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   BSG, 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B   

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https://dejure.org/2015,18160
BSG, 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B (https://dejure.org/2015,18160)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B (https://dejure.org/2015,18160)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - B 8 SO 8/15 B (https://dejure.org/2015,18160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens; Anforderungen an eine Verfahrensrüge; Umgehung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch Erhebung einer Grundsatzrüge; Grundsatz der freien richterlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens; Anforderungen an eine Verfahrensrüge; Umgehung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch Erhebung einer Grundsatzrüge; Grundsatz der freien richterlichen ...

  • rechtsportal.de

    Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Freiburg, 06.07.2017 - S 16 AS 3644/16

    Übernahme der Kosten für einen Stellplatz i.R. des Bezugs von Leistungen zur

    Sie wies insoweit auf den Beschluss des BSG vom 22.6.2015 in dem Verfahren B 8 SO 8/15 B hin, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2014 (L 2 SO 4042/14) zurückgewiesen wurde.

    Dem Beschluss des BSG vom 22.6.2015 (B 8 SO 8/15 B), mit dem das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das zitierte Urteil des LSG Baden-Württemberg als unzulässig verworfen hat, lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass der 8. Senat des BSG von einer bestehenden Verpflichtung zur Kostensenkung ausgeht.

  • SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16

    Kosten für eine Garage bzw. einen Kfz-Stellplatz als Teil der Kosten der

    Sie wies insoweit auf den Beschluss des BSG vom 22.6.2015 in dem Verfahren B 8 SO 8/15 B hin, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2014 (L 2 SO 4042/14) zurückgewiesen wurde.

    Dem Beschluss des BSG vom 22.6.2015 (B 8 SO 8/15 B) , mit dem das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das zitierte Urteil des LSG Baden-Württemberg als unzulässig verworfen hat, lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass der 8. Senat des BSG von einer bestehenden Verpflichtung zur Kostensenkung ausgeht.

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