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   BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B   

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https://dejure.org/2018,30033
BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B (https://dejure.org/2018,30033)
BSG, Entscheidung vom 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B (https://dejure.org/2018,30033)
BSG, Entscheidung vom 22. August 2018 - B 3 KR 13/18 B (https://dejure.org/2018,30033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung für ein Fußhebersystem; Erstattung selbst beschaffter Leistung; Leistungsversagung der Krankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB V § 13 Abs. 3
    Kostenerstattung für ein Fußhebersystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B
    Es fehlt bereits an hinreichender Darlegung und Auseinandersetzung mit der vorhandenen Rechtsprechung des BSG, ob und inwieweit ein auf Kostenerstattung gerichteter Herstellungsanspruch aufgrund eines Aufklärungs- oder Beratungsfehlers außerhalb von § 13 Abs. 3 SGB V oder § 15 SGB IX aF vorgesehen ist (dies klar verneinend zB BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 20; BSGE 99, 180 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 15 RdNr 17, beide mwN).

    An der Darlegung neuen Klärungsbedarfs fehlt es aber auch, weil nach der Rechtsprechung des BSG hinlänglich entschieden ist, dass für einen Kosterstattungsanspruch des Versicherten nach § 13 Abs. 3 Alt 2 SGB V die Kostenbelastung des Versicherten wesentlich auf der Leistungsversagung der Krankenkasse beruhen muss (stRspr vgl nur BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 24).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B
    § 13 Abs. 3 SGB V iVm § 15 Abs. 1 SGB IX aF seien abschließende gesetzliche Regelungen, so dass für einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch kein Raum bleibe (Hinweis auf BSGE 99, 180 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 15).

    Es fehlt bereits an hinreichender Darlegung und Auseinandersetzung mit der vorhandenen Rechtsprechung des BSG, ob und inwieweit ein auf Kostenerstattung gerichteter Herstellungsanspruch aufgrund eines Aufklärungs- oder Beratungsfehlers außerhalb von § 13 Abs. 3 SGB V oder § 15 SGB IX aF vorgesehen ist (dies klar verneinend zB BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 20; BSGE 99, 180 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 15 RdNr 17, beide mwN).

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B
    Daran fehlt es, wenn die Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (vgl nur BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, RdNr 10) oder wenn der Versicherte auf eine bestimmte Versorgung von vornherein festgelegt war (vgl nur BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 29 und BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 28, RdNr 11 mwN).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B
    Daran fehlt es, wenn die Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (vgl nur BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, RdNr 10) oder wenn der Versicherte auf eine bestimmte Versorgung von vornherein festgelegt war (vgl nur BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 29 und BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 28, RdNr 11 mwN).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B
    Daran fehlt es, wenn die Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (vgl nur BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, RdNr 10) oder wenn der Versicherte auf eine bestimmte Versorgung von vornherein festgelegt war (vgl nur BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 29 und BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 28, RdNr 11 mwN).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B
    Nichts anderes gilt für den parallelen rehabilitationsrechtlichen Kostenerstattungsanspruch nach § 15 Abs. 1 S 4 Alt 2 SGB IX aF (idF bis 31.12.2017, vgl BSGE 113, 40 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, RdNr 42).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2018 - L 16 KR 113/17
    Auszug aus BSG, 22.08.2018 - B 3 KR 13/18 B
    LSG Niedersachsen-Bremen 09.01.2018 - L 16 KR 113/17.
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