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   BSG, 21.07.1977 - GS 1/76, GS 2/76   

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BSG, 21.07.1977 - GS 1/76, GS 2/76 (https://dejure.org/1977,4840)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1977 - GS 1/76, GS 2/76 (https://dejure.org/1977,4840)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1977 - GS 1/76, GS 2/76 (https://dejure.org/1977,4840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei Wiederheirat - Voraussetzungen für ein Wiederaufleben einer Witwenrente nach Auflösung einer zweiten Ehe - Sozialpolitischer Sinn und Zweck der Regelungen über Heiratsabfindung und Wiederaufleben ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 1302 Abs. 1 (AVG § 8 AVG § 81 Abs. 1); RVO § 615 Abs. 1; RKG § 83; BVG § 44 Abs. 1; SGG § 43; SGG § 42

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwe - Rentenanspruch - Abfindungen - Erste Wiederheirat - Vorlage - Divergenzanrufung - Anrufung - Umdeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 151
  • VersR 1980, 83
  • BB 1978, 1012
  • DB 1977, 1516
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
    Dieses System mag Unzulänglichkeiten - zumal bezüglich der noch nicht realisierten Gleichberechtigung von Mann und Frau - aufweisen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veranlaßt haben, in dem Urteil vom 12. März 1975 (BVerfGE 39, 169 = SozR 2200 § 1266 Nr. 2) den Gesetzgeber.

    Zum anderen stellt die beamtenrechtliche Versorgung - bei der die Witwenabfindung überdies nur das Vierundzwanzigfache des zuletzt bezogenen Witwengeldes oder Unterhaltsbeitrages beträgt - von jeher ein spezifisch abgegrenztes, mit dem Sozialrecht nicht vergleichbares Rechtsgebiet dar (vgl. BVerfGE 21, 329, 352 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62]; 39, 169, 185), das mit seinem dienstrechtlichen Sach- und Regelungszusammenhang auch bei der Kodifikation der Sozialgesetzbuches bewußt ausgeklammert geblieben ist (vgl. Zacher ZfS 1977, 145, 146, 147).

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
    Ungeachtet dieser Verschiedenheiten handelt es sich jedoch, wie in den Vorlagebeschlüssen zutreffend angenommen wird, bei der angeführten Judikatur um die ständige Rechtsprechung des BSG zu Rechtsfragen, die über die einzelnen Fachgebiete hinausgreifen und aufgrund einer Gesamtschau einheitlich zu beurteilen sind (vgl.... GmS-OGB, Beschluß vom 6. Februar 1973, BSGE 35 Anh. 293, 294; H. W. Müller a.a.O. S. 537; Löwe/Rosenberg/Schäfer a.a.O. Anm. 24 f. zu § 121, Anm. 10 zu § 136 GVG; s. auch BVerfGE 38, 187, 190 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 505/68], 203 ff.).

    Der Beschluß des BVerfG vom 12. November 1974 (BVerfGE 38 187, 199 ff. [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 505/68] = SozR 3100 § 44 Nr. 2) hat zwar ausdrücklich nur die Verschuldensklausel in § 44 Abs. 2 BVG a.F. betroffen.

  • BSG, 23.06.1965 - 1 RA 70/62

    Witwenansprüche - Wiederaufgelebte Witwenrente - Eingehung einer dritten Ehe -

    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
    Diese Beschlüsse hat der 12. Senat gleichlautend wie folgt begründet: Während zur Unfallversicherung (UV, § 615 RVO) noch keine Entscheidung vorliege, habe das BSG für die Gebiete der Arbeiterrentenversicherung (ArV), Angestelltenversicherung (AnV), knappschaftlichen Rentenversicherung (KnRV) und der Kriegsopferversorgung (KOV) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einer Witwe die Abfindung des Rentenanspruchs 3 1302 Abs. 1 RVO, § 81 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz -AVG- , § 83 Abs. 2 Reichsknappschaftsgesetz -RKG-., § 44 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz -BVG-) nur bei ihrer ersteh Wiederheirat zustehe, Bezieherinnen einer "wiederaufgelebten Witwenrente (§ 1291, Abs. 2 RVO, § 68 Abs. 2 AVG, § 83 Abs. 3 RKG, § 44 Abs. 2 BVG) also bei Eingehung einer dritten Ehe keinen Anspruch auf Abfindung hätten, und daß nach Auflösung der dritten Ehe die Witwenrente auch nicht wieder auflebe (zur ArV: 4. Senat in SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO; zur AnV: 11. Senat in BSGE 23, 124 [BSG 23.06.1965 - 11/1 RA 70/62]; zur KnRV: 5. Senat in SozR Nr. 2 zu § 83 RKG; zur KOV: 11. Senat in BSGE 17, 120; 8. Senat in BSGE 26, 77; 9. Senat in BSGE 21, 35 und SozR Nr. 19 zu § 44 BVG; 10. Senat in SozR Nr. 20 zu § 44 BVG und Nr. 3 zu § 89 BVG).

    Hiernach hat der GS durch Beschluß vom 5. Oktober 1976 bei dem 9., 10. und 11. Senat angefragt, ob sie an ihrer Rechtsprechung (SozR Nr. 19 zu § 44 BVG; Urteil vom 11. Dezember 1964 - 10 RV 495/62 - , BVBl. 1964, 54 = Breith. 1964, 416; BSGE 23, 124) festhalten, daß einer Witwe die Abfindung des Rentenanspruchs nur bei der ersten Wiederheirat zu gewähren ist.

  • BSG, 19.06.1962 - 11 RV 32/62

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
    Diese Beschlüsse hat der 12. Senat gleichlautend wie folgt begründet: Während zur Unfallversicherung (UV, § 615 RVO) noch keine Entscheidung vorliege, habe das BSG für die Gebiete der Arbeiterrentenversicherung (ArV), Angestelltenversicherung (AnV), knappschaftlichen Rentenversicherung (KnRV) und der Kriegsopferversorgung (KOV) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einer Witwe die Abfindung des Rentenanspruchs 3 1302 Abs. 1 RVO, § 81 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz -AVG- , § 83 Abs. 2 Reichsknappschaftsgesetz -RKG-., § 44 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz -BVG-) nur bei ihrer ersteh Wiederheirat zustehe, Bezieherinnen einer "wiederaufgelebten Witwenrente (§ 1291, Abs. 2 RVO, § 68 Abs. 2 AVG, § 83 Abs. 3 RKG, § 44 Abs. 2 BVG) also bei Eingehung einer dritten Ehe keinen Anspruch auf Abfindung hätten, und daß nach Auflösung der dritten Ehe die Witwenrente auch nicht wieder auflebe (zur ArV: 4. Senat in SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO; zur AnV: 11. Senat in BSGE 23, 124 [BSG 23.06.1965 - 11/1 RA 70/62]; zur KnRV: 5. Senat in SozR Nr. 2 zu § 83 RKG; zur KOV: 11. Senat in BSGE 17, 120; 8. Senat in BSGE 26, 77; 9. Senat in BSGE 21, 35 und SozR Nr. 19 zu § 44 BVG; 10. Senat in SozR Nr. 20 zu § 44 BVG und Nr. 3 zu § 89 BVG).

    - Als der sozialpolitische BT-Ausschuß im Januar 1963 seine Erklärung abgab, lagen nicht nur die Gesetzesmaterialien zum ArVNG und zum 1. NOG-KOV vor, sondern es war durch das Urteil vom 19. Juni 1962 (BSGE 17, 120 = SozR Nr. 6 zu § 44 BVG, erschienen in der 81. Lieferung August 1962, auch bekannt, wie die schon gefestigte Rechtsprechung die Parallelvorschrift des § 44 Abs. 1 BVG auslegte. Unter diesen Umständen ist in der Ausschußverlautbarung keine authentische Gesetzesinterpretation zu erblicken (vgl. SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO); sie mag - wofür auch die Formulierung ("sollte") spricht - eine Anregung darstellen, künftig - etwa, bei einer Reform der Hinterbliebenenansprüche in allen Zweigen des Sozialrechts - eine erneute Witwenrentenabfindung bei der zweiten Wiederheirat (hierzu beachtliche Argumente bei Eichhorn BG 1974, 36 ff.) vorzusehen.

  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 279/74
    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
    Hingegen war der 2. Senat nicht zu befragen, weil er über die zwei bei ihm anhängigen Revisionen (2/8 RU 30/74 und 2 RU 279/74), in denen über die Auslegung des § 615 Abs. 1 RVO gestritten wird, noch nicht entschieden hat.
  • BSG, 11.12.1964 - 10 RV 495/62
    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
    Hiernach hat der GS durch Beschluß vom 5. Oktober 1976 bei dem 9., 10. und 11. Senat angefragt, ob sie an ihrer Rechtsprechung (SozR Nr. 19 zu § 44 BVG; Urteil vom 11. Dezember 1964 - 10 RV 495/62 - , BVBl. 1964, 54 = Breith. 1964, 416; BSGE 23, 124) festhalten, daß einer Witwe die Abfindung des Rentenanspruchs nur bei der ersten Wiederheirat zu gewähren ist.
  • BVerwG, 25.01.1961 - VI C 3.59
    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
    Als Merkmal für die Beendigung der Witwenbezüge scheidet ein solcher Sachverhalt jedoch deshalb aus, weil sonst die Verwaltung zu "unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen" im Bereich der privaten Lebenssphäre genötigt sein würde (vgl. BVerwGE 11, 350, 351 [BVerwG 25.01.1961 - VI C 3/59], 353).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
    Da somit an der Entscheidung der vorgelegten Rechtsfrage nach § 42 i.V.m. § 41 Abs. 5 Satz 2 SGG zwei Sozialversicherungssenate und zwei KOV-Senate beteiligt sind, waren als ehrenamtliche Richter je zwei Beisitzer aus den Personenkreisen des § 41 Abs. 3 Nr. 1 (Versicherte - Arbeitgeber) und Nr. 2 (mit KOV vertraute Personen - Versorgungsberechtigte) hinzuzuziehen (vgl. BSGE 38, 248, 252 f. [BSG 10.12.1974 - GS - 2/73]).
  • BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66

    Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwengeld nach Scheidung der zweiten Ehe -

    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
    Die jetzt gewonnene Erkenntnis, daß eine Frau die wiederaufgelebte Witwenrente auch dann erhalten kann, wenn sie wissentlich, vielleicht sogar zielstrebig ihre zweite Ehe und damit ihre Existenzsicherung innerhalb dieser Ehe zerstört hat (BVerwGE 31, 197 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46.66]; BSGE 40, 262), war in den Jahren, als das ArVNG, das 1. NOG-KOV und das UVNG beraten und verabschiedet wurden, noch gar nicht vorhanden.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
    Zum anderen stellt die beamtenrechtliche Versorgung - bei der die Witwenabfindung überdies nur das Vierundzwanzigfache des zuletzt bezogenen Witwengeldes oder Unterhaltsbeitrages beträgt - von jeher ein spezifisch abgegrenztes, mit dem Sozialrecht nicht vergleichbares Rechtsgebiet dar (vgl. BVerfGE 21, 329, 352 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62]; 39, 169, 185), das mit seinem dienstrechtlichen Sach- und Regelungszusammenhang auch bei der Kodifikation der Sozialgesetzbuches bewußt ausgeklammert geblieben ist (vgl. Zacher ZfS 1977, 145, 146, 147).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

  • BSG, 02.10.1975 - 10 RV 477/74

    Witwenversorgung - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs - Kriegerwitwe - Scheidung

  • BSG, 27.03.1974 - 10 RV 215/73

    Neue Ehe - Erste Ehe nach dem Tod - Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben -

  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72

    Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von

  • BSG, 21.12.1977 - 8 RU 30/74
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Anwendung des Splittingtarifs für zusammenlebende Ehegatten

  • BFH, 09.06.1965 - VI 78/62 U
  • BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66

    Anerkennung der Zusammenfassung städtischer Versorgungsbetriebe und städtischer

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60
  • BSG, 18.11.1977 - 12 RJ 68/73
  • BSG, 23.04.1964 - 9 RV 678/60

    Hinterbliebenenrente

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Eine Vorlage an den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 FGO setzt voraus, daß aus dem Inhalt des Vorlagebeschlusses die Entschlossenheit des vorlegenden Senats ersichtlich ist, die Rechtsauffassung eines anderen Senats preisgeben zu wollen (Beschlüsse des Bundessozialgerichts - BSG - vom 24. Juni 1985 GS 1/84, BSGE 58, 183, 187; vom 21. Juli 1977 GS 1/76, GS 2/76, BSGE 44, 151, 153; vgl. auch BFH-Beschluß vom 18. Januar 1971 GrS 5/70, BFHE 101, 18, BStBl II 1971, 244, unter I. 2. a. E.).
  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

    Der GS trifft deshalb die ihm obliegende Entscheidung über seine gesetzmäßige Besetzung letztlich unabhängig von dem vom vorlegenden Senat bezeichneten Anrufungsgrund (GS in BSGE 44, 151, 153 [BSG 21.07.1977 - GS - 1/76]; vgl. auch Beschluß des GS vom 29. Mai 1984 - GS 1-3/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen), und zwar in der für die Sachentscheidung maßgeblichen Besetzung (GS in BSGE 38, 248, 252 [BSG 10.12.1974 - GS - 2/73]).

    Ohne Einfluß auf die Maßgeblichkeit des Vorlagegrundes der Divergenz ist dabei, daß der 12. Senat selbst eine konkrete andere Lösung nicht vorschlägt oder In Aussicht stellt (vgl GS in BSGE 44, 151, 153 [BSG 21.07.1977 - GS - 1/76]; GS vom 29. Mai 1984 - GS 1-3/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Selbst gewichtige materiell-rechtliche Gründe rechtfertigen es nicht, für die Frage der gesetzmäßigen Besetzung des GS von der Zulässigkeit einer Vorlage nach § 43 SGG auszugehen, wenn die Merkmale einer Divergenz-Anrufung nach § 42 SGG gegeben sind; denn wenn letztere in Betracht kommt, ist der Weg einer Anrufung nach § 43 SGG versperrt, die zulässige Divergenz-Anrufung geht jener vor (GS in BSGE 30, 167, 170 [BSG 11.12.1969 - GS 4/69]; 44, 151, 153; 49, 175, 177; SozR 1500 § 161 Nr. 1; BFHE 92, 188, 192).

    Dies entspricht allein dem Sinn des zwingenden Vorlageverfahrens nach § 42 SGG, Rechtseinheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten (vgl dazu auch GS in BSGE 44, 151, 153 [BSG 21.07.1977 - GS - 1/76], 154), Der gegenteiligen Auffassung des 5. Senats des BSG (BSGE 42, 49, 53 ff), auf die sich der vorlegende Senat stützt, vermag der GS deshalb nicht zu folgen.

    Auch wenn eine Divergenzlage nicht allein deshalb entfallen muß, weil die maßgebliche Rechtsfrage in verschiedenen Vorschriften geregelt ist (vgl dazu GS in BSGE 29, 222, 229 [BSG 08.05.1969 - 11 RA 224/67]; 44, 151, 154; 48, 146, 151; 49, 175, 178), ggf. auch war, falls ein identischer Regelungszusammenhang erhalten geblieben ist, sind die Unterschiede zwischen § 313a RVO a.F. und § 180 Abs. 4 RVO nF nach Wortlaut, Inhalt und Systematik derart, daß die Vorschriften hinsichtlich ihrer die aufgeworfene Rechtsfrage betreffenden Regelungen keine Gleichartigkeit i.S. des § 42 SGG mehr aufweisen.

    Vielmehr hat der GS derartige Vorlagebeschlüsse als Divergenzanrufungen behandelt (vgl GS in BSGE 44, 151, 153 [BSG 21.07.1977 - GS - 1/76]).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Um dieselbe Rechtsfrage handelt es sich nicht nur bei der Auslegung derselben Rechtsvorschrift, sondern auch dann, wenn es die Auslegung des gleichen Rechtssatzes betrifft, der auch in verschiedenen - unterschiedliche Fachgebiete betreffenden - Vorschriften seinen Niederschlag gefunden hat und aufgrund einer Gesamtschau einheitlich zu beurteilen ist (BSGE 44, 151, 154 = SozR 1500 § 43 Nr. 2; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl, § 41 RdNr 9 mwN).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Die Annahme einer solchen Ausnahme erscheint dem Großen Senat jedenfalls dann geboten, wenn ein Senat, wie im vorliegenden Fall, zwar wegen grundsätzlicher Bedeutung den Großen Senat anruft, im Anrufungsbeschluß aber eine Entscheidung eines anderen Senats angibt, von der er mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung nach Auffassung des Großen Senats abweichen würde (vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. November 1955 GSSt 2/55, Juristenzeitung 1956 S. 331 - JZ 1956, 331 - Beschluß des Bundessozialgerichts - BSG - vom 21. Juli 1977 GS 1/76, GS 2/76, BSGE 44, 151; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. März 1964 GrS 1.63, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 11 VwGO Nr. 6; BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 16. März 1962 GS 1/61, - GS 2/61 -, BAGE 13, 1).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Dies entspreche der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die zuletzt durch die Entscheidung seines Großen Senats vom 21. Juli 1977 (BSGE 44, 151) bestätigt worden sei.
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 39/03 R

    Geschiedenenwitwenrente - frühere Ehefrau - geschiedener Ehegatte - Wiederheirat

    Für den Rentenanspruch der Witwe aber galt: "Witwe" war im Rentenrecht (ebenso wie im Versorgungsrecht - vgl BSG Urteile vom 19. Juni 1962 - 11 RV 32/62 - BSGE 17, 120 = SozR Nr. 6 zu § 44 BVG und vom 23. April 1964 - 9 RV 678/60 - BSGE 21, 35 = SozR Nr. 23 zu § 41 VerwVG sowie Beschluss des Großen Senats (GS) vom 21. Juli 1977 - GS 1/76, GS 2/76 - BSGE 44, 151, 157 = SozR 1500 § 43 Nr. 2) die den Versicherten überlebende Ehefrau nur bis zu ihrer Wiederheirat; nach Scheidung der zweiten Ehe ging sie eine dritte Ehe nicht als Witwe ihres ersten Ehemannes, sondern als die geschiedene Frau ihres zweiten Ehemannes ein, bei dessen Tod war sie Witwe nur des zweiten Ehemannes und nicht zugleich weiterhin Witwe des ersten Ehemannes (BSG Urteile vom 23. Juni 1965 - 11/1 RA 70/62 - BSGE 23, 124, 125 f = SozR Nr. 5 zu § 1302 RVO und vom 21. Januar 1971 - 4 RJ 227/70 - SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 7/92

    Versterben an Schädigungsfolgen - Wiederaufgelebte Witwenrente - Zweite

    Diese Betrachtungsweise ist vom Großen Senat in seiner Entscheidung zu § 1302 Reichsversicherungsordnung (BSGE 44, 151) für richtig erklärt worden.

    Die bewußte Billigung des aus der Rechtsprechung des Großen Senats und des BVerfG folgenden Leistungsausschlusses bei mehrfacher Wiederverheiratung hat der Gesetzgeber außer mit den zitierten Vorschriften des SGB VI auch dadurch zu erkennen gegeben, daß ihm die restriktive Auslegung der fraglichen Vorschriften im Rentenversicherungs- und Kriegsopferrecht seit längerer Zeit bekannt ist, ohne daß er bisher Gelegenheit genommen hätte, die fraglichen Abfindungs- und Wiederauflebensvorschriften zugunsten der Witwen zu ändern (vgl dazu BSGE 44, 151, 158).

    Denn die Frage des einmaligen oder wiederholten Wiederauflebens ist, wie der Große Senat (BSGE 44, 151, 154) dargestellt hat, immer in einer Gesamtschau für das BVG und das Sozialversicherungsrecht beantwortet worden.

  • BSG, 07.10.1992 - GS 2/91

    Dauerrenten - Zeitliche Begrenzung der Erfassung - Dem Abfindungsbetrag

    Hierzu ist nicht erforderlich, daß die Rechtsfrage im gleichen Gesetz enthalten ist und textlich übereinstimmt (vgl GrS in BSGE 44, 151, 154).

    Dies geschieht auch im Interesse der Rechtssicherheit (vgl GrS in BSGE 44, 151, 163 zu 5 mwN) und nicht zuletzt in der Erwägung, daß dieses Verständnis der Ruhensvorschriften für die Verwaltung zu einer einfach zu handhabenden Rechtsanwendung und für den einen Abfindungsantrag erwägenden Verletzten zu einem überschaubaren Risiko führt.

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 53/88

    Arbeitslosigkeit i.S. der Voraussetzung der Beitragspflicht von Wehr- und

    Überdies hatte der Senat zu berücksichtigen, daß an einer höchstrichterlichen Rechtsprechung aus Gründen der Rechtssicherheit festzuhalten ist, wenn nicht wirklich durchgreifende - dh in aller Regel neue - Gründe vorgebracht werden (BSGE 40, 292, 296; 44, 151, 163).
  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

    - wie noch dargelegt wird - nicht nach sondern mit dem hilfsweise angegebenen Vorlegungsgrund nach 5 45 SGG zulässig ist° Die Richterbank muß bereits feststehen, bevor über die Zulässigkeit der Vorlage entschiedenwird° Sie richtet sich daher regelmäßig nach dem vom vorlegenden Senat angegebenen Anrufungsgrund (vgl BSGE 41, 41, 42; 43, 75, 77)° Der 11° Senat hat den Vorlagebeschluß in erster Linie auf 5 42 SGG gestützt, weil er glaubt, mit der beabsichtigten Entscheidung von dem Urteil des 3, Senats vom 14, Dezember 1976 abzuweichen° Nach seinem erklärten Willen handelt es sich also um eine Vorlage nach @ 42 SGG" Der Große Senat hat zwar in einer früheren Entscheidung (BSGE 44, 151, 153 f; vgl dazu auch BSGE 49, 175, 177 f) seine Besetzung nicht.
  • BSG, 12.03.1986 - 5a RKn 22/84

    Witwenrentenabfindung - Überweisungsbeschluß - Pfändungsbeschluß -

  • BSG, 30.07.2015 - B 13 R 224/15 B
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82

    Witwenrentenabfindung - Ruhen einer Abfindung - Abfindung

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2015 - L 9 R 3560/14
  • LSG Saarland, 24.01.2002 - L 1 RJ 102/01

    RV-Witwenrentenabfindung nur bei erster Wiederheirat

  • BSG, 06.10.1977 - 9 BV 270/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung - Abweichung

  • BSG, 27.07.1978 - 10 RV 45/77
  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 14/95

    Voraussetzungen für die Gewährung von Witwenrente nach dem Versicherten -

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80

    Nachversicherung - Versicherungsfreiheit - Wissenschaftliche Ausbildung

  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 91/79

    Anspruch auf Witwenrente - Auflösung der dritten Ehe - Wiederaufleben

  • ArbG Hagen, 10.07.2019 - 3 Ca 218/19
  • BSG, 19.01.1978 - 12 RJ 164/75
  • BSG, 18.01.1978 - 1 RA 17/76

    Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben - Auflösung der dritten Ehe

  • BSG, 21.12.1977 - 8 RU 30/74
  • BSG, 18.11.1977 - 12 RJ 80/75
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