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   BSG, 22.09.1993 - 12 RK 39/93   

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https://dejure.org/1993,1233
BSG, 22.09.1993 - 12 RK 39/93 (https://dejure.org/1993,1233)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 12 RK 39/93 (https://dejure.org/1993,1233)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 12 RK 39/93 (https://dejure.org/1993,1233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Höhe von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - Anforderungen an die Begründung eines sozialgerichtlichen Urteils - Voraussetzungen für das Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 336 (Ls.)
  • NZS 1994, 144
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 22.09.1993 - 12 RK 39/93
    Die Erwartung der Beteiligten, aufgrund des LSG-Urteils eine sachliche Klärung der streitigen Rechtsfrage durch das Revisionsgericht zu erreichen, ist nämlich keine verfahrensrechtliche Position, die in ihrer Schutzwürdigkeit materiell-rechtlichen Gewährleistungen vergleichbar ist (vgl BVerfGE 63, 343, 359; anders für die Zulässigkeit eines bereits eingelegten Rechtsmittels BVerfG NJW 1993, 1123 [BVerfG 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90]).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BSG, 22.09.1993 - 12 RK 39/93
    Die Erwartung der Beteiligten, aufgrund des LSG-Urteils eine sachliche Klärung der streitigen Rechtsfrage durch das Revisionsgericht zu erreichen, ist nämlich keine verfahrensrechtliche Position, die in ihrer Schutzwürdigkeit materiell-rechtlichen Gewährleistungen vergleichbar ist (vgl BVerfGE 63, 343, 359; anders für die Zulässigkeit eines bereits eingelegten Rechtsmittels BVerfG NJW 1993, 1123 [BVerfG 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90]).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BSG, 22.09.1993 - 12 RK 39/93
    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat aber mit Beschluß vom 27. April 1993 (GmS-OGB 1/92 - ZIP 1993, 1341) einheitlich für alle Gerichtsbarkeiten entschieden, daß es einen absoluten Revisionsgrund darstellt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe eines bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßten Urteils nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
  • BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 24/87

    Glaubwürdigkeitsbeurteilung - Zweitinstanzliches Gericht - Erstinstanzliches

    Auszug aus BSG, 22.09.1993 - 12 RK 39/93
    Auch für den Fall, daß der Rechtsstreit vom Revisionsgericht in der Sache entschieden werden könnte, ist eine Ausnahme vom Gebot der Zurückverweisung vom Gemeinsamen Senat nicht erwogen worden und auch nach der Rechtsprechung des BSG nicht zulässig; § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG gilt nicht bei absoluten Revisionsgründen (BSGE 63, 43, 45 = SozR 2200 § 368a Nr. 21 mwN).
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 41/03 R

    Überschreiten der Fünf-Monats-Frist zur Urteilsabsetzung - fehlende

    Ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil ist nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes SozR 3-1750 § 551 Nr. 4; s auch BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5, 7; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 5, 6 - jeweils zu der Vorgängervorschrift § 551 Nr. 7 ZPO).

    Das Bundessozialgericht (BSG) ist zwar wiederholt davon ausgegangen, dass es sich bei einem Verstoß gegen den früheren - im Wesentlichen gleichlautenden - § 551 Nr. 7 ZPO um einen absoluten Revisionsgrund handelt (BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5, 7), so dass es weiterer Ausführungen des Revisionsklägers zu der Frage, ob das angefochtene Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruhen kann, nicht bedarf.

  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche

    Denn § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG gilt nicht bei absoluten Revisionsgründen (BSG vom 22. September 1993, SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S 15; BSG vom 18. Februar 1988, BSGE 63, 43, 45 = SozR 2200 § 368a Nr. 21 mwN).

    In dem Urteil vom 22.9.1993 (SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S. 15) wird für einen Fall nach § 551 Ziff. 7 - das Urteil des LSG war nicht binnen fünf Monaten unterschrieben zur Geschäftsstelle gelangt - unter Hinweis auf die vorstehend behandelte Entscheidung ausgesprochen, dass eine Ausnahme von dem Gebot (!) der Zurückverweisung nicht zulässig sei.

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Das BSG hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5; ferner BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 7 für entsprechende Anwendung auf Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung).

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von den Urteilen BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 und Nr. 7 ab.

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

    Rügen von unbedingten (absoluten) Revisionsgründen (§ 202 SGG iVm § 551 ZPO), die bei Erfolg zur Zurückverweisung geführt hätten (BSGE 63, 43, 45 = SozR 2200 § 368a Nr. 21; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5), greifen nicht durch.
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 79/97 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Bescheid - Beschwerdeausschuß - Bescheidabfassung -

    Diesen Rechtsstandpunkt hat sich auch das BSG zu eigen gemacht und mehrfach bekräftigt (zB BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S 15, Nr. 7 S 21 bis 23; BSGE 75, 74, 75 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 43; SozR 3-1500 § 164 Nr. 5 S 6, Nr. 6 S 11).

    Bei dieser Lage kann offenbleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen überhaupt schutzwürdige verfahrensrechtliche Positionen entstehen können (vgl hierzu BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S 15; BSGE 75, 74, 75 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 43).

  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 6/93

    Urteil - Gründe - Formbedürftigkeit - Fristen

    Diesem Ergebnis stehen auch Vertrauensschutzgründe nicht entgegen, wie der 12. Senat in seinem Urteil vom 22. September 1993 (- 12 RK 39/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zutreffend ausgeführt hat.

    Eine Ausnahme vom Gebot der Zurückverweisung ist vom Gemeinsamen Senat auch für den Fall, daß der Rechtsstreit vom Revisionsgericht in der Sache entschieden werden könnte, nicht erwogen worden und auch nach der Rechtsprechung des BSG nicht zulässig; § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG gilt nicht bei absoluten Revisionsgründen (BSGE 63, 43, 45 = SozR 2200 § 368a Nr. 21 mwN; Urteil des 12. Senats vom 22. September 1993, aaO).

  • BSG, 14.09.1994 - 5 RJ 62/93

    Sozialgerichtsverfahren - Revision - Bezeichnung des Verfahrensmangels

    Diese Entscheidung ist auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zugrunde gelegt worden, um zu entscheiden, ob ein Urteil iS des § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG mit Entscheidungsgründen versehen ist oder nicht (vgl BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5).
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 79/97 R

    Aufhebung des Widerspruchsbescheids eines Beschwerdeausschusses

  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 58/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 29.09.1994 - 4 RA 52/93

    Sozialgerichtsverfahren - Revision - Verspätete Urteilsübergabe - Fehlende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 10 SB 111/02

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Aufhebung eines Urteils durch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - L 10 SB 101/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Verfahrensmangels oder eines Verstoßes gegen

  • BSG, 22.11.1994 - 8 RKn 8/94

    Absoluter Revisionsgrund der fehlenden Öffentlichkeit der Verhandlung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 10 SB 35/03

    Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB); Nichtverfassen des Urteils wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - L 10 SB 116/02

    Zurückverweisung bei wesentlichem Verfahrensmangel ; Unterzeichnung des Urteils

  • BSG, 27.01.1994 - 9 BV 183/93

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung von Verfahrensfehlern -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2003 - L 10 SB 18/03

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2000 - L 1 U 1791/99

    UV-Schutz (§ 539 Abs. 2 RVO) für eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit

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