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   BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92   

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https://dejure.org/1993,5793
BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92 (https://dejure.org/1993,5793)
BSG, Entscheidung vom 21.01.1993 - 13 BJ 145/92 (https://dejure.org/1993,5793)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 13 BJ 145/92 (https://dejure.org/1993,5793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Ausschluss infolge eines Verzichts auf Unterhalt - Verstoß gegen Grundrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzierung zwischen Witwen- und Hinterbliebenrente im rahmen des § 1265 Abs. 1 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92
    Grundsätzlich ist es Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche von diesen Elementen er als maßgebend für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung ansieht (vgl BVerfGE 71, 255, 271; 81, 108, 117).

    Die Gerichte können insofern nicht prüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl BVerfGE 71, 255, 271; 81, 156, 206 mwN).

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92
    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage ist nicht klärungsbedürftig, weil ihre Beantwortung von vornherein praktisch außer Zweifel steht (vgl dazu BSGE 40, 158, 159).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81

    Aufteilung einer Hinterbliebenenrente - Kriterium der Ehedauer -

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92
    Mit ihrer Beschwerde macht die Klägerin nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG- (grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache) geltend, das LSG habe den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Januar 1984 - 1 BvR 55/81 - (SozR 2200 § 1268 Nr. 23) nicht in zutreffender Weise gewürdigt.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92
    Der in Art. 6 Abs. 1 GG statuierte besondere Schutz der staatlichen Ordnung für Ehe und Familie umschließt zweierlei: positiv die Aufgabe für den Staat, Ehe und Familie nicht nur vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren, sondern auch durch geeignete Maßnahmen zu fördern, negativ das Verbot für den Staat selbst, die Ehe und Familie zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen (vgl BVerfGE 6, 55, 76) [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54].
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92
    So steht dem Gesetzgeber auch bei der Bestimmung des Personenkreises, für den die gesetzliche Regelung Anwendung finden soll, ein weiter Gestaltungsbereich zu (vgl BVerfGE 23, 12, 28; 27, 1, 10 mwN).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92
    So steht dem Gesetzgeber auch bei der Bestimmung des Personenkreises, für den die gesetzliche Regelung Anwendung finden soll, ein weiter Gestaltungsbereich zu (vgl BVerfGE 23, 12, 28; 27, 1, 10 mwN).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92
    Wenn der Gesetzgeber dieses geringere Schutzbedürfnis der früheren Ehefrau dahingehend bewertet, daß er es nicht mehr für gerechtfertigt ansieht, die unmittelbar aus der zuletzt bestehenden Ehe des Versicherten fließenden Ansprüche der Witwe zugunsten der früheren Ehefrau zu schmälern, so entspricht diese Abstufung der Funktion der Hinterbliebenenrente, die - wie das BVerfG gerade in der von der Klägerin zitierten Entscheidung hervorhebt - grundsätzlich darin liegt, dem Unterhaltsberechtigten für den durch den Tod des Versicherten fortfallenden Unterhaltsanspruch Ersatz zu leisten (s auch BVerfGE 48, 346, 359).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92
    Die im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes bestehende Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers findet ihre Grenze nicht nur im Willkürverbot und in den Konkretisierungen des allgemeinen Gleichheitssatzes, insbesondere in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, sondern auch in sonstigen Grundsatznormen, in denen für bestimmte Bereiche der Rechts- und Sozialordnung Wertentscheidungen des Verfassungsgebers verbindlich ausgedrückt sind (vgl BVerfGE 9, 237, 248 mwN).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92
    Demgemäß ist dieses Grundrecht verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl etwa BVerfGE 55, 72, 88).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92
    Die Gerichte können insofern nicht prüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl BVerfGE 71, 255, 271; 81, 156, 206 mwN).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

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