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   BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10573
BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B (https://dejure.org/2013,10573)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B (https://dejure.org/2013,10573)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2013 - B 13 R 21/13 B (https://dejure.org/2013,10573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Bundesgerichtshof - Verfahrensmangel - Gehörsrüge

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Bundesgerichtshof - Verfahrensmangel - Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Hierfür beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des BGH vom 11.7.2012 (NJW 2013, 172 f RdNr 3).

    Soweit der Kläger meint, das Berufungsgericht sei von der Entscheidung des BGH vom 11.7.2012 (aaO) abgewichen, ohne dies näher zu begründen, hat er eine Divergenz nicht hinreichend bezeichnet.

  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Der Kläger musste aber damit rechnen, dass das Berufungsgericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis bei der Beweiswürdigung auf Ergebnisse zurückgreift, zu denen Sachverständige während des Gerichtsverfahrens gekommen sind (vgl Senatsbeschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 9) .
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Es ist erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl BVerfGE 65, 293, 295 f mwN = BSG SozR 1100 Art. 103 Nr. 5 S 3 f; BSG vom 25.2.1997 - 12 BK 17/96 - Juris RdNr 5; BSG vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 16.01.2007 - B 1 KR 133/06 B

    Wahrung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Es ist erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl BVerfGE 65, 293, 295 f mwN = BSG SozR 1100 Art. 103 Nr. 5 S 3 f; BSG vom 25.2.1997 - 12 BK 17/96 - Juris RdNr 5; BSG vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21, Nr. 31 S 52) .
  • BSG, 25.02.1997 - 12 BK 17/96

    Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Es ist erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl BVerfGE 65, 293, 295 f mwN = BSG SozR 1100 Art. 103 Nr. 5 S 3 f; BSG vom 25.2.1997 - 12 BK 17/96 - Juris RdNr 5; BSG vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Hierfür muss der Beschwerdeführer insbesondere alles getan haben, um eine Anhörung des Sachverständigen zu erreichen (vgl allgemein zu dieser Voraussetzung: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; vgl BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Ein anwaltlich vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Hierfür muss der Beschwerdeführer insbesondere alles getan haben, um eine Anhörung des Sachverständigen zu erreichen (vgl allgemein zu dieser Voraussetzung: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; vgl BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    c) Soweit der Kläger rügt, das LSG habe "völlig überraschend" entschieden, dass bei ihm kein "Postnukleotomie-Syndrom" vorliege, obwohl dies bis dahin unstreitig gewesen sei, hat der Kläger keine Überraschungsentscheidung iS von § 128 Abs. 2 SGG (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) , und damit auch keine Gehörsrüge hinreichend bezeichnet.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 7/20 BH

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG gestützt werden ( BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 13.08.2015 - B 13 R 207/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Mindestvoraussetzungen einer Verfahrensrüge; Gebot

    Es ist erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl BVerfGE 65, 293 = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5; BSG Beschlüsse vom 25.2.1997 - 12 BK 17/96 - Juris RdNr 5 und vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - Juris RdNr 18).
  • BSG, 08.06.2021 - B 13 R 210/20 B

    Erstattung zu Unrecht gezahlter Rentenleistungen; Grundsatzrüge im

    Denn nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in dieser Vorschrift abschließend genannten Gerichte gestützt werden ( BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10).
  • BSG, 26.10.2020 - B 13 R 153/20 B

    Rücknahme von Rentenbescheiden und Geltendmachung einer Erstattungsforderung

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren nicht auf die Abweichung von einer Entscheidung des BGH gestützt werden, sondern lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in dieser Vorschrift abschließend genannten Gerichte (Senatsbeschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10) .
  • LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 96/17

    Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens in der mündlichen

    Etwas anderes gilt, wenn das erstinstanzliche Gericht verfahrensfehlerhaft einem bereits seinerzeit rechtzeitig gestellten Antrag auf Befragung eines Sachverständigen nicht nachgekommen ist und dieser Antrag im Berufungsverfahren aufrechterhalten bleibt (s. dazu BSG, Beschl. v. 22. April 2013, B 13 R 21/13 B, juris-Rn. 16 mwN).
  • BSG, 21.12.2020 - B 13 R 170/19 B

    Gewährung einer Witwenrente

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in dieser Vorschrift abschließend genannten Gerichte gestützt werden ( BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 18.11.2020 - B 13 R 137/19 B

    Ausreise mit einem nichtdeutschen Staats- oder Volkszugehörigem als

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in dieser Vorschrift abschließend genannten Gerichte gestützt werden ( BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 09.05.2014 - B 4 AS 49/14 B
    Abgesehen davon, dass das Gebot der Wahrung des rechtlichen Gehörs das Gericht regelmäßig nur dazu verpflichtet, die Ausführungen von Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen und es erst dann verletzt ist, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl BVerfG Urteil vom 22.11.1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5; BSG Beschluss vom 25.2.1997 - 12 BK 17/96 - juris RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - juris RdNr 4; vgl zuletzt BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 18), kam es auf diesen Vortrag nach der Rechtsauffassung des LSG nicht an.
  • BSG, 25.05.2021 - B 13 R 259/20 B

    Anspruch auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente; Grundsatzrüge im

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren aber lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in dieser Vorschrift abschließend genannten Gerichte gestützt werden ( BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10).
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