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   BSG, 21.07.1977 - GS 1/76, GS 2/76   

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BSG, 21.07.1977 - GS 1/76, GS 2/76 (https://dejure.org/1977,4840)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1977 - GS 1/76, GS 2/76 (https://dejure.org/1977,4840)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1977 - GS 1/76, GS 2/76 (https://dejure.org/1977,4840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei Wiederheirat - Voraussetzungen für ein Wiederaufleben einer Witwenrente nach Auflösung einer zweiten Ehe - Sozialpolitischer Sinn und Zweck der Regelungen über Heiratsabfindung und Wiederaufleben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwe - Rentenanspruch - Abfindungen - Erste Wiederheirat - Vorlage - Divergenzanrufung - Anrufung - Umdeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 151
  • VersR 1980, 83
  • BB 1978, 1012
  • DB 1977, 1516
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Eine Vorlage an den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 FGO setzt voraus, daß aus dem Inhalt des Vorlagebeschlusses die Entschlossenheit des vorlegenden Senats ersichtlich ist, die Rechtsauffassung eines anderen Senats preisgeben zu wollen (Beschlüsse des Bundessozialgerichts - BSG - vom 24. Juni 1985 GS 1/84, BSGE 58, 183, 187; vom 21. Juli 1977 GS 1/76, GS 2/76, BSGE 44, 151, 153; vgl. auch BFH-Beschluß vom 18. Januar 1971 GrS 5/70, BFHE 101, 18, BStBl II 1971, 244, unter I. 2. a. E.).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Die Annahme einer solchen Ausnahme erscheint dem Großen Senat jedenfalls dann geboten, wenn ein Senat, wie im vorliegenden Fall, zwar wegen grundsätzlicher Bedeutung den Großen Senat anruft, im Anrufungsbeschluß aber eine Entscheidung eines anderen Senats angibt, von der er mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung nach Auffassung des Großen Senats abweichen würde (vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. November 1955 GSSt 2/55, Juristenzeitung 1956 S. 331 - JZ 1956, 331 - Beschluß des Bundessozialgerichts - BSG - vom 21. Juli 1977 GS 1/76, GS 2/76, BSGE 44, 151; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. März 1964 GrS 1.63, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 11 VwGO Nr. 6; BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 16. März 1962 GS 1/61, - GS 2/61 -, BAGE 13, 1).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Um dieselbe Rechtsfrage handelt es sich nicht nur bei der Auslegung derselben Rechtsvorschrift, sondern auch dann, wenn es die Auslegung des gleichen Rechtssatzes betrifft, der auch in verschiedenen - unterschiedliche Fachgebiete betreffenden - Vorschriften seinen Niederschlag gefunden hat und aufgrund einer Gesamtschau einheitlich zu beurteilen ist (BSGE 44, 151, 154 = SozR 1500 § 43 Nr. 2; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl, § 41 RdNr 9 mwN).
  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

    Der GS trifft deshalb die ihm obliegende Entscheidung über seine gesetzmäßige Besetzung letztlich unabhängig von dem vom vorlegenden Senat bezeichneten Anrufungsgrund (GS in BSGE 44, 151, 153 [BSG 21.07.1977 - GS - 1/76]; vgl. auch Beschluß des GS vom 29. Mai 1984 - GS 1-3/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen), und zwar in der für die Sachentscheidung maßgeblichen Besetzung (GS in BSGE 38, 248, 252 [BSG 10.12.1974 - GS - 2/73]).

    Ohne Einfluß auf die Maßgeblichkeit des Vorlagegrundes der Divergenz ist dabei, daß der 12. Senat selbst eine konkrete andere Lösung nicht vorschlägt oder In Aussicht stellt (vgl GS in BSGE 44, 151, 153 [BSG 21.07.1977 - GS - 1/76]; GS vom 29. Mai 1984 - GS 1-3/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Selbst gewichtige materiell-rechtliche Gründe rechtfertigen es nicht, für die Frage der gesetzmäßigen Besetzung des GS von der Zulässigkeit einer Vorlage nach § 43 SGG auszugehen, wenn die Merkmale einer Divergenz-Anrufung nach § 42 SGG gegeben sind; denn wenn letztere in Betracht kommt, ist der Weg einer Anrufung nach § 43 SGG versperrt, die zulässige Divergenz-Anrufung geht jener vor (GS in BSGE 30, 167, 170 [BSG 11.12.1969 - GS 4/69]; 44, 151, 153; 49, 175, 177; SozR 1500 § 161 Nr. 1; BFHE 92, 188, 192).

    Dies entspricht allein dem Sinn des zwingenden Vorlageverfahrens nach § 42 SGG, Rechtseinheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten (vgl dazu auch GS in BSGE 44, 151, 153 [BSG 21.07.1977 - GS - 1/76], 154), Der gegenteiligen Auffassung des 5. Senats des BSG (BSGE 42, 49, 53 ff), auf die sich der vorlegende Senat stützt, vermag der GS deshalb nicht zu folgen.

    Auch wenn eine Divergenzlage nicht allein deshalb entfallen muß, weil die maßgebliche Rechtsfrage in verschiedenen Vorschriften geregelt ist (vgl dazu GS in BSGE 29, 222, 229 [BSG 08.05.1969 - 11 RA 224/67]; 44, 151, 154; 48, 146, 151; 49, 175, 178), ggf. auch war, falls ein identischer Regelungszusammenhang erhalten geblieben ist, sind die Unterschiede zwischen § 313a RVO a.F. und § 180 Abs. 4 RVO nF nach Wortlaut, Inhalt und Systematik derart, daß die Vorschriften hinsichtlich ihrer die aufgeworfene Rechtsfrage betreffenden Regelungen keine Gleichartigkeit i.S. des § 42 SGG mehr aufweisen.

    Vielmehr hat der GS derartige Vorlagebeschlüsse als Divergenzanrufungen behandelt (vgl GS in BSGE 44, 151, 153 [BSG 21.07.1977 - GS - 1/76]).

  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 39/03 R

    Geschiedenenwitwenrente - frühere Ehefrau - geschiedener Ehegatte - Wiederheirat

    Für den Rentenanspruch der Witwe aber galt: "Witwe" war im Rentenrecht (ebenso wie im Versorgungsrecht - vgl BSG Urteile vom 19. Juni 1962 - 11 RV 32/62 - BSGE 17, 120 = SozR Nr. 6 zu § 44 BVG und vom 23. April 1964 - 9 RV 678/60 - BSGE 21, 35 = SozR Nr. 23 zu § 41 VerwVG sowie Beschluss des Großen Senats (GS) vom 21. Juli 1977 - GS 1/76, GS 2/76 - BSGE 44, 151, 157 = SozR 1500 § 43 Nr. 2) die den Versicherten überlebende Ehefrau nur bis zu ihrer Wiederheirat; nach Scheidung der zweiten Ehe ging sie eine dritte Ehe nicht als Witwe ihres ersten Ehemannes, sondern als die geschiedene Frau ihres zweiten Ehemannes ein, bei dessen Tod war sie Witwe nur des zweiten Ehemannes und nicht zugleich weiterhin Witwe des ersten Ehemannes (BSG Urteile vom 23. Juni 1965 - 11/1 RA 70/62 - BSGE 23, 124, 125 f = SozR Nr. 5 zu § 1302 RVO und vom 21. Januar 1971 - 4 RJ 227/70 - SozR Nr. 30 zu § 1291 RVO).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Dies entspreche der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die zuletzt durch die Entscheidung seines Großen Senats vom 21. Juli 1977 (BSGE 44, 151) bestätigt worden sei.
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 7/92

    Versterben an Schädigungsfolgen - Wiederaufgelebte Witwenrente - Zweite

    Diese Betrachtungsweise ist vom Großen Senat in seiner Entscheidung zu § 1302 Reichsversicherungsordnung (BSGE 44, 151) für richtig erklärt worden.

    Die bewußte Billigung des aus der Rechtsprechung des Großen Senats und des BVerfG folgenden Leistungsausschlusses bei mehrfacher Wiederverheiratung hat der Gesetzgeber außer mit den zitierten Vorschriften des SGB VI auch dadurch zu erkennen gegeben, daß ihm die restriktive Auslegung der fraglichen Vorschriften im Rentenversicherungs- und Kriegsopferrecht seit längerer Zeit bekannt ist, ohne daß er bisher Gelegenheit genommen hätte, die fraglichen Abfindungs- und Wiederauflebensvorschriften zugunsten der Witwen zu ändern (vgl dazu BSGE 44, 151, 158).

    Denn die Frage des einmaligen oder wiederholten Wiederauflebens ist, wie der Große Senat (BSGE 44, 151, 154) dargestellt hat, immer in einer Gesamtschau für das BVG und das Sozialversicherungsrecht beantwortet worden.

  • BSG, 07.10.1992 - GS 2/91

    Dauerrenten - Zeitliche Begrenzung der Erfassung - Dem Abfindungsbetrag

    Hierzu ist nicht erforderlich, daß die Rechtsfrage im gleichen Gesetz enthalten ist und textlich übereinstimmt (vgl GrS in BSGE 44, 151, 154).

    Dies geschieht auch im Interesse der Rechtssicherheit (vgl GrS in BSGE 44, 151, 163 zu 5 mwN) und nicht zuletzt in der Erwägung, daß dieses Verständnis der Ruhensvorschriften für die Verwaltung zu einer einfach zu handhabenden Rechtsanwendung und für den einen Abfindungsantrag erwägenden Verletzten zu einem überschaubaren Risiko führt.

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 53/88

    Arbeitslosigkeit i.S. der Voraussetzung der Beitragspflicht von Wehr- und

    Überdies hatte der Senat zu berücksichtigen, daß an einer höchstrichterlichen Rechtsprechung aus Gründen der Rechtssicherheit festzuhalten ist, wenn nicht wirklich durchgreifende - dh in aller Regel neue - Gründe vorgebracht werden (BSGE 40, 292, 296; 44, 151, 163).
  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

    - wie noch dargelegt wird - nicht nach sondern mit dem hilfsweise angegebenen Vorlegungsgrund nach 5 45 SGG zulässig ist° Die Richterbank muß bereits feststehen, bevor über die Zulässigkeit der Vorlage entschiedenwird° Sie richtet sich daher regelmäßig nach dem vom vorlegenden Senat angegebenen Anrufungsgrund (vgl BSGE 41, 41, 42; 43, 75, 77)° Der 11° Senat hat den Vorlagebeschluß in erster Linie auf 5 42 SGG gestützt, weil er glaubt, mit der beabsichtigten Entscheidung von dem Urteil des 3, Senats vom 14, Dezember 1976 abzuweichen° Nach seinem erklärten Willen handelt es sich also um eine Vorlage nach @ 42 SGG" Der Große Senat hat zwar in einer früheren Entscheidung (BSGE 44, 151, 153 f; vgl dazu auch BSGE 49, 175, 177 f) seine Besetzung nicht.
  • BSG, 12.03.1986 - 5a RKn 22/84

    Witwenrentenabfindung - Überweisungsbeschluß - Pfändungsbeschluß -

  • BSG, 30.07.2015 - B 13 R 224/15 B
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82

    Witwenrentenabfindung - Ruhen einer Abfindung - Abfindung

  • BSG, 27.07.1978 - 10 RV 45/77
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2015 - L 9 R 3560/14
  • LSG Saarland, 24.01.2002 - L 1 RJ 102/01

    RV-Witwenrentenabfindung nur bei erster Wiederheirat

  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 14/95

    Voraussetzungen für die Gewährung von Witwenrente nach dem Versicherten -

  • BSG, 06.10.1977 - 9 BV 270/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung - Abweichung

  • ArbG Hagen, 10.07.2019 - 3 Ca 218/19
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80

    Nachversicherung - Versicherungsfreiheit - Wissenschaftliche Ausbildung

  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 91/79

    Anspruch auf Witwenrente - Auflösung der dritten Ehe - Wiederaufleben

  • BSG, 19.01.1978 - 12 RJ 164/75
  • BSG, 21.12.1977 - 8 RU 30/74
  • BSG, 18.01.1978 - 1 RA 17/76

    Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben - Auflösung der dritten Ehe

  • BSG, 18.11.1977 - 12 RJ 80/75
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