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   BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R   

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BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R (https://dejure.org/2007,2675)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R (https://dejure.org/2007,2675)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2007 - B 11a AL 9/06 R (https://dejure.org/2007,2675)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von Altersrente - Berufssoldat

  • openjur.de

    Förderung der Altersteilzeitarbeit; begünstigter Personenkreis; ehemaliger Berufssoldat mit Versorgungsbezügen; verfassungskonforme Auslegung

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 3/95

    Versicherungsfreiheit ehemaliger Berufssoldaten in der Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R
    Diese Versorgung nach dem SVG iVm dem Soldatengesetz ist darauf ausgerichtet, dem Berufssoldaten bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze eine Versorgung zu gewährleisten, die im Grundsatz einem Erwerbsleben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres entspricht (vgl BSGE 78, 27, 29 = SozR 3-2600 § 5 Nr. 5).

    Letztere beziehen - anders als die genannten "Befreiten" - bereits vor Beginn einer etwaigen Altersteilzeitarbeit eine Versorgung, die im Grundsatz der einem vollen Erwerbsleben entsprechenden Versorgung gleichwertig ist (vgl BSGE 78, 27, 29 = SozR 3-2600 § 5 Nr. 5) und deren Höhe für den Fall der Durchführung von Altersteilzeitarbeit unverändert bleiben würde.

  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R
    Da die streitgegenständlichen Leistungen gemäß § 4 AltTZG Sozialleistungen nach § 19b Sozialgesetzbuch Erstes Buch sind, ist die Klägerin Leistungsempfängerin iS des § 183 SGG (vgl auch BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 2 und Nr. 3).
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90

    Erlöschen des Arbeitgeberanspruchs auf Zuschüsse zu den Vorruhestandsleistungen

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R
    In Betracht kommt allenfalls die Einordnung als eine "ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art" gemäß Abs. 1 Nr. 3 (vgl hierzu Rolfs in Erfurter Kommentar, 7. Aufl, RdNr 5 zu § 5 AltTZG mit Hinweis ua auf BSG SozR 3-7825 § 5 Nr. 2; vgl auch zu § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 142 RdNr 68).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R
    Denn eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG kommt nur in Betracht, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 107, 205, 213 f = SozR 4-2500 § 10 Nr. 1; BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R
    Denn eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG kommt nur in Betracht, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 107, 205, 213 f = SozR 4-2500 § 10 Nr. 1; BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7).
  • SG Nürnberg, 04.08.2020 - S 7 KR 303/20

    Mutterschutzlohn wegen Stillzeit über 12-Monatsgrenze hinaus

    Leistungsempfänger iSd § 183 ist unter Berücksichtigung der einschlägigen besonderen Vorschriften auch der Arbeitgeber, der von KK Erstattung von Aufwendungen für Entgeltfortzahlung nach dem AAG (BSG 13.12.2011 - B 1 KR 3/11 R, SozR 4-7862 § 9 Nr. 2) verlangt (BSG 21.3.2007 - B 11a AL 9/06 R).
  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 7/13 R

    Erstattung von Beitragsaufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung nach §

    Der Senat knüpft insoweit an bereits vorliegende Rechtsprechung zum Begriff des Leistungsempfängers iS des § 183 SGG an, wonach etwa an Arbeitgeber zu zahlende Eingliederungszuschüsse (BSG Urteil vom 22.9.2004 - B 11 AL 33/03 R - SozR 4-1500 § 183 Nr. 2) oder Erstattungen von Aufwendungen für Entgeltfortzahlung nach § 10 Abs. 1 Lohnfortzahlungsgesetz (BSG Beschluss vom 20.12.2005 - B 1 KR 5/05 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 3) oder auch von der BA an Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen nach § 4 Altersteilzeitgesetz (vgl ua BSG Urteile vom 21.3.2007 - 11a AL 9/06 R - RdNr 24 und vom 23.2.2011 - B 11 AL 14/10 R - RdNr 32 ) als Sozialleistungen anzusehen sind.
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber -

    Das AltTZG soll älteren Arbeitslosen einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (vgl dazu BSG SozR 4-4170 § 2 Nr. 1 RdNr 15; BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR, RdNr 13), zugleich aber auch den Arbeitsmarkt durch die Einstellung von arbeitslosen oder gleichgestellten ausgebildeten Arbeitnehmern entlasten (vgl BT-Drucks 13/4336 S 2, 15 f, 17 f; zur gleichartigen Interessenlage unter Geltung des VRG vgl BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 6 S 28 mit Hinweis auf BT-Drucks 10/880 S 13 f).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG (vgl Urteil des Senats vom 21. März 2007, B 11a AL 9/06 R, bei juris RdNr 24, insoweit in SozR 4-4170 § 2 Nr. 1 nicht abgedruckt).

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Erhöhung der Pflegezulage - angemessene Kosten -

    Dadurch wirkt sich sowohl der nach bisherigen Recht für die Rentenhöhe wirkungslos gebliebene "isolierte" Arbeitgeberbeitragsanteil nach § 172 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI (vgl BSG Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 9/06 R - SozR 4-4170 § 2 Nr. 1 RdNr 22) als auch der dann von den Beschäftigten (wieder) zu tragende Arbeitnehmerbeitragsanteil rentensteigernd aus (vgl Begründung der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 27.9.2016 zum Entwurf des Flexirentengesetzes, BT-Drucks 18/9787 S 2, 22 f, 30) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 7 AL 3936/07

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber -

    Die Feststellungsklage hingegen dürfte zulässig sein, wenn ausschließlich eine Entscheidung auf der ersten Stufe erfolgt und damit nicht zugleich die Leistungen selbst abgelehnt werden (BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 9/06 R - SozR 4-4170 § 2 Nr. 1).

    § 197a SGG findet keine Anwendung, da die streitgegenständlichen Leistungen gemäß § 4 AltTZG Sozialleistungen nach § 19b Sozialgesetzbuch Erstes Buch sind und die Klägerin damit kostenprivilegierte Leistungsempfängerin im Sinne des § 183 SGG ist (vgl BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 9/06 R - SozR 4-4170 § 2 Nr. 1; SozR 4-1500 § 183 Nr. 2 und Nr. 3).

  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 21/13 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente -

    In einem Streit um die Erbringung von Leistungen nach § 4 Altersteilzeitgesetz an den Arbeitgeber eines ehemaligen Berufssoldaten, der als Flugzeugführer in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen die Altersgrenze des § 45 Abs. 2 Nr. 3 SoldatenG (in der damals geltenden Fassung des Gesetzes vom 22.5.1980, BGBl I 581, inzwischen § 45 Abs. 2 Nr. 6 SoldatenG) erreicht hatte und die ihm zustehenden Versorgungsbezüge bezog, hat der 11a-Senat des BSG (Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 9/06 R - SozR 4-4170 § 2 Nr. 1) zwar auch darauf abgestellt, dass die Versorgung nach dem SVG iVm dem SoldatenG darauf ausgerichtet sein müsse, dem Berufssoldaten bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze eine Versorgung zu gewährleisten, die im Grundsatz einem Erwerbsleben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs entspreche.
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an

    Da Leistungen nach § 4 AltTZG Sozialleistungen iS des § 19b Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) sind, ist die Klägerin Leistungsempfängerin iS des § 183 SGG (vgl BSG SozR 4-4170 § 2 Nr. 1; SozR 4-1500 § 183 Nr. 2 und 3) und damit von der Tragung von Gerichtskosten befreit.
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente -

    In einer weiteren Entscheidung vom 21. März 2007 hat das BSG in Bezug auf einen Flugzeugführer in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen, der nach Erreichen der Altersgrenze des § 45 Abs. 2 Nr. 3 SG in der damals geltenden Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1980, BGBl I 581, - vgl. inzwischen § 45 Abs. 2 Nr. 6 SG - Versorgungsbezüge bezog, ausgeführt, dass diese Versorgung nach dem SVG iVm dem SG darauf ausgerichtet sei, dem Berufssoldaten bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze eine Versorgung zu gewährleisten, die im Grundsatz einem Erwerbsleben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres entspreche (- B 11a AL 9/06 R - , juris Rz. 13).
  • BSG, 16.11.2017 - B 11 AL 49/17 B

    Leistungen für Arbeitgeber nach dem früheren Altersteilzeitgesetz ;

    Die Kostenentscheidung beruht auf entsprechender Anwendung des § 193 SGG (BSG vom 21.3.2007 - B 11a AL 9/06 R - SozR 4-4170 § 2 Nr. 1).
  • SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 R 4165/07

    Rentenversicherungspflicht eines ehemaligen Strahlflugzeugführers der Bundeswehr

    Schließlich hat der 11.a-Senat des BSG in seinem Urteil vom 21.03.2007 (B 11a AL 9/06 R) entschieden, dass ehemalige Berufssoldaten, die nach Erreichen einer Altersgrenze eine Versorgung beziehen, nicht zum begünstigten Personenkreis des Altersteilzeitgesetzes 1996 gehören, weil sie als Bezieher des Ruhegehaltes nach Maßgabe des SVG in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI sind.

    Abgesehen davon hat das BSG in Bezug von Flugzeugführer in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen festgestellt, dass ihre Versorgung nach dem SVG in Verbindung mit dem Soldatengesetz darauf ausgerichtet ist, bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze eine Versorgung zu gewährleisten, die im Grundatz einem Erwerbsleben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres entspricht (B 11a AL 9/06 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2016 - L 4 R 336/16

    Höhere Altersrente; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 7/12 AL 5/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 7 AL 61/14

    Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz; Halbierung der bisherigen Arbeitszeit;

  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 10 AL 74/10

    Altersteilzeit, arbeitsgerichtlicher Vergleich, Aufstockungsbetrag, Blockmodell

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 29 AL 72/13

    Gesetzliche Rentenversicherung: Leistungen bei Altersteilzeit;

  • BSG, 04.08.2015 - B 11 AL 45/15 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2008 - L 19 AL 49/07

    Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber bei Altersteilzeitarbeit,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10

    Altersteilzeit; Nahtlosigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - L 3 AL 1212/09
  • BSG, 28.04.2010 - B 11 AL 140/09 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 7 AL 32/14
  • LSG Sachsen, 26.05.2011 - L 3 AL 88/09

    Förderung der Altersteilzeitarbeit; Inanspruchnahme einer tarifvertraglichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 11 AL 89/14

    Anspruch auf Förderleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz; Erforderlichkeit der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2017 - L 7 AL 76/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 163/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 7 /12 AL 26/15
  • BSG, 11.06.2010 - B 7 AL 176/09 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 169/11
  • SG Lüneburg, 22.02.2011 - S 18 AL 12/07
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