Rechtsprechung
   BSG, 22.04.2021 - B 9 V 59/20 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16301
BSG, 22.04.2021 - B 9 V 59/20 B (https://dejure.org/2021,16301)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2021 - B 9 V 59/20 B (https://dejure.org/2021,16301)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2021 - B 9 V 59/20 B (https://dejure.org/2021,16301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,16301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen nach dem OEG ; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Leistungen nach dem OEG ; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 9 V 59/20 B
    Die Beschwerdebegründung beschränkt sich stattdessen unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 4.2.1998 ( B 9 VG 5/96 R - BSGE 81, 288 = SozR 3- 3800 § 1 Nr. 12) auf den Vorwurf fehlerhafter Auslegung und einer unzureichenden Orientierung am Einzelfall durch die Vorinstanz.
  • BSG, 21.08.2017 - B 9 SB 11/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 9 V 59/20 B
    Um die Klärungsbedürftigkeit ordnungsgemäß darzulegen, muss sich der Beschwerdeführer daher ua mit der einschlägigen Rechtsprechung auseinandersetzen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 11/17 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 30.03.2015 - B 12 KR 102/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß der Vorinstanz gegen das

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 9 V 59/20 B
    Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn das LSG nach Meinung des Beschwerdeführers eine höchstrichterliche Entscheidung nur unrichtig ausgelegt oder das Recht unrichtig angewandt hat, sondern erst, wenn das LSG Kriterien, die das BSG , der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder das BVerfG aufgestellt hat, widersprochen, also andere Maßstäbe entwickelt hat (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 30.3.2015 - B 12 KR 102/13 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 27.08.2020 - B 9 V 5/20 B

    Leistungen der Opferentschädigung wegen eines Schockschadens

    Auszug aus BSG, 22.04.2021 - B 9 V 59/20 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 27.8.2020 - B 9 V 5/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht