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   BSG, 22.09.2009 - B 2 U 182/09 B   

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https://dejure.org/2009,24687
BSG, 22.09.2009 - B 2 U 182/09 B (https://dejure.org/2009,24687)
BSG, Entscheidung vom 22.09.2009 - B 2 U 182/09 B (https://dejure.org/2009,24687)
BSG, Entscheidung vom 22. September 2009 - B 2 U 182/09 B (https://dejure.org/2009,24687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung - Einräumen einer angemessenen Äußerungsfrist

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anspruch auf rechtliches Gehör - Verfahrensmangel - Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 62
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung; Einräumen einer angemessenen Äußerungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 182/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 26, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 182/09 B
    Um dem Kläger bei einer neuerlichen Befassung des LSG mit dem vorliegenden Rechtsstreit ein faires Verfahren zu gewährleisten, hält der erkennende Senat die Zurückverweisung des Rechtsstreits zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat dieses LSG für angezeigt und unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens auch für geboten (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 79 f).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 182/09 B
    Gibt ein Beteiligter zu erkennen, dass er außer Stande ist, sich in der mündlichen Verhandlung ohne weiteren Rat sachgemäß zu erstmals eingeführten Tatsachen, Erfahrungssätzen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die möglicherweise für die Sachentscheidung erheblich sind, zu äußern, so ist ihm auf Antrag eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen, falls nicht offensichtlich ist, dass er den Antrag missbräuchlich stellt (BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 182/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 26, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 182/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 26, 274; 96, 205, 216 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2009 - L 9 U 23/05
    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 182/09 B
    L 9 U 23/05 (LSG Niedersachsen-Bremen).
  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 10/19 R

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Dies setzt voraus, dass sie ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen hatten und ihnen dazu angemessene Zeit eingeräumt wurde (stRspr; vgl BSG Beschlüsse vom 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 mwN; vom 22.9.2009 - B 2 U 182/09 B - juris RdNr 4 und vom 21.1.2020 - B 13 R 190/19 B - juris RdNr 10).

    Gibt ein Beteiligter zu erkennen, dass er außer Stande ist, sich in der mündlichen Verhandlung ohne weiteren Rat sachgemäß zu erstmals eingeführten Tatsachen, Erfahrungssätzen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die möglicherweise für die Sachentscheidung erheblich sind, zu äußern, so ist ihm auf Antrag eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen, falls nicht offensichtlich ist, dass er den Antrag missbräuchlich stellt (BSG Beschluss vom 22.9.2009 - B 2 U 182/09 B - juris RdNr 5) .

  • BSG, 19.04.2012 - B 2 U 348/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 22.9.2009 - B 2 U 182/09 B) muss das Gericht sicherstellen, dass die Beteiligten sich sachgemäß zum Prozessstoff äußern können.
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 485/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rente wegen verminderter

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3; BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 182/09 B - Juris RdNr 4; BVerfGE 84, 188, 190).

    Die Beteiligten müssen ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen innerhalb einer angemessenen Zeit haben (BSG vom 22.9.2009 aaO) .

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 V 17/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Um dem Kläger bei der erneuten Bearbeitung der Sache durch das LSG ein unbelastetes Verfahren zu gewährleisten, hält der Senat die Zurückverweisung der Sache an einen anderen Senat des LSG für geboten, weil das Vertrauen des Klägers in eine unbefangene Rechtsfindung durch den 15. Senat des LSG nachhaltig erschüttert erscheint (vgl BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 182/09 B - Juris RdNr 10; BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 79 f) .

    Der andere Senat bestimmt sich nach dem für das laufende Jahr gültigen Geschäftsverteilungsplan des LSG (BSG vom 22.9.2009, aaO) .

  • BSG, 27.06.2012 - B 4 AS 18/12 B
    11 Nach der Rechtsprechung des BSG (s nur Beschluss vom 22.9.2009 - B 2 U 182/09 B) muss das Gericht sicherstellen, dass die Beteiligten sich sachgemäß zum Prozessstoff äußern können.
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 488/12 B
    Das LSG hat dem Rechtsstreit keine Wendung gegeben, mit der er nach dem bisherigen Verlauf des Verfahren nicht rechnen musste; es hat seine Entscheidung nicht auf einen bis dahin unerörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt (vgl BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 182/09 B, Juris RdNr 4 f; BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 62 RdNr 8b mwN).
  • BSG, 30.11.2009 - B 11 AL 100/09 B
    3 1. Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des rechtlichen Gehörs rügt und insoweit geltend macht, das LSG habe keine Hinweise auf seine später im Urteil zum Ausdruck gebrachte Auffassung zum Fehlen der Arbeitnehmereigenschaft gegeben, weshalb dieses Urteil für ihn völlig überraschend gekommen sei, kann dahinstehen, ob mit diesem Vorbringen eine unzulässige Überraschungsentscheidung iS der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BSG schlüssig bezeichnet ist (vgl ua BVerfG NJW 2003, 2524; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4; Beschlüsse des BSG vom 11. Oktober 2006, B 9a VJ 4/06 B, und vom 22. September 2009, B 2 U 182/09 B).
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 69/10 B
    Wenn Beweisergebnisse erst in der Verhandlung mitgeteilt werden, muss diese notfalls vertagt werden (§ 202 SGG iVm § 227 Abs. 1 ZPO), damit sich der Beteiligte mit entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkten vertraut machen, erforderlichen medizinischen Rat oder von Dritten benötigte Informationen einholen und eine angemessene Äußerung abfassen kann (vgl Senatsbeschluss vom 5.5.2009 - B 13 R 535/08 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 22.9.2009 - B 2 U 182/09 B - Juris RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2016 - L 11 AS 1022/15
    Dass dem Urteil nunmehr Gesichtspunkte zugrunde gelegt wurden, zu denen er sich nicht oder - weil diese erstmals in der mündlichen Verhandlung auftauchten und in ihrer Komplexität über dem Erwartbaren lagen - nicht sachgemäß äußern konnte, hat er nicht vorgetragen (vgl. dazu, dass eine erstmals in der mündlichen Verhandlung geäußerte Rechtsauffassung, die dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gibt, zu einer Verletzung rechtlichen Gehörs führen kann, wenn der Sach- und Streitstand sehr komplex ist und das Gericht dem Antrag des Prozessbevollmächtigten auf Schriftsatznachlass nicht nachkommt: Beschluss des erkennenden Senats vom 31. Oktober 2016 - L 11 AS 444/16 NZB - unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG mit Beschluss vom 22. September 2009 - B 2 U 182/09 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 11 AS 444/16
    Das SG ist mit diesem ausdrücklichen Hinweis seiner Verpflichtung, bei einer Änderung seiner Rechtsauffassung die Beteiligten hierüber zu informieren (vgl. hierzu etwa: BSG, Beschluss vom 22. September 2009 - B 2 U 182/09 B -), vollumfänglich nachgekommen.
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