Rechtsprechung
BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 23/96 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbeziehung eines Zählkindervorteils in die Berechnung eines Erstattungsanspruches; Hilfe zur Erziehung; Aufteilung des Gesamtkindergeldes
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abführung von Kindergeld an einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wegen der Kosten der Heimunterbringung, Zählkindvorteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 31/90
Anspruchsvoraussetzungen auf höhere Auszahlung des Kindergeldes - Der sog. …
Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 23/96 R
(Bezüglich des Jahres 1993 liegt der Berechnung des LSG ein Rechenfehler zugrunde. Die Differenz zwischen 232 DM und 211 DM beträgt 21 DM und nicht, wie vom LSG angenommen, 11 DM.) Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil des 10. Senats vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90) finde § 48 Abs. 1 Satz 2 iVm § 54 Abs. 5 Satz 2 SGB I auf den Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X keine Anwendung (Urteile des SG Köln vom 23. März 1995 und des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1995).Eine Abzweigung nach § 48 SGB I, die den Erlaß eines Verwaltungsaktes auch gegenüber dem begünstigten Leistungsträger erfordert (BSG, Urteil vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 -, nicht veröffentlicht), wird vom Kläger jedenfalls im Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht; die Richtigkeit der ergangenen Bescheide unter diesem Gesichtspunkt wird von ihm nicht bestritten.
Die Entscheidung weicht nicht von derjenigen des 10. Senats im Verfahren 10 RKg 31/90 (Urteil vom 8. April 1992) ab.
- BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92
Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld
Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 23/96 R
Deshalb bedarf es auch keiner Entscheidung zu der von der Beklagten mit Blick auf die Regelung des § 93 Abs. 5 SGB VIII aufgeworfenen Frage, ob und in welchem Umfang eine Zweckidentität zwischen den vom Kläger erbrachten Jugendhilfeleistungen nach § 27 SGB VIII und dem Kg besteht (vgl Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 56.92 - BVermiGE 96, 379 zur fehlenden Zweckidentität zwischen Kg und den Leistungen für den Lebensunterhalt in einer Einrichtung nach § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bundessozialhilfegesetz im Fall einer auf § 43 Abs. 3 BSHG gestützten Anfechtungsklage der zu einem Kostenbeitrag herangezogenen unterhaltspflichtigen Eltern).