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   BSG, 21.02.1989 - 1 RA 65/88   

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https://dejure.org/1989,22771
BSG, 21.02.1989 - 1 RA 65/88 (https://dejure.org/1989,22771)
BSG, Entscheidung vom 21.02.1989 - 1 RA 65/88 (https://dejure.org/1989,22771)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 1 RA 65/88 (https://dejure.org/1989,22771)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus BSG, 21.02.1989 - 1 RA 65/88
    Das ist der Fall, wenn sich nicht ausschließen läßt, daß das LSG bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre (BSG SozR 1500 § 124 Nr. 2).
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

    Auszug aus BSG, 21.02.1989 - 1 RA 65/88
    Der darin liegende Verfahrensmangel stellt allerdings keinen absoluten Revisionsgrund iS von § 551 Nr. 5 Zivilprozeßordnung (ZPO) dar (BSGE 53, 83, 84 f).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Andernfalls müßte dem Beschwerdeführer die nach der Art des Verfahrensmangels (wegen Unwiederholbarkeit des Ablaufs einer mündlichen Verhandlung) unmögliche Darlegung eines möglichen ursächlichen Zusammenhangs abverlangt werden (BSGE 53, 83, 85 f mwN; ebenso BSG vom 21. Februar 1989, 1 RA 65/88, SozSich 1989, 313; 12. Juli 1988, 12 RK 4/88).
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 2/22 B
    Ebenso wenig zeigt der Kläger auf, aus welchem Grund das Entschädigungsgericht sein Ermessen für ein Absehen von der mündlichen Verhandlung pflichtwidrig ausgeübt haben sollte, insbesondere durch Verletzung höherrangiger Prozessgrundsätze (vgl BSG Urteil vom 21.2.1989 - 1 RA 65/88 - juris RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 188/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das SG hat aber jedenfalls ermessenswidrig gehandelt, indem es am 10.6.2010 durch Urteil ohne mündliche Verhandlung entschieden hat, weil es auch bei Vorliegen einer Einverständniserklärung der Beteiligten im Ermessen des Gerichts liegt, ob es dennoch eine mündliche Verhandlung durchführt (BSG Urteil vom 21.2.1989 - 1 RA 65/88 - SozSich 1989, 313; BSGE 44, 292, 294 = SozR 1500 § 124 Nr. 2) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 3/22 B
    Ebenso wenig zeigt der Kläger auf, aus welchem Grund das Entschädigungsgericht sein Ermessen für ein Absehen von der mündlichen Verhandlung pflichtwidrig ausgeübt haben sollte, insbesondere durch Verletzung höherrangiger Prozessgrundsätze (vgl BSG Urteil vom 21.2.1989 - 1 RA 65/88 - juris RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 4/22 B
    Ebenso wenig zeigt der Kläger auf, aus welchem Grund das Entschädigungsgericht sein Ermessen für ein Absehen von der mündlichen Verhandlung pflichtwidrig ausgeübt haben sollte, insbesondere durch Verletzung höherrangiger Prozessgrundsätze (vgl BSG Urteil vom 21.2.1989 - 1 RA 65/88 - juris RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 5/22 B
    Ebenso wenig zeigt der Kläger auf, aus welchem Grund das Entschädigungsgericht sein Ermessen für ein Absehen von der mündlichen Verhandlung pflichtwidrig ausgeübt haben sollte, insbesondere durch Verletzung höherrangiger Prozessgrundsätze (vgl BSG Urteil vom 21.2.1989 - 1 RA 65/88 - juris RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 21.12.2011 - B 5 R 356/11 B
    Sollte der Kläger darüber hinaus wegen des Richterwechsels zwischen dem Erörterungstermin am 15.4.2011 und der Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung am 19.8.2011 sinngemäß auch eine Verletzung des § 129 SGG rügen wollen, so verkennt er, dass diese Vorschrift von vornherein unanwendbar ist, wenn die Beteiligten - wie hier - übereinstimmend auf eine mündliche Verhandlung verzichtet haben (BSG Beschlüsse vom 16.2.2006 - B 7a AL 246/05 B - Juris RdNr 6; vom 26.8.2005 - B 9a V 13/05 B - Juris RdNr 4 und vom 21.2.1989 - 1 RA 65/88 - Juris RdNr 13; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 9. Aufl 2008, § 129 RdNr 2a).
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