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   BSG, 22.03.2012 - B 11 AL 2/12 B   

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https://dejure.org/2012,4970
BSG, 22.03.2012 - B 11 AL 2/12 B (https://dejure.org/2012,4970)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2012 - B 11 AL 2/12 B (https://dejure.org/2012,4970)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2012 - B 11 AL 2/12 B (https://dejure.org/2012,4970)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 11 AL 2/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34, S 70 mwN).

    Auch sein Vorbringen, er halte das Auslegungsergebnis des Landessozialgerichts (LSG) für verfassungs- bzw europarechtswidrig, ersetzt nicht die erforderliche Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Fragen anhand der einschlägigen Rechtsprechung des BSG (vgl SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; stRspr).

  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 11 AL 2/12 B
    Er legt indes nicht dar, dass und inwieweit ausgelaufenes bzw auslaufendes Recht (vgl § 428 Abs. 1 SGB III) noch von grundsätzlicher Bedeutung sein soll (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; stRspr).
  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - grenznaher

    Auszug aus BSG, 22.03.2012 - B 11 AL 2/12 B
    Allein die Behauptung, die aufgeworfenen Fragen seien noch nicht höchstrichterlich geklärt bzw nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7.10.2009 (B 11 AL 25/08 R) "zu überprüfen", reicht hierzu nicht aus.
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