteilung der KdU nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sieht die Vorschrift nicht vor (vgl BSG Urteil vom 23.5.2013 - B 4 AS 67/12 R - BSGE 113, 270 ff = SozR 4-4200 § 22 Nr. 68 - RdNr 18 f mwN) .

  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Das BSG begegnet diesen Phänomenen mit inzwischen zahlreichen Ausnahmen (BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 19 - Ortsabwesenheit eines Bedarfsgemeinschaftsmitglieds ; BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R - Rn. 21 f. - Sanktion ; BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 3/14 R - Rn. 27 - Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II a.F. ), hält aber (noch) am Kopfteilprinzip fest, obwohl es erkennt, dass eine gesetzliche Grundlage hierfür fehlt (BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R - Rn. 19).
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