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   BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R   

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https://dejure.org/2018,6429
BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R (https://dejure.org/2018,6429)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R (https://dejure.org/2018,6429)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2018 - B 6 KA 46/16 R (https://dejure.org/2018,6429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung einer kommunalen Einrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nach Übernahme durch einen Verein; Bindung des Bestandsschutzes einer Einrichtung an die zum Stichtag bestehende Trägerschaft; Zuständigkeit der Zulassungsgremien für ...

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - ärztlich geleitete kommunale Gesundheitseinrichtung - Entfallen der Zulassung bei Trägerwechsel zu einer freigemeinnützigen Organisation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 311 Abs. 2
    Kein Anspruch einer ärztlich geleiteten kommunalen Gesundheitseinrichtung auf Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nach Übernahme der Geschäftsanteile der Betreiber-GmbH durch einen gemeinnützigen Verein

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - ärztlich geleitete kommunale Gesundheitseinrichtung - Entfallen der Zulassung bei Trägerwechsel zu einer freigemeinnützigen Organisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 04.04.2018)

    Kommune darf Poliklinik nicht abgeben

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 39 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Kommunale Gesundheitseinrichtung: Wechsel der Trägerschaft

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    D. e.V. ./. Berufungsausschuss für Ärzte bei der KÄV Brandenburg, 9 Beigeladene

    Vertrags(zahn)arztrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 784
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 60/96

    Voraussetzungen des Status einer kirchlichen Fachambulanz

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R
    bb) Dass der Bestandsschutz der Einrichtung an die zum Stichtag bestehende Trägerschaft geknüpft ist, hat der Senat in einem Urteil vom 5.11.1997 (SozR 3-2500 § 311 Nr. 5) ausdrücklich entschieden für eine kirchliche Fachambulanz in der Trägerschaft der katholischen Kirche, für die § 311 Abs. 2 S 3 SGB V in der ab dem 1.1.1993 geltenden Fassung eine Zulassung kraft Gesetzes bis zum 31.12.1995 vorsah.

    Die Zulassung von Einrichtungen im Sinne des § 311 Abs. 2 SGB V beruhe nicht auf einer statusbegründenden Entscheidung der Zulassungsgremien, sondern unmittelbar auf dem Gesetz, sodass eine Genehmigung der Zulassungsgremien nicht konstitutive Voraussetzung für den Fortbestand eines unmittelbar gesetzlich begründeten Zulassungsstatus nach einem Wechsel in der Trägerschaft sein könne (BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 5 S 36) .

    Die Zuordnung zu derjenigen Kirche, die (auch) mit der von ihr betriebenen Ambulanz am 1.10.1992 den Auftrag dieser Kirche in der Welt mitverwirklicht habe, sei unverzichtbare Voraussetzung für den Fortbestand eines Zulassungsstatus (BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 5 S 38) .

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95

    Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes für ärztlich geleitete

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R
    In einem weiteren Urteil vom 19.6.1996 (zur Frage der Genehmigung einer Anstellung für ein bislang nicht in der Einrichtung vertretenes Fachgebiet: BSGE 78, 284, 287 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 26) hat der Senat auf die Begründung der Bundesregierung hingewiesen, wonach für eine Übergangszeit die Einrichtungen, die zuvor ganz überwiegend die ambulante Versorgung der Bevölkerung des beigetretenen Gebietes gewährleistet haben, zugelassen werden sollten (BT-Drucks 11/7817 S 148; vgl dazu BSGE 75, 226, 228 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 3 S 18) .

    Der Senat hat hierzu im Urteil vom 19.6.1996 (BSGE 78, 284, 287 f = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 26 ff) ausgeführt, dass sich an der Zielsetzung der mittelfristigen Angleichung an das ambulante Versorgungssystem der alten Bundesländer mit der Neufassung des § 311 Abs. 2 SGB V durch das GSG nichts geändert habe.

    Der Stichtag des 1.10.1992 habe Bedeutung nicht nur für den Bestand an medizinischen Fachabteilungen an Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 311 Abs. 2 S 1 SGB V (vgl BSGE 78, 284, 286 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 25) , sondern auch für die Zuordnung von Ambulanzen nach § 311 Abs. 2 S 2 SGB V zu einem der privilegierten (kirchlichen) Träger.

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 35/93

    Gesundheitseinrichtungen - Zulassung - Fachambulanzen

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R
    In einem weiteren Urteil vom 19.6.1996 (zur Frage der Genehmigung einer Anstellung für ein bislang nicht in der Einrichtung vertretenes Fachgebiet: BSGE 78, 284, 287 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 26) hat der Senat auf die Begründung der Bundesregierung hingewiesen, wonach für eine Übergangszeit die Einrichtungen, die zuvor ganz überwiegend die ambulante Versorgung der Bevölkerung des beigetretenen Gebietes gewährleistet haben, zugelassen werden sollten (BT-Drucks 11/7817 S 148; vgl dazu BSGE 75, 226, 228 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 3 S 18) .

    Zugleich sind die Partner des Einigungsvertrags aber davon ausgegangen, dass mittelfristig eine Angleichung des bisherigen Systems der ambulanten Versorgung im Gebiet der ehemaligen DDR an das System des Kassenarztrechts der alten Bundesrepublik erfolgen sollte (vgl BSGE 75, 226, 228 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 3 S 19 zur Erstreckung der gesetzlichen Zulassung auf unselbstständige Krankenhausabteilungen) .

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R
    Der Senat billigt den Zulassungsgremien in ständiger Rechtsprechung die Befugnis zu, deklaratorische Entscheidungen über das Ende der Zulassung zu treffen, um Rechtssicherheit herzustellen und für alle an der vertragsärztlichen Versorgung Beteiligten Klarheit darüber zu schaffen, ob ein Arzt berechtigt ist, vertragsärztlich tätig zu werden (BSGE 119, 79 = SozR 4-5520 § 19 Nr. 3, RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R
    Es ist offensichtlich ausgeschlossen, dass dem Kläger ein Anspruch auf die begehrte Zusicherung zustehen kann (vgl zur Klagebefugnis bei Verpflichtungsklagen BSGE 113, 114 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 33, RdNr 16; BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 16; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 22; Bieresborn in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 54 RdNr 116) .
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 7/92

    Ehemalige DDR - Fachambulanz - Krankenhaus - Kirchliche Trägerschaft

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 9.3.1994 zur Frage der Einbeziehung der Fachambulanzen an Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft (BSGE 74, 64, 67 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 2 S 12) betont, dass der Tatbestand des § 311 Abs. 2 S 1 SGB V an den Status quo der ambulanten Versorgung in der DDR anknüpft und das gesamte in der ehemaligen DDR vorhandene Gesundheitswesen erfasst.
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 2/12 R

    Krankenversicherung - Staatsaufsicht dient öffentlichem Interesse und keinen

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R
    Es ist offensichtlich ausgeschlossen, dass dem Kläger ein Anspruch auf die begehrte Zusicherung zustehen kann (vgl zur Klagebefugnis bei Verpflichtungsklagen BSGE 113, 114 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 33, RdNr 16; BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 16; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 22; Bieresborn in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 54 RdNr 116) .
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 46/16 R
    Der Fortbestand der Berechtigung einer Einrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 311 Abs. 2 SGB V kann verbindlich nur von den Zulassungsgremien geklärt werden (vgl zum Zulassungsstatus Psychologischer Psychotherapeuten BSGE 87, 158, 183 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S 131) .
  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    (2) Die historische Entwicklung im Vertragsarztrecht bestätigt diese Auslegung: Prägendes Strukturmerkmal der ambulanten vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung war lange Zeit die Erbringung der ärztlichen Leistungen durch selbstständige, in freier Praxis (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV/Zahnärzte-ZV) tätige Vertragsärzte, woran auch im Zuge der deutschen Wiedervereinigung festgehalten wurde (vgl im Einzelnen Kaya, Rechtsfragen medizinischer Versorgungszentren auf Gründungs- und Zulassungsebene, 2012, S 38 ff; vgl auch Behnsen, Das Krankenhaus 2004, 602; Wenner, NZS 2020, 740, 742 f sowie BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 6 KA 46/16 R - SozR 4-2500 § 311 Nr. 2 RdNr 18 zu § 311 SGB V) .
  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 1/17 R

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums

    Anders als in dem vom Senat am 21.3.2018 entschiedenen Fall (B 6 KA 46/16 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , in dem die Klägerin die Klärung einer möglichen künftigen Rechtsstellung begehrt hat, kann die Klägerin hier ein eigenes schützenswertes Interesse als Akteurin im Zulassungsverfahren geltend machen.
  • BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 24/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Hiergegen wendet sich der Kläger zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 iVm § 55 Abs. 1 Halbs 1 Nr. 1, § 56 SGG ; s hierzu BSG Beschluss vom 27.6.2006 - B 2 U 77/06 B - SozR 4-1500 § 55 Nr. 4 RdNr 8; BSG Urteil vom 19.2.2014 - B 6 KA 8/13 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 80 RdNr 20 f; BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 6 KA 46/16 R - SozR 4-2500 § 311 Nr. 2 RdNr 11) .
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