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   BSG, 22.07.2020 - B 13 R 17/19 BH   

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https://dejure.org/2020,27334
BSG, 22.07.2020 - B 13 R 17/19 BH (https://dejure.org/2020,27334)
BSG, Entscheidung vom 22.07.2020 - B 13 R 17/19 BH (https://dejure.org/2020,27334)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - B 13 R 17/19 BH (https://dejure.org/2020,27334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung in der Sache ohne Entscheidung über einen erneuten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung eingezahlter Sozialversicherungsbeiträge

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung in der Sache ohne Entscheidung über einen erneuten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 06.01.2022 - B 4 AS 314/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler -

    Fehler bei der Ablehnung von PKH führen nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn zwar die Ablehnung verfahrensfehlerhaft spät zustande gekommen ist, in der Sache aber zu keinem Zeitpunkt eine Gewährung von PKH in Betracht gekommen und die Ablehnung deshalb im Ergebnis nicht zu beanstanden ist (vgl BSG vom 2.9.2019 - B 14 AS 251/18 B - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 22.7.2020 - B 13 R 17/19 BH - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 07.09.2022 - B 5 R 38/22 BH

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Klägerin hat zwar möglicherweise mit Schreiben vom 3.9.2020 gegenüber dem SG sinngemäß einen PKH-Antrag gestellt, indem sie das Fehlen einer "adäquaten anwaltlichen Vertretung" geltend gemacht hat (vgl dazu, dass das Treffen einer Sachentscheidung ohne vorherige Entscheidung über einen gestellten PKH-Antrag eine Gehörsverletzung darstellt, wenn dem Beteiligten bei zeitgerechter Entscheidung über seinen Antrag PKH zugestanden hätte, zB BSG Beschluss vom 22.7.2020 - B 13 R 17/19 BH - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 16.06.2021 - B 4 AS 100/20 BH
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ; § 62 Halbsatz 1 SGG ) folgt aus Mängeln im Zusammenhang mit einer Entscheidung über einen Antrag auf PKH nur dann, wenn dem Beteiligten, der PKH begehrt, bei zeitgerechter Entscheidung über seinen Antrag PKH zugestanden hätte (vgl etwa BSG vom 22.7.2020 - B 13 R 17/19 BH - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 29.10.2020 - B 11 AL 10/20 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 11 AL 8/20 BH v. 29.10.2020

    Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 62 SGG verlangen, dass das Gericht dafür Sorge zu tragen hat, dass jeder Beteiligte auch persönlich vor Gericht auftreten kann ( BSG vom 22.7.2020 - B 13 R 17/19 BH - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 29.10.2020 - B 11 AL 8/20 BH

    Antrag auf Gleichstellung nach dem SGB IX

    Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 62 SGG verlangen, dass das Gericht dafür Sorge zu tragen hat, dass jeder Beteiligte auch persönlich vor Gericht auftreten kann ( BSG vom 22.7.2020 - B 13 R 17/19 BH - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 29.10.2020 - B 11 AL 9/20 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 11 AL 8/20 BH v. 29.10.2020

    Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 62 SGG verlangen, dass das Gericht dafür Sorge zu tragen hat, dass jeder Beteiligte auch persönlich vor Gericht auftreten kann ( BSG vom 22.7.2020 - B 13 R 17/19 BH - juris RdNr 9 mwN) .
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