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   BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96   

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https://dejure.org/1997,14495
BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96 (https://dejure.org/1997,14495)
BSG, Entscheidung vom 21.01.1997 - 2 BU 272/96 (https://dejure.org/1997,14495)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 2 BU 272/96 (https://dejure.org/1997,14495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Entschädigung eines Unfalls bei einem Paragleitflug im Rahmen der Durchführung einer Incentive-Reise in Ägypten - Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96
    Da maßgebend die Zweckrichtung des Handelns des Versicherten ist, kommt es nach der Rechtsprechung des BSG nicht wesentlich darauf an, ob die zum Unfall führende Verrichtung objektiv dem Unternehmen gedient hat (BSGE 20, 215; 52, 57; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 96).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96
    Da maßgebend die Zweckrichtung des Handelns des Versicherten ist, kommt es nach der Rechtsprechung des BSG nicht wesentlich darauf an, ob die zum Unfall führende Verrichtung objektiv dem Unternehmen gedient hat (BSGE 20, 215; 52, 57; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 96).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96
    Es muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit und dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bestehen, die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82; BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - HV-INFO 1990, 1181 = USK 90149; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HV-INFO 1994, 943 = USK 9422; BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 27, 28).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96
    Es muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit und dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bestehen, die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82; BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - HV-INFO 1990, 1181 = USK 90149; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HV-INFO 1994, 943 = USK 9422; BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 27, 28).
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96
    Im übrigen geht die Beklagte in ihrer Beschwerdebegründung hinsichtlich der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21) von einem unrichtigen Sachverhalt aus.
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 3/93
    Auszug aus BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96
    Es muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit und dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bestehen, die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82; BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - HV-INFO 1990, 1181 = USK 90149; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HV-INFO 1994, 943 = USK 9422; BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 27, 28).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 73/75

    Versicherungsschutz - Abheben eines Geldbetrags - Einrichtung eines Girokontos -

    Auszug aus BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96
    Der Versicherungsschutz im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses beschränkt sich nicht auf Verrichtungen, die den im Arbeitsvertrag niedergelegten Pflichten oder Aufgaben entsprechen, sondern auch auf andere Dienste/Aufgaben, zu denen der Versicherte im Unternehmen herangezogen wird, bzw auf Arbeiten, die nicht zur eigentlichen Betriebstätigkeit des Versicherten gehören, denen er sich aber nicht entziehen kann oder Handlungen, bei denen er nach eigener Entscheidung handeln muß oder darf (BSGE 41, 141, 144; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 480v; KassKomm-Ricke, § 548 RVO RdNr 20; Krasney, VSSR 1993, 81, 94).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 21.01.1997 - 2 BU 272/96
    Es ist auch nicht ersichtlich, daß der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (BSG) in nicht geringfügigem Umfang widersprochen worden wäre (s BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13; Krasney/Udsching aaO RdNr 65 mwN).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.03.2004 - L 2 U 338/02

    Unfallversicherung - Weg zur Unterkunft nicht geschützt

    Erforderlich für die Bejahung des inneren Zusammenhangs ist das Bestehen einer sachlichen Verbindung der Verrichtung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit und dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 21.1.1997 - 2 BU 272/96 - sowie Urteile vom 24.2.2000 - B 2 U 20/99 R - SozR 3 - 2700 § 8 Nr. 2, 26.6.2001 - B 2 U 30/00 R - SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 43 und vom 4.6.2002 - B 2 U 21/01 R - SGb 2003, 28 sowie LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.11.1992 - L 3 U 92/91 - Breithaupt 1993, 554).

    Vielmehr reicht es aus, dass der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, die Tätigkeit sei geeignet, den Interessen des Unternehmens zu dienen (vgl. BSG, Beschluss vom 21.1.1997, a.a.O.).

    Der Versicherungsschutz beschränkt sich hierbei nicht auf Verrichtungen, die den im Arbeitsvertrag niedergelegten Pflichten oder Aufgaben entsprechen, sondern umfasst auch andere Dienste/Aufgaben, zu denen der Versicherte im Unternehmen herangezogen wird bzw. auf Arbeiten, die nicht zur eigentlichen Betriebstätigkeit des Versicherten gehören, denen er sich aber nicht entziehen kann oder Handlungen, bei denen er nach eigener Entscheidung handeln muss oder darf (BSG, Beschluss vom 21.1.1997, a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 2 U 338/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    Erforderlich für die Bejahung des inneren Zusammenhangs ist das Bestehen einer sachlichen Verbindung der Verrichtung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit und dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 21.1.1997 - 2 BU 272/96 - sowie Urteile vom 24.2.2000 - B 2 U 20/99 R - SozR 3 - 2700 § 8 Nr. 2, 26.6.2001 - B 2 U 30/00 R - SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 43 und vom 4.6.2002 - B 2 U 21/01 R - SGb 2003, 28 sowie LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.11.1992 - L 3 U 92/91 - Breithaupt 1993, 554).

    Vielmehr reicht es aus, dass der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, die Tätigkeit sei geeignet, den Interessen des Unternehmens zu dienen (vgl. BSG, Beschluss vom 21.1.1997, a.a.O.).

    Der Versicherungsschutz beschränkt sich hierbei nicht auf Verrichtungen, die den im Arbeitsvertrag niedergelegten Pflichten oder Aufgaben entsprechen, sondern umfasst auch andere Dienste/Aufgaben, zu denen der Versicherte im Unternehmen herangezogen wird bzw. auf Arbeiten, die nicht zur eigentlichen Betriebstätigkeit des Versicherten gehören, denen er sich aber nicht entziehen kann oder Handlungen, bei denen er nach eigener Entscheidung handeln muss oder darf (BSG, Beschluss vom 21.1.1997, a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2003 - L 2 U 338/02

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Anforderungen an das

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  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - L 2 U 268/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdgast - arbeitnehmerähnliche

    Erforderlich für die Bejahung des inneren Zusammenhangs ist das Bestehen einer sachlichen Verbindung der Verrichtung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit und dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 21.1.1997 - 2 BU 272/96 - sowie Urteile vom 24.2.2000 - B 2 U 20/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 2, 26.6.2001 - B 2 U 30/00 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 und 4.6.2002 - B 2 U 21/01 R - SGb 2003, 28 sowie LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.11.1992 - L 3 U 92/91 - Breithaupt 1993, 554).

    Vielmehr reicht es aus, dass der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, die Tätigkeit sei geeignet, den Interessen des Unternehmens zu dienen (vgl. BSG, Beschluss vom 21.1.1997, a.a.O.).

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