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   BSG, 21.08.2008 - B 13 R 229/08 B   

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BSG, 21.08.2008 - B 13 R 229/08 B (https://dejure.org/2008,53755)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2008 - B 13 R 229/08 B (https://dejure.org/2008,53755)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2008 - B 13 R 229/08 B (https://dejure.org/2008,53755)
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  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R

    Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw

    Auszug aus BSG, 21.08.2008 - B 13 R 229/08 B
    Die inhaltliche Ausgestaltung der damit erforderlichen gesetzlichen Neuregelung sei somit ohne weitere Vorgaben der Legislative anheim gestellt worden, wobei offen gewesen sei, welche der sich bietenden Möglichkeiten der Gesetzgeber wählen werde (Hinweis auf Urteil des BSG vom 31.8.2000, B 4 RA 28/00 R).

    9 Das BSG hat in seiner - vom LSG mehrfach zitierten - Entscheidung vom 31.8.2000 (aaO Juris RdNr 22) darauf hingewiesen, dass die Rentenversicherungsträger ihren Pflichten zu Aufklärung, Beratung und Auskunft (§§ 13 - 15 SGB I) stets allein auf der Grundlage des jeweils geltenden Rechts ("nach diesem Gesetzbuch") genügen.

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 21.08.2008 - B 13 R 229/08 B
    Daran ändere auch nichts der Umstand, dass erst im Juli 1996 die abschließende Klärung des Versicherungsverlaufs des Klägers erfolgt sei und zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 12.3.1996 (BVerfGE 94, 241 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5) die §§ 70 Abs. 2 und 83 Abs. 1 SGB VI in ihren damaligen Fassungen sowie die Vorgängervorschriften insoweit mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt habe, soweit danach beim Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten der monatliche Wert nur in dem Maße erhöht werde, wie der Wert der beitragsbelegten Zeiten 0, 0625 Entgeltpunkte (EP) in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie 0, 0468 EP in der knappschaftlichen Rentenversicherung unterschreite.

    Im Falle des Klägers sah das geltende Recht jedoch während des gesamten Kalenderjahres 1996 - also auch nach der im Juli 1996 erfolgten Klärung seines Versicherungsverlaufs - noch keine günstigere Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten vor; hieran änderten unmittelbar weder die bloße Anhängigkeit der Verfassungsbeschwerden noch der hierauf ergangene Beschluss des BVerfG vom 12.3.1996 (aaO) etwas.

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 21.08.2008 - B 13 R 229/08 B
    Es bestünden bereits gewichtige Zweifel, ob noch Raum für dieses Rechtsinstitut verbleibe, wenn die Folgen der Pflichtverletzung eines Leistungsträgers bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach den SGB - wie hier - bereits durch die Wiedereinsetzungsregel konzeptionell mitbedacht worden seien (Hinweis auf Bundessozialgericht SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 2 ff).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 21.08.2008 - B 13 R 229/08 B
    8 Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die gestellte Frage bereits mittels höchstrichterlicher Rechtsprechung zu beantworten ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160 Nr. 24 S 38 mwN).
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