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   BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 72/76   

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https://dejure.org/1977,6640
BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 72/76 (https://dejure.org/1977,6640)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1977 - 7 RAr 72/76 (https://dejure.org/1977,6640)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1977 - 7 RAr 72/76 (https://dejure.org/1977,6640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Angemessenheit von Lehrgangsbedingungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang einer Ermächtigungsgrundlage - Bildungsmaßnahme - Versagung der Förderung der Teilnahme - Lehrgangsbedingungen - Fehlende Angemessenheit - Reugeld

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 62
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 72/76
    Dies folgt aus dem Gebot der Rechtssicherheit (BVerfGE 5, 25, 54; 22, 530, 546, 547; BVerfG NJW 4962, 506; 0ssenbühl, Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verweisung, DVB1 4967, 404, 405).
  • BGH, 04.11.1964 - VIII ZR 46/63
    Auszug aus BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 72/76
    Die Eindämmung unbilliger Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen über 5 158 BGB reichte deshalb nicht mehr aus, weshalb die Rechtsprechung mehr und mehr 5 242 BGB, also das Gebot der Beachtung von Treu und Glauben, heranzog (vgl BGH NJW 1965, 1148, 1149; 1965, 246; BGHZ 57, 94, 99).
  • BSG, 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R

    Wirksame Rechtswegbeschwerde beim BSG, Streitigkeiten zwischen Bundesanstalt für

    Das BSG hat deshalb seit jeher aus dem Gesamtzusammenhang der Vorschriften über die individuelle Förderung der beruflichen Bildung, die dem Lehrgangsträger keine eigenen Rechte einräumen, abgeleitet, daß ein durch Verwaltungsakt zu regelndes Rechtsverhältnis zwischen der BA und dem Maßnahmeträger nicht besteht (BSGE 41, 113 ff = SozR 4100 § 41 Nr. 22; BSGE 43, 134, 136 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; SozR 4460 § 6 Nr. 8).
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 91/88

    Belehrungs- und Beratungspflicht bei der Rückzahlung von Umschulungskosten

    Schon bei der Bestimmung der Umschulungsmaßnahme und bei der Wahl eines Arbeitsplatzes ist dem individuellen Berufswunsch des Antragstellers oder Arbeitsuchenden nach Möglichkeit zu entsprechen (BSGE 44, 62, 65 = SozR 4460 § 6 Nr. 8; 44, 71, 77 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; SozR 4100 § 119 Nr. 9 S 40 f).
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    In diesem Sinne entspricht § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a A-Ausbildung der Ermächtigung des § 39 AFG , wonach bei der individuellen Förderung der Zweck der Förderung, die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen sind (vgl. zum Umfang der Ermächtigung BSGE 44, 62, 65 f = SozR 4460 § 6 Nr. 8; SozR 4440 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 63/89

    Anspruch einer Freigängerin auf Unterhaltsgeld, Kürzung des Unterhaltsgeldes

    Dies berechtigt sie zu der genannten Regelung ergänzend zum Gesetz, weil für Strafgefangene eine besondere Rechtslage besteht, die sich aus dem AFG ergibt und die jene gesetzliche Ermächtigung ergänzt (zur Gesetzesergänzung: BSGE 44, 62, 67 = SozR 4460 § 6 Nr. 8).
  • BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 71/79

    Unterschiedliche Behandlung bei der Förderung der deutschen und ausländischen

    Soweit hingegen das höherrangige Recht keine eigenständige Regelung trifft, ist die BA zu sachgerechten Bestimmungen berechtigt (vgl zB BSGE 56, 4, 5 = SozR Nr. 4 zu 5 4? AFG; BSGE 57, 229 n SozR 4460 5 5 Nr. 4;BSGE 44, 62 = SozR 4460 5 6 Nr. 8), insbesondere dann, wenn sie sich als notwendig erweisen, den zweckentsprechenden Einsatz von Förderungsmitteln zu sichern (vgl BSGE 56, 48==SOZRNW 2 zu 51H7AFG; SozR 4460 5 6 Nr. 9).
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