Rechtsprechung
BSG, 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens; Anforderungen an eine Verfahrensrüge; Umgehung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch Erhebung einer Grundsatzrüge; Grundsatz der freien richterlichen ...
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Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens; Anforderungen an eine Verfahrensrüge; Umgehung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch Erhebung einer Grundsatzrüge; Grundsatz der freien richterlichen ...
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Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens
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Verfahrensgang
- SG Freiburg, 21.08.2014 - S 4 SO 5037/13
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4042/14
- BSG, 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B
Wird zitiert von ... (2)
- SG Freiburg, 06.07.2017 - S 16 AS 3644/16
Übernahme der Kosten für einen Stellplatz i.R. des Bezugs von Leistungen zur …
Sie wies insoweit auf den Beschluss des BSG vom 22.6.2015 in dem Verfahren B 8 SO 8/15 B hin, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2014 (L 2 SO 4042/14) zurückgewiesen wurde.Dem Beschluss des BSG vom 22.6.2015 (B 8 SO 8/15 B), mit dem das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das zitierte Urteil des LSG Baden-Württemberg als unzulässig verworfen hat, lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass der 8. Senat des BSG von einer bestehenden Verpflichtung zur Kostensenkung ausgeht.
- SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16
Kosten für eine Garage bzw. einen Kfz-Stellplatz als Teil der Kosten der …
Sie wies insoweit auf den Beschluss des BSG vom 22.6.2015 in dem Verfahren B 8 SO 8/15 B hin, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2014 (L 2 SO 4042/14) zurückgewiesen wurde.Dem Beschluss des BSG vom 22.6.2015 (B 8 SO 8/15 B) , mit dem das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das zitierte Urteil des LSG Baden-Württemberg als unzulässig verworfen hat, lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass der 8. Senat des BSG von einer bestehenden Verpflichtung zur Kostensenkung ausgeht.