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   BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B   

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BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B (https://dejure.org/2014,20394)
BSG, Entscheidung vom 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B (https://dejure.org/2014,20394)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - B 5 R 56/14 B (https://dejure.org/2014,20394)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Die PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl Senatsbeschlüsse vom 23.2.2012 - B 5 R 38/11 BH - BeckRS 2012, 68121 RdNr 3, vom 17.3.2011 - B 5 RS 1/11 BH - BeckRS 2011, 70420 RdNr 4 und vom 23.2.2009 - B 5 R 476/08 B - BeckRS 2009, 59927 RdNr 4; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3).

    5 Gleichwohl ist dem Kläger PKH zu versagen, weil nach der - verfassungsrechtlich gebilligten - ständigen Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl die Nachweise bei BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3) im PKH-Verfahren ein - über die unmittelbare Erfolgsaussicht des konkret angestrebten Rechtsmittels hinaus - erweiterter Beurteilungsspielraum existiert, der es erlaubt, eine öffentlich-rechtliche Unterstützung bei der Beschreitung des Rechtsweges auch dann zu verweigern, wenn der Antragsteller in der Sache letztlich ohne Erfolg bleiben muss (BSG Beschluss vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - Juris RdNr 3).

    6 Soweit der 1. Senat des BSG (SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4 f) bei Vorliegen eines besonders schweren Verfahrensfehlers eine Ausnahme von diesem Grundsatz für geboten hält, gilt auch dies jedenfalls dann nicht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Sache offensichtlich haltlos, mithin mutwillig ist.

    In diesem Sinne haltlos und mutwillig sind absurde Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz, von vornherein offensichtlich unschlüssige Klagebegehren und Vorbringen, das bereits mehrmals (zB im Rahmen von Überprüfungen nach § 44 SGB X) erfolglos zum Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gemacht wurde (BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4 f; vgl für das Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters BSGE 91, 146, 150, RdNr 11 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1).

  • BSG, 23.03.2009 - B 5 R 476/08 B
    Auszug aus BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Die PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl Senatsbeschlüsse vom 23.2.2012 - B 5 R 38/11 BH - BeckRS 2012, 68121 RdNr 3, vom 17.3.2011 - B 5 RS 1/11 BH - BeckRS 2011, 70420 RdNr 4 und vom 23.2.2009 - B 5 R 476/08 B - BeckRS 2009, 59927 RdNr 4; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3).

    Der erkennende Senat verwarf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Beschluss und lehnte es gleichzeitig ab, ihm für das Beschwerdeverfahren PKH zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen (Senatsbeschluss vom 23.3.2009 - B 5 R 476/08 B).

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren müsste das LSG einen Anspruch des Klägers auf Rücknahme des Rentenbescheids vom 15.3.2005 unter Vorverlegung des Versicherungsfalls verneinen und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des SG Mannheim vom 25.7.2013 zurückweisen, weil der Eintritt des Versicherungsfalls am 10.1.1990 nicht - jedenfalls nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nachgewiesen ist, wie die Tatsacheninstanzen bereits mehrfach und auch der erkennende Senat im Beschluss vom 23.3.2009 (B 5 R 476/08 B) ausgeführt haben.

  • BSG, 09.05.2007 - B 12 KR 1/07 B

    Mangelnde Erfolgsaussicht in der Sache, Verweigerung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    5 Gleichwohl ist dem Kläger PKH zu versagen, weil nach der - verfassungsrechtlich gebilligten - ständigen Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl die Nachweise bei BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3) im PKH-Verfahren ein - über die unmittelbare Erfolgsaussicht des konkret angestrebten Rechtsmittels hinaus - erweiterter Beurteilungsspielraum existiert, der es erlaubt, eine öffentlich-rechtliche Unterstützung bei der Beschreitung des Rechtsweges auch dann zu verweigern, wenn der Antragsteller in der Sache letztlich ohne Erfolg bleiben muss (BSG Beschluss vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - Juris RdNr 3).

    Zumindest bei Verfahrensfehlern ist daher grundsätzlich nicht nur auf die unmittelbare Erfolgsaussicht der beabsichtigten Beschwerde abzustellen, sondern auch darauf, ob die Rechtsverfolgung insgesamt Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl BSG Beschlüsse vom 23.1.1998 - B 13 RJ 261/97 B - Juris RdNr 8 und vom 9.5.2007 - B 12 KR 1/07 B - Juris RdNr 3).

  • BSG, 27.12.2006 - B 13 R 484/06 B
    Auszug aus BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil verwarf das BSG und lehnte es gleichzeitig ab, ihm für das Beschwerdeverfahren PKH nebst Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, weil die Rechtsverfolgung in der Sache keine begründete Aussicht auf Erfolg habe (Beschluss vom 27.12.2006 - B 13 R 484/06 B).
  • BSG, 17.03.2011 - B 5 RS 1/11 BH
    Auszug aus BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Die PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl Senatsbeschlüsse vom 23.2.2012 - B 5 R 38/11 BH - BeckRS 2012, 68121 RdNr 3, vom 17.3.2011 - B 5 RS 1/11 BH - BeckRS 2011, 70420 RdNr 4 und vom 23.2.2009 - B 5 R 476/08 B - BeckRS 2009, 59927 RdNr 4; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    In diesem Sinne haltlos und mutwillig sind absurde Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz, von vornherein offensichtlich unschlüssige Klagebegehren und Vorbringen, das bereits mehrmals (zB im Rahmen von Überprüfungen nach § 44 SGB X) erfolglos zum Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gemacht wurde (BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 4 f; vgl für das Absehen von der Bestellung eines besonderen Vertreters BSGE 91, 146, 150, RdNr 11 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2006 - L 10 R 4911/05

    Einbeziehung eines Bescheides über die Ablehnung eines früheren Rentenbeginns -

    Auszug aus BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Während des Berufungsverfahrens (L 10 R 4911/05) lehnte die Beklagte einen Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) des Klägers ab und merkte "nochmals" an, dass zwar der Leistungsfall am 10.1.1990 eingetreten sei, aufgrund der verspäteten Antragstellung (im Februar 2002) ein Rentenanspruch jedoch erst ab 1.2.2002 bestehe (Bescheid vom 14.12.2005).
  • BSG, 23.02.2012 - B 5 R 38/11 BH
    Auszug aus BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Die PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl Senatsbeschlüsse vom 23.2.2012 - B 5 R 38/11 BH - BeckRS 2012, 68121 RdNr 3, vom 17.3.2011 - B 5 RS 1/11 BH - BeckRS 2011, 70420 RdNr 4 und vom 23.2.2009 - B 5 R 476/08 B - BeckRS 2009, 59927 RdNr 4; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2014 - L 13 R 3164/13
    Auszug aus BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Zugunsten-, Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren sind wiederum erfolglos geblieben (Bescheid vom 13.12.2012 und Widerspruchsbescheid vom 13.6.2013; Gerichtsbescheid vom 25.7.2013 im Klageverfahren S 5 R 1927/13 und Urteil vom 28.1.2014 im Berufungsverfahren L 13 R 3164/13).
  • BSG, 13.03.2015 - B 13 R 23/15 B

    Höhere Erwerbsminderungsrente

    PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender auf eigene Kosten nicht führen würde (stRspr, vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1041/05 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 3 RdNr 10 ff; BSG Beschluss vom 5.9.2005 - B 1 KR 9/05 BH - SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3 mwN; BSG Beschluss vom 22.7.2014 - B 5 R 56/14 B - BeckRS 2014, 71432 RdNr 3 ff).

    Soweit bei Vorliegen eines besonders schweren Verfahrensfehlers eine Ausnahme von diesem Grundsatz gemacht wird, gilt dies jedenfalls dann nicht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Sache offensichtlich haltlos, mithin mutwillig ist (vgl BSG Beschluss vom 5.9.2005 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 5; BSG Beschluss vom 22.7.2014 - BeckRS 2014, 71432 RdNr 6).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 2 R 5001/14
    Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das BSG durch Beschluss vom 22.07.2014 (B 5 R 56/14 B) als unzulässig verworfen.

    Über die gewünschte Verlegung des Leistungsfalles sei bereits rechtskräftig entschieden worden und gemäß Beschluss des Bundessozialgerichts vom 22.07.2014 (B 5 R 56/14 B) ausgeschlossen.

  • BSG, 10.03.2015 - B 13 R 435/14 B

    Stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme

    Vielmehr ist PKH auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt; denn PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (stRspr, vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1041/05 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 3 RdNr 10 ff; BSG Beschluss vom 5.9.2005 - B 1 KR 9/05 BH - SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3 mwN; BSG Beschluss vom 22.7.2014 - B 5 R 56/14 B - BeckRS 2014, 71432 RdNr 3 ff).
  • BSG, 15.12.2015 - B 13 R 9/15 B

    Sozialgerichtsverfahren - Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei einer

    PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung von Verfahren zu ermöglichen, die im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender auf eigene Kosten nicht führen würde (stRspr, vgl BVerfG Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1041/05 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 3 RdNr 10 ff; BSG Beschluss vom 5.9.2005 - B 1 KR 9/05 BH - SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3 mwN; BSG Beschluss vom 22.7.2014 - B 5 R 56/14 B - BeckRS 2014, 71432 RdNr 3 ff) .
  • BSG, 07.07.2015 - B 5 R 158/15 B

    Höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung; Revision lediglich wegen einer

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seinen Beschluss vom 22.7.2014 - B 5 R 56/14 B.
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