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   BSG, 22.03.2018 - B 12 KR 5/17 BH   

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https://dejure.org/2018,10114
BSG, 22.03.2018 - B 12 KR 5/17 BH (https://dejure.org/2018,10114)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2018 - B 12 KR 5/17 BH (https://dejure.org/2018,10114)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2018 - B 12 KR 5/17 BH (https://dejure.org/2018,10114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung; Nichtzulassungsbeschwerde; Behauptete Unrichtigkeit der Ausgangsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2
    Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 31/15 R

    Krankenversicherung - kein Ruhen der Leistungsansprüche von säumigen versicherten

    Auszug aus BSG, 22.03.2018 - B 12 KR 5/17 BH
    Das Urteil weiche von Urteilen des BSG (Hinweis auf BSG Urteil vom 8.3.2016 - B 1 KR 31/15 R - SozR 4-2500 § 16 Nr. 2), des GmSOGB und des BVerfG ab.

    Eine von der Klägerin behauptete Divergenz zu einem Urteil des BSG vom 8.3.2016 (B 1 KR 31/15 R - SozR 4-2500 § 16 Nr. 2) kann bei summarischer Prüfung voraussichtlich nicht dargelegt werden, da es in der dortigen Entscheidung um das Ruhen von Leistungsansprüchen in der GKV ging.

  • LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 1 KR 110/16

    Feststellung einer Krankenversicherungspflicht; Versicherungszwang und

    Auszug aus BSG, 22.03.2018 - B 12 KR 5/17 BH
    LSG Hamburg 28.09.2017 - L 1 KR 110/16.

    Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 28. September 2017 (L 1 KR 110/16) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt F., zu bewilligen, wird abgelehnt.

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 22.03.2018 - B 12 KR 5/17 BH
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG Beschluss vom 26.1.2005 - B 12 KR 62/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18 = Juris RdNr 9).
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