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   BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 29/82   

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BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 29/82 (https://dejure.org/1983,7088)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1983 - 4 RJ 29/82 (https://dejure.org/1983,7088)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 (https://dejure.org/1983,7088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rentennachzahlung - Bindungswirkung des Rentenbescheides - Abrechnung der Nachzahlung mit gewährtem Übergangsgeld

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.05.1968 - 12 RJ 132/65

    Zur Höhe der Zahlung von Altersruhegeldes, wenn schon zu einem gleichen Zeitraum

    Auszug aus BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 29/82
    Hiervon werden auch die Fälle erfaßt, in denen wegen der Gewährung von Übergangsgeld in einem Zeitraum, für den gleichzeitig ein Rentenanspruch bestand, eine Abrechnung vorzunehmen ist (vgl BSG 1968-05-30 12 RJ 132/65 = SozR Nr. 10 zu § 1241 RVO).
  • BSG, 15.07.1969 - 1 RA 255/68

    Rentenbescheid - Reichweite der Bindungswirkung - Rentennachzahlungsmitteilung -

    Auszug aus BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 29/82
    Die Bindungswirkung des Rentenbescheides nach § 77 SGG erstreckt sich nicht auch auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung, wenn der an den Berechtigten zur Auszahlung kommende Nachzahlungsbetrag wegen noch nicht geklärter Ersatzansprüche noch nicht endgültig festgesetzt ist (vgl BSG 1969-07-15 1 RA 255/68 = SozR Nr. 64 zu § 77 SGG).
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 KN 4/08 R

    Erstattungsanspruch der Sozialleistungsträger - mehrere Rentenansprüche -

    Da diese schon nach dem Wortlaut der genannten Überschrift eine Mehrheit von Leistungsträgern (§ 12 Satz 1 SGB I) voraussetzen (vgl auch BT-Drucks 9/95 S 24 li Spalte: "... ein anderer Leistungsträger ...") , die sich jeweils als Anspruchsteller und Anspruchsgegner gegenüberstehen, kommt eine unmittelbare Anwendung auf das Innenverhältnis der Beklagten als Adressatin mehrerer parallel bestehender Rentenansprüche dem Grunde nach von vornherein nicht in Betracht (so bereits BSG, Urteil vom 21.6.1983 - 4 RJ 29/82 - Juris; offen gelassen von BVerwG DVBl 1994, 426 ff = Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22) .

    Die Bindungswirkung des Rentenbescheids nach § 77 SGG, die auch dem Erstattungsanspruch entgegengehalten werden kann (vgl BSGE 58, 119, 126 = SozR 1300 § 104 Nr. 7), erstreckt sich nicht auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung, wenn der Nachzahlungsbetrag wegen bislang nicht geklärter Erstattungsansprüche noch nicht endgültig festgesetzt ist (BSG, Urteil vom 21.6.1983 - 4 RJ 29/82 - Juris mwN).

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Demgegenüber handelt es sich bei der Benennung des sich damit ergebenden "Nachzahlbetrags" von 3820, 37 Euro in diesem Bescheid wie in der Mitteilung vom 21.8.2008 jeweils nur um die Angabe des Auszahlbetrags, dem als bloßem Hinweis auf ein rechnerisches Ergebnis ein Regelungswert nicht zukommt (vgl BSG Urteil vom 5.9.2006 - B 4 R 71/06 R - BSGE 97, 63 ff = SozR 4-2500 § 255 Nr. 1 RdNr 14; vgl in diesem Sinne auch bereits BSG Urteile vom 15.7.1969 - 1 RA 255/68 - SozR Nr. 64 zu § 77, vom 21.6.1983 - 4 RJ 29/82 - Juris RdNr 15 sowie vom 25.1.2001 - B 4 RA 48/99 R - BSGE 87, 239, 242 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5 S 20 f).
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 24/21 R

    Verwaltungsaktqualität einer Abrechnungsmitteilung über eine Rentennachzahlung

    Die Bindungswirkung eines Rentenbescheids (§ 77 SGG) erstreckt sich allerdings nicht auf den darin angegebenen Nachzahlungsbetrag, wenn der Rentenversicherungsträger, wie hier, auf den vorläufigen Einbehalt der Nachzahlung bis zur Klärung etwaiger Erstattungsansprüche hinweist (vgl bereits BSG Urteil vom 15.7.1969 - 1 RA 255/68 - SozR Nr. 64 zu § 77 SGG Bl Da 40R; BSG Urteil vom 21.6.1983 - 4 RJ 29/82 - juris RdNr 15; vgl auch BSG Beschluss vom 30.11.2006 - B 9a VJ 7/05 B - juris RdNr 12, wo dies offengelassen worden ist in Bezug auf den vorläufigen Einbehalt einer Nachzahlung von Versorgungsleistungen nach dem Bundesseuchengesetz) .
  • SG Düsseldorf, 21.02.2017 - S 7 R 1634/15

    Erstattungsanspruch einer Krankenkasse wegen des nachträglichen Entfallens des

    Denn das BSG hat in der Entscheidung vom 07.09.2010 (B 5 KN 4/08 R) überzeugend und unter Hinweis auf eine schon vorher ergangene Entscheidung des BSG (Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 -) ausgeführt, dass jedenfalls § 107 SGB X in Konstellationen wie vorliegend nicht greift, da die Vorschriften zu den Erstattungsansprüchen per se zwei unterschiedliche Leistungsträger als sich gegenüberstehende Träger voraussetzen.

    Dies ergibt sich schon aus dem Verweis auf die Entscheidung des BSG vom 21.06.1983 (4 RJ 29/82), die ebenfalls keinen Fall das § 89 SGB VI zum Gegenstand hatte.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.02.2014 - L 1 R 137/11

    Bindungswirkung des Rentenbescheides - Rentennachzahlung - 4-Jahresfrist des § 44

    Die Bindungswirkung des Rentenbescheides nach § 77 SGG erstreckt sich nicht auch auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung, wenn der an den Berechtigten zur Auszahlung kommende Nachzahlungsbetrag wegen noch nicht geklärter Ersatzansprüche noch nicht endgültig festgesetzt ist (BSG, Urteile vom 07. September 2010 - B 5 KN 4/08 R - und vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 -, m.w.N., juris).

    Er muss vielmehr damit rechnen, dass der Versicherungsträger eine Abrechnung insoweit vornimmt, als er eine früher gewährte Sozialleistung ganz oder teilweise durch eine andere ersetzt (BSG, Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 -, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vorverfahrenspflicht - Verwaltungsaktsqualität

    Wird der an den Berechtigten zur Auszahlung kommende Nachzahlungsbetrag wegen noch nicht geklärter Ersatzansprüche noch nicht endgültig festgesetzt, erstreckt sich die Bindungswirkung des Rentenbescheides nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht auch auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung (BSG, Urteil vom 15. Juli 1969 - 1 RA 255/68 - = SozR Nr. 64 zu § 77 SGG; BSG, Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13

    Abrechnung einer Rentennachzahlung wegen der Einbehaltung von

    Wird der an den Berechtigten zur Auszahlung kommende Nachzahlungsbetrag wegen noch nicht geklärter Ersatzansprüche noch nicht endgültig festgesetzt, erstreckt sich die Bindungswirkung des Rentenbescheides nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht auch auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung (BSG, Urteil vom 15. Juli 1969 - 1 RA 255/68 - = SozR Nr. 64 zu § 77 SGG; BSG, Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 -, juris).
  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VJ 7/05 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - vereinfachtes Verfahren nach §

    Einstweilige Verwaltungsakte oder einstweilige Teile von Verwaltungsakten, also solche, bei denen sich aus dem Verfügungssatz ergibt, sie träfen nur eine einstweilige oder vorläufige Regelung (vgl BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 und SozR 3-1300 § 32 Nr. 4), sind grundsätzlich von vornherein auf Ersetzung durch endgültige angelegt und verlieren mit deren Erlass ohne Aufhebung ihre Bindungswirkung (vgl BSG in SozR 3-1300 § 31 Nr. 10; BSG Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82, JURIS; s auch SozR Nr. 64 zu § 77 SGG).
  • BSG, 16.07.2015 - B 13 R 200/15 B

    Zeiten nach dem Fremdrentengesetz ; Divergenzrüge; Abweichung eines nach Ablauf

    Mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des LSG vom 28.4.2015 macht die Beklagte eine Abweichung des LSG von einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.6.1983 (4 RJ 29/82 - VdKMitt 1983, Nr. 12, 38 und Juris) geltend.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.02.2018 - L 3 R 47/16

    Isolierte Klage gegen einen Widerspruchsbescheid mit dem Ziel der vollständigen

    Auch das BSG (Hinweis auf Urteil des BSG vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 -) und das LSG Sachsen-Anhalt (Hinweis auf Urteil vom 12. Februar 2014 - L 1 R 137/11 -) hätten in einem anderen Zusammenhang die Verwaltungsqualität einer Nachzahlungsfeststellung nicht infrage gestellt und als selbstverständlich angenommen.
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