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   BSG, 22.03.2021 - B 9 V 10/20 BH   

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https://dejure.org/2021,8773
BSG, 22.03.2021 - B 9 V 10/20 BH (https://dejure.org/2021,8773)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2021 - B 9 V 10/20 BH (https://dejure.org/2021,8773)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2021 - B 9 V 10/20 BH (https://dejure.org/2021,8773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 179 Abs. 1 ; ZPO § 579 ; ZPO § 580
    Entschädigungsleistungen nach dem StrRehaG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.08.2019 - B 8 SO 34/19 B

    Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage

    Auszug aus BSG, 22.03.2021 - B 9 V 10/20 BH
    Im Zusammenhang mit der Frage der Statthaftigkeit der Wiederaufnahmeklage ist angesichts der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu nicht ersichtlich, dass eine grundsätzliche Bedeutung mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden könnte; nach gefestigter Rechtsprechung des BSG setzt die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage zumindest die schlüssige Darlegung eines der ua in § 179 Abs. 1 SGG iVm § 579 und § 580 ZPO aufgeführten Wiederaufnahmegründe voraus (Senatsurteil vom 10.9.1997 - 9 RV 2/96 - BSGE 81, 46, 47 = SozR 3-1500 § 179 Nr. 1 S 2; BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 8 SO 34/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 RdNr 9; BSG Beschluss vom 2.7.2003 - B 10 LW 8/03 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 19.02.2019 - B 9 V 2/18 BH

    Ausmaß einer Entschädigung für erlittene rechtsstaatswidrige Haft in der

    Auszug aus BSG, 22.03.2021 - B 9 V 10/20 BH
    Die behauptete Unrichtigkeit der Entscheidung, für die es hier ohnehin keine Anhaltspunkte gibt (vgl Senatsbeschluss vom 19.2.2019 - B 9 V 2/18 BH - juris RdNr 11 ff) , stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
  • BSG, 02.07.2003 - B 10 LW 8/03 B

    Rechtsweggarantie im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.03.2021 - B 9 V 10/20 BH
    Im Zusammenhang mit der Frage der Statthaftigkeit der Wiederaufnahmeklage ist angesichts der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu nicht ersichtlich, dass eine grundsätzliche Bedeutung mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden könnte; nach gefestigter Rechtsprechung des BSG setzt die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage zumindest die schlüssige Darlegung eines der ua in § 179 Abs. 1 SGG iVm § 579 und § 580 ZPO aufgeführten Wiederaufnahmegründe voraus (Senatsurteil vom 10.9.1997 - 9 RV 2/96 - BSGE 81, 46, 47 = SozR 3-1500 § 179 Nr. 1 S 2; BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 8 SO 34/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 RdNr 9; BSG Beschluss vom 2.7.2003 - B 10 LW 8/03 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Auszug aus BSG, 22.03.2021 - B 9 V 10/20 BH
    Im Zusammenhang mit der Frage der Statthaftigkeit der Wiederaufnahmeklage ist angesichts der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu nicht ersichtlich, dass eine grundsätzliche Bedeutung mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden könnte; nach gefestigter Rechtsprechung des BSG setzt die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage zumindest die schlüssige Darlegung eines der ua in § 179 Abs. 1 SGG iVm § 579 und § 580 ZPO aufgeführten Wiederaufnahmegründe voraus (Senatsurteil vom 10.9.1997 - 9 RV 2/96 - BSGE 81, 46, 47 = SozR 3-1500 § 179 Nr. 1 S 2; BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 8 SO 34/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 RdNr 9; BSG Beschluss vom 2.7.2003 - B 10 LW 8/03 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RV 2/96

    Aufbau und Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens, Restitutionsklage bei

    Auszug aus BSG, 22.03.2021 - B 9 V 10/20 BH
    Im Zusammenhang mit der Frage der Statthaftigkeit der Wiederaufnahmeklage ist angesichts der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu nicht ersichtlich, dass eine grundsätzliche Bedeutung mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden könnte; nach gefestigter Rechtsprechung des BSG setzt die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage zumindest die schlüssige Darlegung eines der ua in § 179 Abs. 1 SGG iVm § 579 und § 580 ZPO aufgeführten Wiederaufnahmegründe voraus (Senatsurteil vom 10.9.1997 - 9 RV 2/96 - BSGE 81, 46, 47 = SozR 3-1500 § 179 Nr. 1 S 2; BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 8 SO 34/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 RdNr 9; BSG Beschluss vom 2.7.2003 - B 10 LW 8/03 B - juris RdNr 6) .
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