Rechtsprechung
BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Rentenversicherung
- lexetius.com
Übergangsgeld nur bei ordnungsgemäßer Teilnahme an Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation - Aufhebung des Übergangsgeld bewilligenden Bescheides
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Übergangsgeld nur bei ordnungsgemäßer Teilnahme an Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation - Aufhebung des Übergangsgeld bewilligenden Bescheides
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- Wolters Kluwer
Nachzahlung von Übergangsgeld - Berufliche Rehabilitation - Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme - Revisionsbegründung - Verwaltungsakts mit Dauerwirkung
- Judicialis
SGG § 163
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Übergangsgeld bei unentschuldigtem Fernbleiben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Entscheidungsanmerkung)
Übergansgeld nur bei ordnungsgemäßer Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 13.01.1999 - 6 J 66/98
- LSG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - L 6 RJ 41/99
- BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Papierfundstellen
- NZS 2001, 659
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (13)
- BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80
Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
Auszug aus BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Die jetzige Regelung in § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB VI hat daran nichts geändert; sie entspricht grundsätzlich dem früheren Recht (vgl die Begründung zum Entwurf des RRG 1992 BT-Drucks 11/4124, S 157 zu § 20) und im übrigen dem Sinn und Zweck des Übergangsgelds, wie er sich auch aus § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI ergibt, nämlich den Verlust des Arbeitseinkommens während und infolge der Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme auszugleichen (vgl BSG Urteile vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 - SozR 1300 § 48 Nr. 1 - zur subjektiven Mitwirkungsbereitschaft des Versicherten als tatbestandlicher Voraussetzung der Bewilligung der Maßnahme - …und vom 27. April 1982 - 1 RA 71/80 - BSGE 53, 229, 232 = SozR 2200 § 1241 Nr. 21).Diese Fallgestaltung lag auch dem Urteil des BSG vom 22. September 1981 (1 RJ 112/80 - SozR 1300 § 48 Nr. 1) zugrunde, wonach der Versicherungsträger in einem solchen Fall den die Maßnahme bewilligenden Bescheid gemäß § 48 SGB X aufheben kann.
Da die Beklagte die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Übergangsgelds auf § 48 SGB X stützen kann, erübrigen sich weitere Ausführungen zu der Frage, ob sich über die Konstruktion einer Nebenbestimmung - etwa in Gestalt einer auflösenden Bedingung oder einer Auflage iS des § 32 Abs. 2 Nr. 2 bzw Nr. 4 SGB X - der Widerruf der Leistungsbewilligung nach § 47 Abs. 2 Nr. 2 SGB X begründen ließe, zumal schon die Formulierung der Hinweise im Bescheid vom 20. Januar 1994 und das dem angefochtenen Bescheid beigefügte Merkblatt eine derartige Interpretation nicht nahelegen (vgl hierzu BSG Urteile vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 - SozR 1300 § 48 Nr. 1 …und vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).
- BSG, 27.04.1982 - 1 RA 71/80
Übergangsgeld
Auszug aus BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Die jetzige Regelung in § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB VI hat daran nichts geändert; sie entspricht grundsätzlich dem früheren Recht (vgl die Begründung zum Entwurf des RRG 1992 BT-Drucks 11/4124, S 157 zu § 20) und im übrigen dem Sinn und Zweck des Übergangsgelds, wie er sich auch aus § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI ergibt, nämlich den Verlust des Arbeitseinkommens während und infolge der Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme auszugleichen (…vgl BSG Urteile vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 - SozR 1300 § 48 Nr. 1 - zur subjektiven Mitwirkungsbereitschaft des Versicherten als tatbestandlicher Voraussetzung der Bewilligung der Maßnahme - und vom 27. April 1982 - 1 RA 71/80 - BSGE 53, 229, 232 = SozR 2200 § 1241 Nr. 21).d) Die in der Revisionsbegründung zitierte Entscheidung des BSG (Urteil vom 27. April 1982 - 1 RA 71/80 - BSGE 53, 229 = SozR 2200 § 1241 Nr. 21) läßt sich für die Auffassung des Klägers nicht anführen.
Hierauf ist auch in dem genannten Urteil bereits hingewiesen; denn es ist darin ausgeführt, daß sich die Notwendigkeit der Maßnahme und damit das für sie geltende Recht nach anderen Kriterien beurteilt als für das Übergangsgeld als ergänzende Leistung (BSG aaO - BSGE 53, 229, 232 = SozR 2200 § 1241 Nr. 21, S 73).
- BSG, 14.02.1985 - 7 BAr 27/84
Vorwerfbares Nichtwissen - Ruhen eines zuerkannten Anspruchs - Grobe …
Auszug aus BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Es ist weder vom Kläger vorgetragen noch sonst ersichtlich, daß das LSG den revisionsrechtlich überprüfbaren Entscheidungsspielraum bei der Feststellung der groben Fahrlässigkeit überschritten hätte (vgl BSG Urteile vom 14. Februar 1985 - 7 BAr 27/84 - SozR 1300 § 48 Nr. 14 …und vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).
- BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R
Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von …
Auszug aus BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Es ist weder vom Kläger vorgetragen noch sonst ersichtlich, daß das LSG den revisionsrechtlich überprüfbaren Entscheidungsspielraum bei der Feststellung der groben Fahrlässigkeit überschritten hätte (…vgl BSG Urteile vom 14. Februar 1985 - 7 BAr 27/84 - SozR 1300 § 48 Nr. 14 und vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42). - BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89
Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung …
Auszug aus BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Da die Beklagte die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Übergangsgelds auf § 48 SGB X stützen kann, erübrigen sich weitere Ausführungen zu der Frage, ob sich über die Konstruktion einer Nebenbestimmung - etwa in Gestalt einer auflösenden Bedingung oder einer Auflage iS des § 32 Abs. 2 Nr. 2 bzw Nr. 4 SGB X - der Widerruf der Leistungsbewilligung nach § 47 Abs. 2 Nr. 2 SGB X begründen ließe, zumal schon die Formulierung der Hinweise im Bescheid vom 20. Januar 1994 und das dem angefochtenen Bescheid beigefügte Merkblatt eine derartige Interpretation nicht nahelegen (…vgl hierzu BSG Urteile vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 - SozR 1300 § 48 Nr. 1 und vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2). - BSG, 28.10.1982 - 8 RK 35/81
Übergangsgeld des Rentenversicherungsträgers bei Abbruch einer berufsfördernden …
Auszug aus BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Welche Zeit damit erfaßt ist, wird also grundsätzlich durch den Verwaltungsakt bestimmt, mit dem die berufsfördernde Leistung (Maßnahme) bewilligt wird (vgl BSG Urteil vom 28. Oktober 1982 - 8 RK 35/81 - BSGE 54, 146, 147 = SozR 5090 § 17 Nr. 2). - BSG, 26.05.1983 - 10 RKg 13/82
Entziehung des Kindergeldes bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Anspruch auf …
Auszug aus BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Denn § 66 SGB I sieht keine rückwirkende Entziehung der Leistung vor und kommt daher für die rückwirkende Ablehnung der Auszahlung des Übergangsgelds - wie hier - von vornherein nicht in Betracht (vgl BSG Urteil vom 26. Mai 1983 - 10 RKg 13/82 - SozR 1200 § 66 Nr. 10). - BSG, 08.03.1985 - 11a RA 59/84
Zulässigkeit der Berufung - Formgerechte Revisionsbegründung - …
Auszug aus BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Damit entspricht die Begründung - trotz der weitgehenden Wiederholung der Argumentation des dem Kläger günstigen erstinstanzlichen Urteils - noch den von der Rechtssprechung für eine hinreichende Revisionsbegründung entwickelten Grundsätzen, wonach die Gründe, die das angefochtene Urteil nach Meinung des Revisionsklägers als unrichtig erscheinen lassen, darzulegen sind und dabei mit rechtlichen Erwägungen, die sich auf die entsprechende Vorschrift beziehen, darzutun ist, warum eine revisible Rechtsvorschrift auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (…vgl BSG Beschlüsse vom 2. Januar 1979 - 11 RA 54/78 - SozR 1500 § 164 Nr. 12 und vom 8. März 1985 - 11a RA 59/84 - SozR 1500 § 164 Nr. 25;… Urteil vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 18/99 R - SozR 3-1500 § 164 Nr. 11). - BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78
Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision
Auszug aus BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Damit entspricht die Begründung - trotz der weitgehenden Wiederholung der Argumentation des dem Kläger günstigen erstinstanzlichen Urteils - noch den von der Rechtssprechung für eine hinreichende Revisionsbegründung entwickelten Grundsätzen, wonach die Gründe, die das angefochtene Urteil nach Meinung des Revisionsklägers als unrichtig erscheinen lassen, darzulegen sind und dabei mit rechtlichen Erwägungen, die sich auf die entsprechende Vorschrift beziehen, darzutun ist, warum eine revisible Rechtsvorschrift auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl BSG Beschlüsse vom 2. Januar 1979 - 11 RA 54/78 - SozR 1500 § 164 Nr. 12 …und vom 8. März 1985 - 11a RA 59/84 - SozR 1500 § 164 Nr. 25;… Urteil vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 18/99 R - SozR 3-1500 § 164 Nr. 11). - BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 120/81
Ruhen des Anspruchs auf Unterhaltsgeld bei Erkrankung - Teilnahme an beruflicher …
Auszug aus BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R
Danach ist unabhängig von der Anwesenheitspflicht der regelmäßige Besuch der im Ausbildungsplan vorgesehenen Veranstaltungen Voraussetzung für die Teilnahme und damit für einen Anspruch auf Unterhaltsgeld (…BSG Urteile vom 10. Oktober 1979 - 7 RAr 10/78 - SozR 4100 § 44 Nr. 22 und vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 - nicht veröffentlicht; vgl auch Hennig/Kühl/ Heuer/Henke, Komm zum AFG, § 34 Anm 2.1 und 2.2, Stand: Februar 1987; Richter in Gagel, Komm zum AFG, Stand: Januar 1998, § 34 RdNr 48; Niesel, Komm zum SGB III, 1998, § 153 RdNr 3 ff und § 160 RdNr 19 ff). - BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 R
Rechtliche Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils …
- BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 10/78
Übergangsregelung in AFGHStruktG Art 1 § 2 Abs 3 Nr 2 - Unterhaltsgeld …
- BSG, 10.05.1979 - 7 RAr 40/78
Unterhaltsgeldanspruch, einzelne Besuchstage
- BSG, 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R
Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes
Im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben leisten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX Übergangsgeld nach Maßgabe dieses Buches und der §§ 20 und 21 SGB VI. Auch nach dem Recht des SGB IX handelt es sich bei dem Anspruch auf Übergangsgeld um einen von dem Anspruch auf die Maßnahme zur Teilhabe (§ 5 SGB IX) selbst strikt zu unterscheidenden besonderen und ergänzenden (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX) Anspruch, der folglich auch durch einen besonderen Verwaltungsakt (Bescheid) zuerkannt/festgestellt wird (vgl zum Verhältnis des Übergangsgeldes zu den Maßnahmen der Rehabilitation nach altem Recht: Urteil des Senats vom 21.3.2001 - SozR 3-2600 § 20 Nr. 1 S 3 ff) . - LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 4334/06
Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigung einer Untätigkeitsklage - Einbeziehung …
Dabei bedarf es keines weiteren Eingehens darauf, ob der Bescheid vom 7. April 2004 in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid vom 25. Mai 2005 gefunden hat, als Ablehnungsbescheid wegen Nichtaufklärbarkeit des Sachverhalts (vgl. hierzu §§ 20, 21 Abs. 2 SGB X; zur materiellen Beweislast für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach dem BSHG Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 67, 163, 171 f. ) oder als Versagungsbescheid (§ 66 SGB I;… zum Verhältnis beider Versagungsgründe Bundessozialgericht BSGE 72, 118 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 2; ferner Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 S 2654/03 - FEVS 56, 44) einzuordnen wäre (vgl. zur Umdeutung BSG SozR 3-2600 § 20 Nr. 1 einerseits;… BSGE 96, 40 = SozR 4-1200 § 66 Nr. 3 andererseits); im Falle eines Versagungsbescheids wäre ohnehin regelmäßig nur die isolierte Anfechtungsklage gegeben (…vgl. BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13;… BSG SozR 4-1200 § 66 Nr. 1). - BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 5/05 R
Arbeitslosigkeit - Beschäftigungssuche - Verletzung der Pflicht zum Nachweis von …
Eine Umdeutung des streitgegenständlichen, auf § 66 Abs. 1 SGB I gestützten Entziehungsbescheides in einen Aufhebungsbescheid nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Bescheides sowie des Widerspruchsbescheides nicht möglich (vgl allerdings BSG SozR 3-2600 § 20 Nr. 1 zum Sonderfall einer vom Leistungsträger irrtümlich auf § 66 Abs. 2 SGB I gestützten rückwirkenden Entziehung).
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2016 - L 3 R 351/15
Aufhebung eines Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligenden Bescheides - …
Die Leistung von Übergangsgeld während der Durchführung einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation setzt regelmäßig die ordnungsgemäße Teilnahme des Versicherten an der Maßnahme voraus (Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. März 2001 - B 5 RJ 34/99 R -, juris, Leitsatz und Rdnr. 15).Damit ist nicht nur das bloße zur Verfügung stellen der Maßnahme gemeint, sondern auch die Teilnahme des Versicherten (vgl. Urteil des BSG vom 21. März 2001, a.a.O. Rdnr. 18).
Für den Bereich der Weiterbildung im Bereich Arbeitsförderung ist entschieden worden, dass eine Rehabilitationsmaßnahme dann nicht im Sinne der Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld tatsächlich durchgeführt wird, wenn der Versicherte die im Ausbildungsplan für ihn vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen ohne wichtigen Grund nicht besucht (Urteil des BSG vom 21. März 2001, a.a.O. Rdnr. 19).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 2 R 294/12
Anspruch auf Übergangsgeld als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in der …
Hiervon ausgehend gehört zum versicherten Risiko beispielsweise in der Rentenversicherung die Sicherstellung des Lebensunterhalts für die Dauer von Seiten des Rentenversicherungsträgers zu erbringender namentlich berufsfördernder Maßnahmen (soweit diese die Arbeitskraft des Versicherten zeitlich beanspruchen, vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2001 - B 5 RJ 34/99 R -, juris), und zwar unabhängig von der Feststellbarkeit eines konkreten Kausalzusammenhanges zwischen der Teilnahme an dieser Maßnahme und einem Verdienstausfall. - LSG Baden-Württemberg, 13.10.2020 - L 10 R 3030/19 Denn das "Erhalten" einer Rehabilitationsleistung knüpft an deren Bewilligung, an deren tatsächlichen Durchführung und an die Teilnahme des Versicherten an der Maßnahme an (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21.03.2001, B 5 RJ 34/99 R, Rdnr. 18, zitiert - wie alle nachfolgenden höchstrichterlichen Entscheidungen - nach juris).
Sinn und Zweck des Übergangsgeldes ist es, den Unterhalt während der laufenden Maßnahme zu sichern und damit den Verlust des Arbeitseinkommens auszugleichen (BSG, Urteil vom 21.03.2001, a.a.O.).
Die Dauer - also Beginn und Ende der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - wird durch den Verwaltungsakt bestimmt, der die Maßnahme bewilligt (BSG, Urteil vom 21.03.2001, a.a.O., Rdnr. 17…, Urteil vom 28.10.1982, 8 RK 35/81, Rdnr. 9).
- LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
Sozialhilfe - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - fehlende Mitwirkung - Änderung …
Eine derartige Verfahrensweise des Beklagten erscheint vorliegend rechtmäßig (vgl. zur Umdeutung eines Bescheides nach § 66 SGB I in einen solchen nach § 48 SGB X BSG SozR 3-2600 § 20 Nr. 1), zumal die materielle Beweislast für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach dem BSHG der Hilfesuchende trägt (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 67, 163, 171 f. ) und zudem die bei Nachholung der Mitwirkungshandlung vorgesehene Rechtsfolge (§ 67 SGB I) ungünstiger sein dürfte als diejenige bei der Leistungsablehnung mangels Nichterweislichkeit der Anspruchsvoraussetzungen, wenn wider Erwarten im Gerichtsverfahren doch noch die Sachaufklärung gelingt (vgl. im Übrigen zum Verhältnis beider Versagungsgründe BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 ; ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1990 - 6 S 121.89 - FEVS 41, 57 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 S 2654/03 - FEVS 56, 44 ff.). - LSG Bayern, 15.05.2012 - L 13 R 649/11
Dauert eine interkurrente Erkrankung während der Durchführung einer ganztägigen …
In seiner Entscheidung vom 21. März 2001, Az. B 5 RJ 34/99 R, in juris, hat das BSG erneut betont, dass das Übergangsgeld eine die Rehabilitationsmaßnahme voraussetzende, ergänzende Leistung ist, deren Beginn und Ende sich nach der tatsächlichen Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme richten. - BSG, 07.07.2014 - B 5 R 106/14 B 12 Soweit die Beschwerdebegründung (unter Gliederungspunkt I, Seite 3 f) das angefochtene Urteil in indirekter Rede wiedergibt, übersieht sie, dass das Berufungsgericht diese Passagen aus dem Senatsurteil vom 21.3.2001 (B 5 RJ 34/99 R - SozR 3-2600 § 20 Nr. 1) übernommen hat.
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 Eine derartige Verfahrensweise des Beklagten erscheint vorliegend rechtmäßig (vgl. zur Umdeutung eines Bescheides nach § 66 SGB I in einen solchen nach § 48 SGB X BSG SozR 3-2600 § 20 Nr. 1), zumal die materielle Beweislast für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach dem BSHG der Hilfesuchende trägt (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 67, 163, 171 f. (m.w.N.)) und zudem die bei Nachholung der Mitwirkungshandlung vorgesehene Rechtsfolge (§ 67 SGB I) ungünstiger sein dürfte als diejenige bei der Leistungsablehnung mangels Nichterweislichkeit der Anspruchsvoraussetzungen, wenn wider Erwarten im Gerichtsverfahren doch noch die Sachaufklärung gelingt (vgl. im Übrigen zum Verhältnis beider Versagungsgründe BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 (juris); ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1990 - 6 S 121.89 - FEVS 41, 57 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 S 2654/03 - FEVS 56, 44 ff.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 206/19
- LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 4 R 3403/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 2/12 R 306/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2009 - L 1 R 603/07