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   BSG, 22.03.1961 - 7 RAr 115/59   

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https://dejure.org/1961,1395
BSG, 22.03.1961 - 7 RAr 115/59 (https://dejure.org/1961,1395)
BSG, Entscheidung vom 22.03.1961 - 7 RAr 115/59 (https://dejure.org/1961,1395)
BSG, Entscheidung vom 22. März 1961 - 7 RAr 115/59 (https://dejure.org/1961,1395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nach Arbeitsunfähigkeit infolge eines Verkehrsunfalls - Auszahlung eines Schmerzensgeldes - Rückwirkende Entziehung der Arbeitslosenhilfe - Vermögensbegriff im Recht der Arbeitslosenfürsorge - Berücksichtigung eines vereinnahmten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 14, 120
  • NJW 1961, 1498
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BSG, 22.03.1961 - 7 RAr 115/59
    Die Rechtsprechung zu § 847 BGB hatte das Wesen des Schmerzensgeldanspruchs dahin gekennzeichnet, daß er dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, bieten und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen solle, daß der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schulde für das, was er ihm angetan hat (vgl. Beschluß des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 1955 - BGHZ 18, 149 = NJW 1955, 1675 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1958 - VII A 22/57
    Auszug aus BSG, 22.03.1961 - 7 RAr 115/59
    Der Rechtsähnlichkeit halber sei hierzu noch erwähnt, daß das Schmerzensgeld auch im Fürsorgerecht keine Sonderbehandlung genießt; sein Verbrauch darf dort nur insoweit nicht gefordert werden, als diese eine "besondere Härte" bedeuten würde (vgl. OVG Münster in DVBl 1959, 34 ff).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1956 - 7 W 50/56
    Auszug aus BSG, 22.03.1961 - 7 RAr 115/59
    In diesem Zusammenhang sei - um ein anderes Rechtsgebiet vergleichsweise heranzuziehen - darauf verwiesen, daß sogar im Armenrechtsverfahren der Zivilprozeßordnung (§ 114 ZPO) bei der Prüfung der Vermögenslage empfangenes Schmerzensgeld angerechnet wird (OLG Karlsruhe in Versicherungsrecht 1957, 256; desgleichen in NJW 1959, 1373; OLG Bremen in NJW 1957, 1931 ff).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.1959 - 5 W 5/59
    Auszug aus BSG, 22.03.1961 - 7 RAr 115/59
    In diesem Zusammenhang sei - um ein anderes Rechtsgebiet vergleichsweise heranzuziehen - darauf verwiesen, daß sogar im Armenrechtsverfahren der Zivilprozeßordnung (§ 114 ZPO) bei der Prüfung der Vermögenslage empfangenes Schmerzensgeld angerechnet wird (OLG Karlsruhe in Versicherungsrecht 1957, 256; desgleichen in NJW 1959, 1373; OLG Bremen in NJW 1957, 1931 ff).
  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

    Mit der entsprechenden Anwendung des § 11 Nr. 4 AlhiV weicht der Senat nicht von der in der Revision angeführten Entscheidung des BSG vom 22. März 1961 (BSGE 14, 120 = SozR Nr. 1 zu § 149 AVAVG, zustimmend Odendahl SGb 1961, 374) ab.

    Das BSG hat vielmehr das Urteil des Landessozialgericht (LSG) aufgehoben, das ein Schmerzensgeldkapital als Vermögen angerechnet und deshalb die Klage abgewiesen hatte, da die Berücksichtigung eines Schmerzensgeldkapitals nur gerechtfertigt sei, wenn die wesensgemäße (zweckgebundene) Verwendung jenes Betrages sachlich nicht geboten sei, wozu Feststellungen fehlten (BSGE 14, 120, 123).

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 133/88
    nicht angegriffen worden und begegnet im Hinblick auf die - nach § 163 SGG - bindend gewordenen Feststellungen des LSG keinen durchgreifenden Bedenken (vgl BSGE 14, 120 f).
  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 49/86

    Zum Begriff der einmaligen Einkünfte

    Für eine vereinnahmte Kündigungsschutzabfindung gilt insoweit nichts anderes als für vereinnahmtes Schmerzensgeld (vgl. BSGE 14, 120 = SozR Nr. 1 zu § 149 AVAVG).
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