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BSG, 22.05.1975 - 5 RKn 48/74 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76
Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von …
Auszug aus BSG, 22.05.1975 - 5 RKn 48/74
Ermächtigung mittelbar auf der BVG beruht (so schon BVA in AN 4948, 424, 425)" Auch auf Leistungen, die vom pflichtgemäßen Ermessen des Versicherungsträgers abhängen (sogenannte Kann-Leistungen) kann ein Anspruch im Sinne der genannten Bestimmung bestehen (vglo BSGE 9, 442, 425; 44, 264, 264 = SozR Nr° 44 zu 5 205 EVO)°. - BVerwG, 25.10.1978 - 6 C 26.77
Übergang in andere Fachausbildung - Soldat auf Zeit - Berufsförderung - …
Auszug aus BSG, 22.05.1975 - 5 RKn 48/74
der Bundesknappschaft in Richtlinien fest° Diese Satzungsbestimmung räumt dem Versicherten einen Anspruch gegen die Beklagte ein, nach pflichtgemäßem Ermessen über die Gewährung eines Kurmittelzuschusses zu befindenc Dies folgt nicht allein aus der in Satz 4 der Bestimmung getroffenen Formulierung, daß die Knappschaft einen Kurmittelzuschuß gewähren "kann"° Die Normierung eines Kurmittelzuschusses als einer vom Ermessen abhängigen Kann-Leistung ergibt sich aus dem Zusammenhalt der Sätze 4 und 2: Die in Satz 2 vorgesehenen Richtlinien des Vorstandes der Bundesknappschaft über die Gewährung eines Kurmittelzuschusses sollen offenkundig die gleichmäßige Übung eines in Satz 4 eingeräumten Ermessens sichern (über die Funktion von Verwaltungsvorschriften im engeren Sinne zur Konkretisierung des der Verwaltung eingee räumten Ermessens vgl° z° B° BVerwGE 49, 48" 55; 56, 343, 345; H"J° Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I, 9" Auflo" 8° 448, 449, mit zahlreichen Nachweisen)° Auch die Tatsache, daß die Satzung der Beklagten in Satz 2 aaO davon spricht, der Vorstand lege in Richtlinien "die Voraussetzungen" für die Gewährung eines Kurmittelzuschusses fest, steht der Annahme nicht entgegen, daß die Beklagte eine Ermessensleistung normiert hat° Würden in 5 66 Abs° 3 Satz 2 der Satzung der Beklagten unter "Voraussetzungen" die Tatbestandsmerkmale verstanden, deren Vorliegen den Ermessensbereich erst eröffnen, so wäre die Be- -"7.
- BSG, 25.06.1975 - 5 RKn 41/74 Der Kläger hat für den Monat Januar 4975 keinen AnsPruch auf das begehrte Altersruhegeld nach 5 48 Abs° 4 Nr° 4 EKG, % 4248 Abs° 4 EVOin der Fassung des RRG"Zwar hatte der Kläger die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Gewährung die8er Leistung bereits vor Inkrafttreten der Vorschriften am 1° Januar 4975 erfüllt° Gleichwohl kann die Leistung nicht schon am 1° Januar 4975 beginnen, denn für den Rentenbeginn ist nicht 5 82 Abs" 1 EKG, @ 4290 Abs" 4 RVG Sondern@82 Abs° ; Satz 4 EKG @4290Abs" 5 Satz 4 RVG anzuwenden° Der erkennehde Senat hat bereits entschieden, daß es sich bei der Umwandlung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit in das flexible Altersruhege1d um einen der Rentenerhöhung LS° des 5 82 Abs" 5 Satz 4 EKG, @4290 Abs" 5 Satz 4 EVOgleichstehenden Vorgang handele, so daß die Leistung erst vom Beginn des Antragsmonats an zu gewähren sei (vgl° Urteil vom 50° April 1975 5 RKn 48/74 -)" Nach 5 82 Abs° 5 satz 2 EKG @4290Abs° 5 Satz 2 BVGgilt die Umwandlung einer VerSiChertenrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit in dann nicht als.