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   BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R   

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https://dejure.org/2015,8125
BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R (https://dejure.org/2015,8125)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R (https://dejure.org/2015,8125)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2015 - B 3 KR 2/14 R (https://dejure.org/2015,8125)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Informationsrecht über Inhalt abgeschlossener Versorgungsverträge - Annex des Beitrittsrechts - Innung - keine Gestaltung oder Lenkung des Wettbewerbs der Mitgliedsbetriebe

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 Abs 2 S 1 SGB 5, § 127 Abs 2 S 4 SGB 5, § 127 Abs 2a S 1 SGB 5, § 127 Abs 2a S 2 SGB 5, Art 2 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Informationsrecht über Inhalt abgeschlossener Versorgungsverträge - Annex des Beitrittsrechts - Innung - keine Gestaltung oder Lenkung des Wettbewerbs der Mitgliedsbetriebe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfsmittelerbringer - Informationsrecht über Inhalt abgeschlossener Versorgungsverträge - Annex des Beitrittsrechts - Innung - keine Gestaltung oder Lenkung des Wettbewerbs der Mitgliedsbetriebe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Informationsrecht von nicht beitrittsberechtigten Zusammenschlüssen der Leistungserbringer von Hilfsmitteln über Inhalt abgeschlossener Versorgungsverträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Informationsrecht über Inhalt abgeschlossener Versorgungsverträge - Annex des Beitrittsrechts - Innung - keine Gestaltung oder Lenkung des Wettbewerbs der Mitgliedsbetriebe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 127
    Kein Informationsrecht von nicht beitrittsberechtigten Zusammenschlüssen der Leistungserbringer von Hilfsmitteln über Inhalt abgeschlossener Versorgungsverträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Innungen haben kein Einsichtrecht in Verträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 70 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern | Kein Auskunftsanspruch einer Orthopädietechniker-Innung über Verträge

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 27/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - quartalsweise Übermittlung der abgerechneten

    Sie behaupten substantiiert, durch die von der Beklagten bislang unterlassenen Datenübermittlungen in ihren Rechten als KK verletzt zu sein (entsprechend § 54 Abs. 1 S 2 SGG - s hierzu BSG Urteil vom 22.4.2015 - B 3 KR 2/14 R - SozR 4-2500 § 127 Nr. 5 RdNr 10).

    Hierüber kann im Gleichordnungsverhältnis zwischen den Körperschaften KK und KZÄV ein Verwaltungsakt nicht ergehen (BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 6 KA 19/13 R - SozR 4-2500 § 295 Nr. 3 RdNr 14; s auch BSG Urteil vom 22.4.2015 - B 3 KR 2/14 R - aaO RdNr 9) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.10.2019 - L 5 KR 113/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit über die Höhe der Entgelte von

    Der 3. Senat des BSG hat darüber hinaus in seinem Urteil vom 22. April 2015 (B 3 KR 2/14 R) sogar einen Auskunftsanspruch über die Inhalte von Verträgen, die die Krankenkassen mit einzelnen Leistungserbringern abgeschlossen hat, abgelehnt.

    Diese sind als Betriebsgeheimnis geschützt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22. April 2015, B 3 KR 2/14 R in juris Rn. 16).

    Es handelt sich um schützenswerte Betriebsgeheimnisse, die die Beklagte nicht offenbaren darf (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22. April 2015, B 3 KR 2/14 R).

  • BSG, 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen privater

    Dieser Schutz ist zwischenzeitlich weiter verfahrensrechtlich effektiviert worden - wie auch das vorliegende Verfahren zeigt - durch die Rechtsprechung zum Anspruch auf Auskunft über mit anderen Krankentransportunternehmen geschlossene Vergütungsvereinbarungen (vgl auf der Grundlage des IFG Hessischer VGH vom 11.9.2019 - 6 A 1732/17.Z - juris und OVG Lüneburg vom 18.11.2020 - 2 LC 437/18 - juris; vgl zum Auskunftsrecht über mit anderen Leistungserbringern geschlossenen Verträgen nach § 127 Abs. 2 Satz 4 SGB V aF = § 127 Abs. 1 Satz 8 SGB V nF bereits BSG vom 22.4.2015 - B 3 KR 2/14 R - SozR 4-2500 § 127 Nr. 5 RdNr 12 ff) .
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