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   BSG, 22.05.1974 - 12 RK 10/72   

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https://dejure.org/1974,3833
BSG, 22.05.1974 - 12 RK 10/72 (https://dejure.org/1974,3833)
BSG, Entscheidung vom 22.05.1974 - 12 RK 10/72 (https://dejure.org/1974,3833)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 1974 - 12 RK 10/72 (https://dejure.org/1974,3833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts; Unterbrechung der Verjährung durch Mahnungen; Gleichzeitige Verhinderung des Vorsitzenden eines Senats und seines regelmäßigen Stellvertreters; Erfordernis der formgerechten Rüge; Verpflichtung zur Abführung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.04.1968 - 3 RK 48/65

    Verjährung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge - Anwendung der

    Auszug aus BSG, 22.05.1974 - 12 RK 10/72
    Wie das BSG zur Frage der absichtlichen Beitragshinterziehung entschieden habe, hinterziehe in diesem Sinn jemand Beiträge, der die Beiträge wider besseres Wissen trotz Kenntnis der Verpflichtung zur Leistung nicht zahle mit dem Zweck, die Beiträge dem Versicherungsträger zu entziehen (BSG 28, 61).

    Zudem habe das BSG in BSG 28, 61 eine absichtliche Hinterziehung nicht nur dann angenommen, wenn der Schuldner dem Versicherungsträger die Tatsachen verschleiert habe, aus denen sich seine Zahlungsverpflichtung ergebe, sondern eine solche Absicht auch dann angenommen, wenn der Schuldner seine Versicherungsunterlagen rückhaltlos offenlege, seine Beitragsschulden ausdrücklich anerkenne und sogar Teilzahlungen erbracht habe.

  • BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 16/70

    Verfahrensmangel - Unberechtigte Prozeßführung - Fehlende Bevollmächtigung -

    Auszug aus BSG, 22.05.1974 - 12 RK 10/72
    Selbst wenn diese behaupteten Mängel vorgelegen haben sollten, sind sie durch den Sachantrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG geheilt worden (vgl. BSG 32, 253 ff).
  • RG, 18.12.1896 - II 241/96

    Darf einem von zwei Schiedsrichtern erlassenen, äußerlich ordnungsmäßigen

    Auszug aus BSG, 22.05.1974 - 12 RK 10/72
    Die Revision verkennt, wenn man die Unbestimmtheit der Rüge, die durch das Wort "möglicherweise" gekennzeichnet ist, beiseite läßt, daß eine Verletzung des § 197 GVG, der im sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 202 SGG entsprechend anwendbar ist, allenfalls dann in Betracht kommen könnte, wenn sie sich aus dem Inhalt des Urteils selbst ergäbe (vgl. RGZ 38, 410, 412).
  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BSG, 22.05.1974 - 12 RK 10/72
    Der Kläger meint, der Vorsitzende Richter beim Hess. LSG B., der nach den Geschäftsverteilungsplan des Hess. LSG für das Geschäftsjahr 1972 Vorsitzender des 8. Senats dieses Gerichts gewesen sei, sei "in einer ganzen Reihe von Berufungsverfahren nicht tätig geworden", vielmehr sei der Vorsitz "in den meisten Fällen" - wie auch im vorliegenden Fall - von dem Richter am Hess. LSG Dr. G. geführt worden, was aber nach BGHZ 37, 210 nur dann noch als vorschriftsmäßig angesehen werden könne, wenn der ordentliche Vorsitzende mindestens 75 % der Aufgaben eines Senatsvorsitzenden selbst wahrnehme.
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