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   BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B   

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BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B (https://dejure.org/2017,27007)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B (https://dejure.org/2017,27007)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - B 13 R 104/17 B (https://dejure.org/2017,27007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erwerbsminderungsrente; Anordnung des Erscheinens von Sachverständigen; Fragerecht; Sachdienliche Fragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbsminderungsrente; Anordnung des Erscheinens von Sachverständigen; Fragerecht; Sachdienliche Fragen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 411 Abs. 3 ; SGG § 109 ; SGG § 116 S. 2
    Erwerbsminderungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten das Recht zusteht, einem Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (vgl § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4, 414 ZPO; stRspr, zB BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschlüsse vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9; vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG [Kammer] vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273 - Juris RdNr 11 f).

    Sachdienliche Fragen iS von § 116 S 2 SGG liegen dann vor, wenn sie sich im Rahmen des Beweisthemas halten und nicht abwegig oder bereits eindeutig beantwortet sind (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 10).

    Dieser Obliegenheit ist er jedenfalls dann nachgekommen, wenn er einen darauf gerichteten Antrag rechtzeitig gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zuletzt aufrechterhalten hat (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7).

  • BSG, 26.09.2016 - B 13 R 234/16 B
    Auszug aus BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B
    Soweit die Klägerin darüber hinaus einen Verstoß des LSG gegen seine Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) darin sehen wollte, dass das LSG kein ergänzendes Sachverständigengutachten von Prof. Dr. E. eingeholt habe, erfüllt ihr Vortrag auch die Darlegungsanforderungen an eine solche Sachaufklärungsrüge nicht (vgl hierzu zB Senatsbeschlüsse vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; vom 26.9.2016 - B 13 R 234/16 B - BeckRS 2016, 73667 RdNr 7).

    Je mehr Aussagen eines oder mehrerer Sachverständigen zu dem Beweisthema bereits vorliegen, desto genauer muss der Beweisantragsteller von ihm behauptete Unterschiede zu diesen Gutachten (einschließlich bereits erfolgter ergänzender Stellungnahmen) zum Gegenstand des Beweisthemas machen (vgl Senatsbeschlüsse vom 11.1.2017 - B 13 R 359/16 B - Juris RdNr 9; vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 ff; vom 26.9.2016 - B 13 R 234/16 B - BeckRS 2016, 73667 RdNr 7).

  • BSG, 11.01.2017 - B 13 R 359/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B
    Je mehr Aussagen eines oder mehrerer Sachverständigen zu dem Beweisthema bereits vorliegen, desto genauer muss der Beweisantragsteller von ihm behauptete Unterschiede zu diesen Gutachten (einschließlich bereits erfolgter ergänzender Stellungnahmen) zum Gegenstand des Beweisthemas machen (vgl Senatsbeschlüsse vom 11.1.2017 - B 13 R 359/16 B - Juris RdNr 9; vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 ff; vom 26.9.2016 - B 13 R 234/16 B - BeckRS 2016, 73667 RdNr 7).

    Dann aber muss ein Antrag auf Durchführung einer weiteren ergänzenden sachverständigen Begutachtung bzw Stellungnahme sowohl die noch nicht ausreichend gewürdigten Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst genau beschreiben als auch vortragen, welche zusätzlichen Einschränkungen für das Leistungsvermögen (zum maßgeblichen Zeitpunkt) daraus folgen (Senatsbeschluss vom 11.1.2017 - B 13 R 359/16 B - Juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 25.4.2016 - B 5 R 6/16 B - BeckRS 2016, 69047 RdNr 9).

  • BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Antrag auf Anhörung eines

    Auszug aus BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten das Recht zusteht, einem Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (vgl § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4, 414 ZPO; stRspr, zB BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschlüsse vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9; vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG [Kammer] vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273 - Juris RdNr 11 f).

    Zur schlüssigen Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) einer Verletzung des Rechts auf Befragung eines Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen muss sich hiernach aus der Beschwerdebegründung ergeben, (1) dass der Beschwerdeführer einen Antrag auf Befragung des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen gestellt und bis zum Schluss aufrechterhalten hat; (2) welche einer Erläuterung durch den Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen bedürftigen Punkte der Beschwerdeführer gegenüber dem LSG benannt hat; (3) aufgrund welcher Umstände die benannten Punkte sachdienlich waren, insbesondere ist bei einem Antrag auf wiederholte Befragung desselben Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen zu erläutern, weshalb die Punkte noch nicht durch bereits vorliegende Stellungnahmen des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen geklärt waren; (4) aufgrund welcher Umstände der Antrag als rechtzeitig zu werten ist; (5) aufgrund welcher Umstände die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Befragung des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen beruhen kann (vgl Senatsbeschlüsse vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 10; vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 13).

  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 355/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten das Recht zusteht, einem Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (vgl § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4, 414 ZPO; stRspr, zB BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschlüsse vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9; vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 13, jeweils mwN; s auch BVerfG [Kammer] vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273 - Juris RdNr 11 f).

    Hierbei müssen keine Fragen formuliert werden; es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (vgl zB Senatsbeschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 15; BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B
    Dies gilt auch dann, wenn der Sachverständige ein Gutachten auf Antrag des Beteiligten gemäß § 109 SGG erstellt hat (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 5 f).

    Hierbei müssen keine Fragen formuliert werden; es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (vgl zB Senatsbeschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 15; BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B
    Soweit die Klägerin darüber hinaus einen Verstoß des LSG gegen seine Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) darin sehen wollte, dass das LSG kein ergänzendes Sachverständigengutachten von Prof. Dr. E. eingeholt habe, erfüllt ihr Vortrag auch die Darlegungsanforderungen an eine solche Sachaufklärungsrüge nicht (vgl hierzu zB Senatsbeschlüsse vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; vom 26.9.2016 - B 13 R 234/16 B - BeckRS 2016, 73667 RdNr 7).

    Je mehr Aussagen eines oder mehrerer Sachverständigen zu dem Beweisthema bereits vorliegen, desto genauer muss der Beweisantragsteller von ihm behauptete Unterschiede zu diesen Gutachten (einschließlich bereits erfolgter ergänzender Stellungnahmen) zum Gegenstand des Beweisthemas machen (vgl Senatsbeschlüsse vom 11.1.2017 - B 13 R 359/16 B - Juris RdNr 9; vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 ff; vom 26.9.2016 - B 13 R 234/16 B - BeckRS 2016, 73667 RdNr 7).

  • BSG, 25.04.2016 - B 5 R 6/16 B
    Auszug aus BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B
    Dann aber muss ein Antrag auf Durchführung einer weiteren ergänzenden sachverständigen Begutachtung bzw Stellungnahme sowohl die noch nicht ausreichend gewürdigten Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst genau beschreiben als auch vortragen, welche zusätzlichen Einschränkungen für das Leistungsvermögen (zum maßgeblichen Zeitpunkt) daraus folgen (Senatsbeschluss vom 11.1.2017 - B 13 R 359/16 B - Juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 25.4.2016 - B 5 R 6/16 B - BeckRS 2016, 69047 RdNr 9).
  • BSG, 09.10.2014 - B 13 R 157/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Urteilsergänzung gem § 140 Abs 2 S

    Auszug aus BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B
    Keinesfalls gehört es zu den Aufgaben des BSG als Beschwerdegericht, sich die maßgeblichen Tatsachen aus der angegriffenen Entscheidung oder den Akten selbst herauszusuchen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 9.10.2014 - B 13 R 157/14 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zeugenbeweis - Gehörsrüge - Rüge

    Auszug aus BSG, 21.06.2017 - B 13 R 104/17 B
    Zur schlüssigen Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) einer Verletzung des Rechts auf Befragung eines Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen muss sich hiernach aus der Beschwerdebegründung ergeben, (1) dass der Beschwerdeführer einen Antrag auf Befragung des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen gestellt und bis zum Schluss aufrechterhalten hat; (2) welche einer Erläuterung durch den Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen bedürftigen Punkte der Beschwerdeführer gegenüber dem LSG benannt hat; (3) aufgrund welcher Umstände die benannten Punkte sachdienlich waren, insbesondere ist bei einem Antrag auf wiederholte Befragung desselben Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen zu erläutern, weshalb die Punkte noch nicht durch bereits vorliegende Stellungnahmen des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen geklärt waren; (4) aufgrund welcher Umstände der Antrag als rechtzeitig zu werten ist; (5) aufgrund welcher Umstände die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Befragung des Sachverständigen bzw sachverständigen Zeugen beruhen kann (vgl Senatsbeschlüsse vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 10; vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 28.01.2014 - B 13 R 31/13 R

    Revisionsverfahren - Revisionsbegründung bei einer behaupteten Unvereinbarkeit

  • BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BSG, 21.07.2010 - B 7 AL 60/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem BSG -

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 13 R 4329/14
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