Rechtsprechung
BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Arbeitslosenversicherung
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Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung der vierjährigen Verfallfrist - Zeit des Beschäftigungsverbots - Verfassungsmäßigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitigkeit über den Ablauf der Verfallfrist des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Fehlen der Verfügbarkeit aufgrund des Beschäftigungsverbotes des Mutterschutzgesetzes (MuSchG); Zeitpunkt der Geltendmachung des Arbeitslosengeldanspruches; Verfassungskonforme Auslegung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfallfrist des § 147 Abs. 2 SGB III
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BSGE 91, 226
- NZS 2004, 138
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
Mutterschaftsgeld
Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Art. 6 Abs. 4 GG wirke daher insbesondere als Diskriminierungsverbot (Hinweis auf BVerfGE 65, 104, 113).Insbesondere verbietet Art. 6 Abs. 4 GG jede Diskriminierung und verengt den im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes bestehenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu Gunsten der Mütter (so schon BVerfGE 18, 257, 269; 29, 71, 79 und 65, 104, 113).
Art. 6 Abs. 4 GG, der insbesondere als Diskriminierungsverbot (vgl BVerfGE 65, 104, 113;… vgl auch Jarass/Pieroth, GG, 6. Aufl, RdNr 45 zu Art. 6 GG) wirkt, ist insoweit in seinem Kernbereich betroffen, dem Schutz der Mutter in der Schwangerschaft und unmittelbar nach der Entbindung (hierzu BVerfGE 85, 360, 372 unter Hinweis auf BVerfGE 32, 273, 277).
- BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88
Krankenversicherung - unbezahlter Urlaub - Beginn der Pflichtmitgliedschaft - …
Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Andernfalls ließe sich der Ablauf der Ausschlussfrist jederzeit dadurch umgehen, dass vor ihrem Ablauf ein Antrag gestellt wird, obwohl zu diesem Zeitpunkt zB die Anspruchsvoraussetzungen noch nicht erfüllt waren (vgl BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1, S 7).Dabei läuft die Frist des § 147 Abs. 2 SGB III (bzw § 125 Abs. 2 AFG) auch bei ruhendem Alg-Anspruch (etwa nach § 142 SGB III) weiter, wobei der Senat es abgelehnt hat, einzelne Ruhenstatbestände (wie etwa den Bezug von Mutterschaftsgeld gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 AFG bzw § 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) hinsichtlich des Fristablaufs unterschiedlich zu behandeln (…BSGE 62, 179, 181 f = SozR 4100 § 125 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (…BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
- BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
Akademie-Auflösung
Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Art. 6 Abs. 4 GG enthält einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeber (nicht etwa nur einen Programmsatz) für Schutz und Fürsorge (vgl BVerfGE 32, 273, 277; 60, 68, 74;… Schmitt/Kammler in Sachs, GG, 2. Aufl, RdNr 80 ff zu Art. 6 GG mwN;… Coester-Waltjen in von Münch/Kunig, GG, 5. Aufl, RdNr 105 ff zu Art. 6 GG;… Jarass/Pieroth, GG, 6. Aufl, RdNr 43 ff zu Art. 6 GG).Aus Art. 6 Abs. 4 GG kann zwar nicht abgeleitet werden, dass der Gesetzgeber gehalten wäre, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung (insbesondere auf dem Gebiet der Sozialversicherung) auszugleichen (so grundsätzlich BVerfGE 60, 68, 74; zur Frage, inwieweit Art. 6 Abs. 4 GG eine bestimmte positive Gestaltung von Anspruchsnormen gebietet vgl den Vorlagebeschluss des 11. Senats des BSG vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 20/01 R -, NZS 2002, 100).
Im vorliegenden Fall ist jedoch nicht darüber zu entscheiden, ob sich eine Mutterschaft in späterer Zeit auch einmal im Ergebnis negativ auswirken darf (so das Bundesverwaltungsgericht zur Verzögerung des Aufstiegs um eine Dienstaltersstufe um einen Monat ca neun Jahre nach der Geburt: BVerwGE 61, 79, 83 ff; s auch BVerfGE 60, 68, 76 f = SozR 4100 § 104 Nr. 10, wo die - später korrigierte - Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeit für eine Anwartschaft auf Alg ca 2 1/2 Jahre nach der Geburt als gerade "noch vereinbar" mit Art. 6 Abs. 4 GG angesehen wurde).
- BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86
Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - …
Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Dabei läuft die Frist des § 147 Abs. 2 SGB III (bzw § 125 Abs. 2 AFG) auch bei ruhendem Alg-Anspruch (etwa nach § 142 SGB III) weiter, wobei der Senat es abgelehnt hat, einzelne Ruhenstatbestände (wie etwa den Bezug von Mutterschaftsgeld gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 AFG bzw § 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) hinsichtlich des Fristablaufs unterschiedlich zu behandeln (BSGE 62, 179, 181 f = SozR 4100 § 125 Nr. 3;… BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).Schützenswerte Interessen würden auch sonst auf dem Spiel stehen, ohne dass ihnen das Gesetz Vorrang vor dem Verfall eines erworbenen Alg-Anspruchs durch Fristablauf einräume (vgl insbesondere BSGE 62, 179, 182 = SozR 4100 § 125 Nr. 3 S 12 oben).
- BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 20/01 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand - …
Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Aus Art. 6 Abs. 4 GG kann zwar nicht abgeleitet werden, dass der Gesetzgeber gehalten wäre, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung (insbesondere auf dem Gebiet der Sozialversicherung) auszugleichen (so grundsätzlich BVerfGE 60, 68, 74; zur Frage, inwieweit Art. 6 Abs. 4 GG eine bestimmte positive Gestaltung von Anspruchsnormen gebietet vgl den Vorlagebeschluss des 11. Senats des BSG vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 20/01 R -, NZS 2002, 100).Der Senat kann jedoch - noch - offen lassen, ob dieses aus Art. 6 Abs. 4 GG abzuleitende Ergebnis im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des § 147 Abs. 2 SGB III gewonnen werden kann, zumal der Wortlaut des § 147 Abs. 2 SGB III und der Wille des Gesetzgebers hinsichtlich der einschränkungslosen Geltung der vierjährigen Verfallfrist eindeutig sein dürften (vgl hierzu BVerfGE 95, 64, 93; zu den Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung auch der Vorlagebeschluss des 11. Senats des BSG vom 20. Juni 2001, aaO).
- BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70
Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer …
Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Art. 6 Abs. 4 GG enthält einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeber (nicht etwa nur einen Programmsatz) für Schutz und Fürsorge (vgl BVerfGE 32, 273, 277; 60, 68, 74;… Schmitt/Kammler in Sachs, GG, 2. Aufl, RdNr 80 ff zu Art. 6 GG mwN;… Coester-Waltjen in von Münch/Kunig, GG, 5. Aufl, RdNr 105 ff zu Art. 6 GG;… Jarass/Pieroth, GG, 6. Aufl, RdNr 43 ff zu Art. 6 GG).Art. 6 Abs. 4 GG, der insbesondere als Diskriminierungsverbot (vgl BVerfGE 65, 104, 113;… vgl auch Jarass/Pieroth, GG, 6. Aufl, RdNr 45 zu Art. 6 GG) wirkt, ist insoweit in seinem Kernbereich betroffen, dem Schutz der Mutter in der Schwangerschaft und unmittelbar nach der Entbindung (hierzu BVerfGE 85, 360, 372 unter Hinweis auf BVerfGE 32, 273, 277).
- BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81
Mietpreisbindung
Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Die mit dem Arbeitsförderungsrecht befassten Senate des BSG haben bislang in ständiger Rechtsprechung zu § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Vorgängervorschrift des § 147 Abs. 2 SGB III, entschieden, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, die ohne jede Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeit rein kalendermäßig abläuft (grundlegend BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2, S 3; s auch Urteil vom heutigen Tage - B 7 AL 88/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
- BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R
Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht …
Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Sie könnte also gehindert gewesen sein, eine ihr angebotene Arbeit - unabhängig von der Schwangerschaft und Mutterschaft - sofort auszuüben, weil sie einem geregelten Studium mit dem Ziele der Promotion nachging (…hierzu zuletzt BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 2; Urteil des Senats vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R -, DBlR Nr. 4457a zu § 152 AFG; zu den Ermittlungen hinsichtlich des Erscheinungsbilds als Student im Einzelnen BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 -, DBlR Nr. 4412 zu § 103a AFG). - BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 3/90
Anspruch eines Strafgefangenen, als Freigänger Arbeitslosengeld zu beziehen
Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Sie könnte also gehindert gewesen sein, eine ihr angebotene Arbeit - unabhängig von der Schwangerschaft und Mutterschaft - sofort auszuüben, weil sie einem geregelten Studium mit dem Ziele der Promotion nachging (hierzu zuletzt BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 2; Urteil des Senats vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R -, DBlR Nr. 4457a zu § 152 AFG; zu den Ermittlungen hinsichtlich des Erscheinungsbilds als Student im Einzelnen BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 -, DBlR Nr. 4412 zu § 103a AFG). - BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
Sozialversicherung
Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Die mit dem Arbeitsförderungsrecht befassten Senate des BSG haben bislang in ständiger Rechtsprechung zu § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Vorgängervorschrift des § 147 Abs. 2 SGB III, entschieden, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, die ohne jede Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeit rein kalendermäßig abläuft (…grundlegend BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2, S 3; s auch Urteil vom heutigen Tage - B 7 AL 88/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62
Werkstudentenprivileg beim Arbeitslosengeld
- BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des …
- BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2 …
- BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 7/98 R
Vorlagebeschluß - Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - …
- BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten
- BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Mutterschutz
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
- LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04
Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine …
So hat es das BSG in seinem Urteil vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 28/03 R) bei Eintritt der vierjährigen Verfallsfrist des § 147 Abs. 2 SGB 3 während eines Beschäftigungsverbotes nach § 6 Abs. 1 MuSchG auch für geboten gehalten (im Wege der verfassungskonformen Auslegung) unter Berücksichtigung von Artikel 6 Abs. 4 GG eine Ausnahme von der bisher unbedingten Geltung der Frist des § 147 Abs. 2 SGB 3 zuzulassen. - BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/11 R
Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit bei ärztlichem Beschäftigungsverbot nach …
Auch der 7. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 21.10.2003 (B 7 AL 28/03 R - BSGE 91, 226 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2), die den Ablauf der vierjährigen Verfallfrist nach § 147 Abs. 2 SGB III während eines nachgeburtlichen Beschäftigungsverbots nach § 6 Abs. 1 MuSchG zum Gegenstand hatte, diese Frage nicht problematisiert. - BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an …
Eine damit vergleichbare Situation ist aber nicht gegeben, wenn eine Mutter von der Ausübung einer ihr rechtlich erlaubten versicherungspflichtigen Beschäftigung auf Grund der eigenen Lebensplanung für die Zeit der Kindererziehung absieht, sodass der Gesetzgeber nicht einmal gehalten ist, Vorkehrungen gegen das Erlöschen eines bereits erworbenen Anspruchs auf Alg während einer Elternzeit zu treffen (…BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 3; zur Abgrenzung vgl auch BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01
Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der …
Es hat allerdings auf die Entscheidung BSGE 91, 226 verwiesen, wonach Art. 6 Abs. 4 GG eine Ausnahme von der unbedingten Geltung der vierjährigen Verfallsfrist des § 147 Abs. 2 SGB III für den eng umgrenzten Sonderfall gebiete, dass während der Zeit des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots die Verfallsfrist ablaufe und dadurch ein zuvor bereits bewilligter Arbeitslosengeldanspruch erlösche. - BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Hieran ist auch unter Geltung des SGB III grundsätzlich festzuhalten (vgl bereits Urteil des 7. Senats des BSG vom 21. Oktober 2003, B 7 AL 28/03 R, BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2; zustimmend Wank SGb 2004, 322 ff mit weiteren Nachweisen aus dem Schrifttum).Denn eine Verlängerung wäre nicht mit dem Wesen einer materiellen Ausschlussfrist sowie mit dem Wortlaut und dem Zweck der Verfallsregelung zu vereinbaren (…vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42 f; BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2).
Der vom BSG angenommene "eng umgrenzte Sonderfall", wonach die Verfallsfrist ausnahmsweise während der Zeit eines Beschäftigungsverbots nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht ablaufen kann (BSGE 91, 226, 230), liegt im vorliegend zu beurteilenden Fall ersichtlich nicht vor.
Hiervon geht auch der 7. Senat des BSG im Rahmen seiner Überlegungen zum absoluten Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG aus (BSGE 91, 226, 229 f = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2).
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R
Wiederaufleben des Arbeitslosengeldanspruchs nach Unterbrechung - Fortwirkung der …
Dies haben sowohl der 7. Senat (…BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 1; BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2) als auch der erkennende Senat (zuletzt Urteile vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 35/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und - B 11a/11 AL 11/04 R) wiederholt klar gestellt.Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (ua BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2).
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) normiert nämlich § 147 Abs. 2 SGB III eine Ausschlussfrist, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (…BSGE 66, 258, 262 mwN = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; zu einer Ausnahme nur mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 4 GG siehe das Senatsurteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 28/03 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).§ 147 Abs. 2 SGB III sieht damit jedes tatsächliche oder rechtliche Hindernis, den Anspruch auf Alg rechtzeitig geltend zu machen, als gleichwertig an; auch Härten im Einzelfall sollten nach der einfachrechtlichen Regelung nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar sein (…BSG aaO; siehe aber zu einer Ausnahme im Hinblick auf Art. 6 Abs. 4 GG das Senatsurteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 28/03 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der …
Eine damit vergleichbare Situation ist aber nicht gegeben, wenn eine Mutter von der Ausübung einer ihr rechtlich erlaubten versicherungspflichtigen Beschäftigung auf Grund der eigenen Lebensplanung für die Zeit der Kindererziehung absieht, sodass der Gesetzgeber nicht einmal gehalten ist, Vorkehrungen gegen das Erlöschen eines bereits erworbenen Anspruchs auf Alg während einer Elternzeit zu treffen (…BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 3; zur Abgrenzung vgl auch BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2). - BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Hieran ist auch unter Geltung des SGB III grundsätzlich festzuhalten (vgl bereits Urteil des 7. Senats des BSG vom 21. Oktober 2003, B 7 AL 28/03 R, BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2; zustimmend Wank SGb 2004, 322 ff mit weiteren Nachweisen aus dem Schrifttum).Denn eine Verlängerung wäre nicht mit dem Wesen einer materiellen Ausschlussfrist sowie mit dem Wortlaut und dem Zweck der Verfallsregelung zu vereinbaren (…BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42 f; BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2).
- LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 44/09
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Der Ausschluss durch Zeitablauf (Präklusion) sei gerade kein gesetzlicher Erlöschenstatbestand des Anspruchs, zumal das Bundessozialgericht (BSG) in bestimmten Fällen auch Ausnahmen von der vierjährigen Verfallsfrist zugelassen habe (BSGE 91, 226).Soweit der Kläger sich darauf beruft, dass das BSG in Fällen des mutterschaftsrechtlichen Beschäftigungsverbots eine Ausnahme von der unbedingten Geltung der vierjährigen Verfallsfrist des § 147 Abs. 2 SGB III gemacht hat (Urteil vom 21. Oktober 2003, B 7 AL 28/03 R, SozR 4-4300 § 147 Nr. 2 = BSGE 91, S. 226), handelt es sich um einen eng begrenzten Sonderfall, den das BSG aus Art. 6 Abs. 4 Grundgesetz abgeleitet hat.
Eine Übertragung dieser BSG-Rechtsprechung auf Fälle wie den vorliegenden verbietet sich zur Überzeugung des Senats, zumal der Wortlaut des § 147 Abs. 2 SGB III und der Wille des Gesetzgebers hinsichtlich der einschränkungslosen Geltung der vierjährigen Verfallfrist eindeutig sein dürfte (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 21. Oktober 2003, a.a.O.).
- LSG Bayern, 16.11.2007 - L 8 AL 522/04
Voraussetzungen für die Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes i.R.e. …
- SG Aachen, 05.10.2010 - S 11 AL 104/10
Arbeitslosenversicherung
- SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Erziehungszeit - Erweiterung …
- LSG Bayern, 21.09.2016 - L 10 AL 305/15
Neue Anwartschaftszeit für Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt
- BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 37/10 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Aufhebung der Bewilligung wegen eines …
- BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 44/10 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - L 12 AL 113/06
Arbeitslosenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 12 AL 42/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2004 - L 8 AL 147/03
6 Monate; Arbeitslosengeld; Arbeitszeit; Ausübung; Bemessung; Bemessungsentgelt; …
- SG Stade, 11.01.2007 - S 6 AL 165/05
- LSG Berlin, 28.05.2004 - L 10 AL 54/02
Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) oder Arbeitslosenhilfe (Alhi); …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2005 - L 12 (12,19) AL 279/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - L 12 AL 122/06
Arbeitslosenversicherung
- SG Landshut, 23.05.2017 - S 16 AL 186/15
Erfüllung von Anwartschaftszeiten bei Arbeitslosengeldzahlung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2004 - L 12 AL 83/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2005 - L 9 AL 75/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Bayern, 07.08.2008 - L 9 AL 375/03
Durch Zeiten der Betreuung und Erziehung von Kindern bewirkte Verlängerung der …
- LSG Bayern, 20.12.2007 - L 10 AL 170/06
Wiederaufleben eines Anspruchs auf Zahlung von Arbeitslosengeld; Berechnung der …
- LSG Bayern, 13.10.2005 - L 10 AL 190/04
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Verjährung eines …
- LSG Berlin, 25.05.2004 - L 12 RJ 14/00
Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit; Soziale Zumutbarkeit einer …
- LSG Berlin, 05.03.2004 - L 4 AL 84/02
Anspruch auf Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Hypothetischer Anspruch auf …
- BSG, 19.12.2011 - B 7 AL 103/11 B
- LSG Berlin, 25.06.2004 - L 4 AL 44/03
Anspruch auf Wiederbewilligung von Arbeitslosengeld (Alg); Ablauf der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2009 - L 2 AL 61/07
- SG Düsseldorf, 01.03.2004 - S 19 AL 252/03
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 8 AL 371/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2008 - L 7 AL 363/05
- SG Berlin, 06.02.2004 - S 58 AL 2107/03
Anspruch auf Wiederbewilligung von Arbeitslosenhilfe nach Ablauf eines …
- SG Osnabrück, 17.02.2009 - S 6 AL 391/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 12 AL 126/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2007 - L 7 AL 23/05