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   BSG, 22.03.2021 - B 13 R 20/19 R   

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https://dejure.org/2021,19263
BSG, 22.03.2021 - B 13 R 20/19 R (https://dejure.org/2021,19263)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2021 - B 13 R 20/19 R (https://dejure.org/2021,19263)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2021 - B 13 R 20/19 R (https://dejure.org/2021,19263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nachversicherung nach § 8 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6 - rentenversicherungsrechtlicher Begriff der mit geistlichen Genossenschaften oder Diakonissengemeinschaften "ähnlichen Gemeinschaften" - Befugnis des Insolvenzverwalters zur Aufnahme des durch die Eröffnung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen für satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften; Befugnis des Insolvenzverwalters zur Verfahrensaufnahme im sozialgerichtlichen Verfahren gegen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen für satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften; Befugnis des Insolvenzverwalters zur Verfahrensaufnahme im sozialgerichtlichen Verfahren gegen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht ...

  • datenbank.nwb.de

    Nachversicherung nach § 8 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6 - rentenversicherungsrechtlicher Begriff der mit geistlichen Genossenschaften oder Diakonissengemeinschaften "ähnlichen Gemeinschaften" - Befugnis des Insolvenzverwalters zur Aufnahme des durch die Eröffnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 34/21 R

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede im Fall der

    Dass der Rechtsstreit bereits in der Revisionsinstanz anhängig war, steht seiner Aufnahme nach § 180 Abs. 2 InsO nicht entgegen (vgl BSG Urteil vom 22.3.2021 - B 13 R 20/19 R - BSGE 132, 26 = SozR 4-2600 § 5 Nr. 9, RdNr 16; BGH Urteil vom 12.3.2021 - V ZR 181/19 - juris RdNr 22).

    Wie der 13. Senat des BSG zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI bereits entschieden hat, erfüllte die vom Insolvenzschuldner getragene Gemeinschaft im hier relevanten Nachversicherungszeitraum die Merkmale einer "ähnlichen Gemeinschaft" (vgl BSG Urteil vom 22.3.2021 - B 13 R 20/19 R - BSGE 132, 26 = SozR 4-2600 § 5 Nr. 9, RdNr 26 ff) .

    Die vierjährige Verjährungsfrist begann am 1.1.1983 und endete am 31.12.1986 (zur Fristenberechnung bei Verjährung von Beitragsforderungen aufgrund einer Nachversicherung vgl auch BSG Urteil vom 22.3.2021 - B 13 R 20/19 R - BSGE 132, 26 = SozR 4-2600 § 5 Nr. 9, RdNr 50).

  • LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1249/21

    Arbeitsverhältnis; Vereinsmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag; Darlegungslast;

    Ein solches Leben in Gemeinschaft ist gekennzeichnet durch eine weitgehende Verflechtung von persönlichem Leben, einzeln oder gemeinsam durchgeführten religiösen oder weltanschaulichen Praktiken der jeweiligen Gemeinschaft und den gegebenenfalls innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft erbrachten Diensten (BSG 22.03.2021 - B 13 R 20/19 R, Juris).
  • LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1248/21

    Arbeitsverhältnis; Vereinsmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag; Darlegungslast;

    Ein solches Leben in Gemeinschaft ist gekennzeichnet durch eine weitgehende Verflechtung von persönlichem Leben, einzeln oder gemeinsam durchgeführten religiösen oder weltanschaulichen Praktiken der jeweiligen Gemeinschaft und den gegebenenfalls innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft erbrachten Diensten (BSG 22.03.2021 - B 13 R 20/19 R, Juris).
  • BSG, 17.11.2021 - B 5 R 221/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge -

    Hinzu kommt, dass er sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die zu dieser Vorschrift und gerade auch zu den soeben zitierten Worten bereits ergangen ist, nicht einmal ansatzweise auseinandersetzt (vgl zB BSG Urteil vom 14.8.2008 - B 5 R 39/07 R - SozR 4-2600 § 210 Nr. 2 RdNr 19, 23, 26; BSG Urteil vom 22.3.2021 - B 13 R 20/19 R - juris RdNr 24, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; BSG Urteil vom 27.4.2021 - B 12 R 8/20 R - juris RdNr 20, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
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