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   BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B   

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https://dejure.org/2020,3261
BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B (https://dejure.org/2020,3261)
BSG, Entscheidung vom 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B (https://dejure.org/2020,3261)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - B 9 SB 46/19 B (https://dejure.org/2020,3261)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B
    Dies gilt auch hinsichtlich der geringeren Anforderungen, die das BSG an die Beweisanträge nicht rechtskundig vertretener Beteiligter vor dem LSG - wie beim Kläger - stellt (vgl Senatsbeschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - juris RdNr 8 ff mwN).
  • BSG, 27.08.2015 - B 5 R 178/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Beweisantrag -

    Auszug aus BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B
    Diese Warnfunktion des Beweisantrags verfehlen Beweisgesuche, die lediglich in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthalten sind, da es sich insoweit nur um Hinweise oder bloße Anregungen handelt (vgl BSG Beschluss vom 27.8.2015 - B 5 R 178/15 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 15.10.2015 - B 9 V 15/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler der überlangen Verfahrensdauer -

    Auszug aus BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B
    Dieser mit einer vorbeugenden Verzögerungsrüge kombinierte Entschädigungsanspruch soll das Rechtsschutzproblem überlanger Verfahrensdauer abschließend lösen und die Funktion richterrechtlich entwickelter Rechtsbehelfe übernehmen (vgl Senatsbeschluss vom 15.10.2015 - B 9 V 15/15 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 10.10.2017 - B 13 R 234/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Mindestanforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B
    Denn das Beschwerdegericht muss sich bereits anhand der Beschwerdebegründung ein Urteil darüber bilden können, ob die geltend gemachten Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - es als möglich erscheinen lassen, dass die angegriffene Entscheidung darauf beruhe (vgl Senatsbeschluss vom 26.8.2019 - B 9 V 6/19 B - juris RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 234/17 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 26.08.2019 - B 9 V 6/19 B

    Beschädigtenrente nach körperlichen Misshandlungen während rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B
    Denn das Beschwerdegericht muss sich bereits anhand der Beschwerdebegründung ein Urteil darüber bilden können, ob die geltend gemachten Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - es als möglich erscheinen lassen, dass die angegriffene Entscheidung darauf beruhe (vgl Senatsbeschluss vom 26.8.2019 - B 9 V 6/19 B - juris RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 234/17 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B
    Um diesen Anspruch und damit zugleich das Gebot fairen Verfahrens (vgl BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) zu wahren, darf das Gericht seine Entscheidung nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl Senatsbeschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 03.07.2019 - B 9 SB 37/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B
    Will die Beschwerde demnach einen Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärung rügen (§ 103 SGG) , muss sie einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrag bezeichnen, dem das LSG nicht gefolgt ist (vgl Senatsbeschluss vom 3.7.2019 - B 9 SB 37/19 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B
    Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 441/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B
    Um diesen Anspruch und damit zugleich das Gebot fairen Verfahrens (vgl BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 441/13 B - juris RdNr 12) zu wahren, darf das Gericht seine Entscheidung nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl Senatsbeschluss vom 2.12.2015 - B 9 V 12/15 B - juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B
    Wird ein Verfahren - wie vorliegend - ohne mündliche Verhandlung entschieden, ist ein zuvor gestellter Antrag dann nicht mehr aufrechterhalten, wenn sich die Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklären, ohne den zuvor bereits formulierten Beweisantrag gleichzeitig zu wiederholen (vgl BSG Beschluss vom 5.3.2002 - B 13 RJ 193/01 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 74 mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2024 - L 3 AS 750/23
    Der Kläger legt mit seiner Beschwerde nicht dar, warum neben der Entschädigungsregelung in § 198 GVG gleichwohl die Überlänge eines Gerichtsverfahrens noch einen Verfahrensmangel begründen könnte, der mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden kann (vgl. hierzu: BSG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2015 - B 9 V 15/15 B -, Rn. 9, und vom 22. Januar 2020 - B 9 SB 46/19 B -, Rn. 7, beide in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2024 - L 3 AS 734/23
    Der Kläger legt mit seiner Beschwerde nicht dar, warum neben der Entschädigungsregelung in § 198 GVG gleichwohl die Überlänge eines Gerichtsverfahrens noch einen Verfahrensmangel begründen könnte, der mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden kann (vgl. hierzu: BSG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2015 - B 9 V 15/15 B -, Rn. 9, und vom 22. Januar 2020 - B 9 SB 46/19 B -, Rn. 7, beide in Juris).
  • BSG, 10.05.2023 - B 2 U 123/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Jedenfalls setzt sich die Beschwerdebegründung schon nicht mit der veränderten Rechtslage auseinander (vgl BSG Beschluss vom 22.1.2020 - B 9 SB 46/19 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 10.02.2022 - B 1 KR 10/21 B

    Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten;

    Um die Warnfunktion des Beweisantrags zu aktivieren, muss ein - wie hier der Kläger - rechtskundig vertretener Beteiligter sein Beweisbegehren in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG als prozessordnungsgemäßen "Beweisantrag" iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG wiederholen und protokollieren lassen (§ 122 SGG iVm § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO; vgl BSG vom 22.1.2020 - B 9 SB 46/19 B - juris RdNr 9; zu der Obliegenheit, den Beweisantrag protokollieren zu lassen vgl näher Karmanski in BeckOGK, SGG, § 160 RdNr 76 ff mwN, Stand 1.11.2021) .
  • BSG, 14.05.2021 - B 9 SB 71/20 B

    Anspruch auf einen höheren GdB; Verfahrensrüge im

    Um das Berufungsgericht demgegenüber ausreichend vor einer Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu warnen, muss ein rechtskundig vertretener Beschwerdeführer sein zuvor geäußertes Beweisbegehren deshalb in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG als prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG wiederholen und protokollieren lassen (§ 122 SGG iVm § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO; vgl stRspr; zB Senatsbeschluss vom 22.1.2020 - B 9 SB 46/19 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 08.09.2020 - B 9 V 3/20 BH

    Entschädigungsleistungen nach dem OEG

    Jedenfalls in der maßgeblichen mündlichen Berufungsverhandlung hat sein Prozessvertreter aber ausweislich des Protokolls keinen Beweisantrag gestellt oder aufrechterhalten (vgl zu dieser Voraussetzung Senatsbeschluss vom 22.1.2020 - B 9 SB 46/19 B - juris RdNr 9 mwN) , sondern nur einen Sachantrag gestellt.
  • BSG, 05.01.2022 - B 1 KR 15/21 B

    Vergütung für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung; Grundsatzrüge im

    Um die Warnfunktion zu aktivieren, muss ein rechtskundig vertretener Beteiligter sein Beweisbegehren in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG als prozessordnungsgemäßen "Beweisantrag" iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG wiederholen und protokollieren lassen (§ 122 SGG iVm § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO ; vgl BSG vom 22.1.2020 - B 9 SB 46/19 B - juris RdNr 9; zu der Obliegenheit, den Beweisantrag protokollieren zu lassen vgl näher Karmanski in BeckOGK, SGG , § 160 RdNr 76 ff mwN, Stand 1.11.2021) .
  • BSG, 12.01.2023 - B 12 R 12/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Insoweit ist darzulegen, dass ein prozessordnungsgemäßer Beweisantrag in der abschließenden mündlichen Verhandlung bis zuletzt aufrechterhalten oder gestellt worden ist (vgl dazu zB BSG Beschluss vom 22.1.2020 - B 9 SB 46/19 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 25.01.2021 - B 9 V 40/20 B

    Entschädigungsleistungen nach dem OEG wegen Misshandlungen

    Die Beschwerde legt insoweit deshalb auch nicht dar, dass der Kläger einen Beweisantrag oder zumindest ein hinreichend deutliches Beweisbegehren bis zuletzt aufrechterhalten hätte (vgl zu dieser Voraussetzung Senatsbeschluss vom 22.1.2020 - B 9 SB 46/19 B - juris RdNr 9 mwN).
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