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   BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B   

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https://dejure.org/2021,45235
BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B (https://dejure.org/2021,45235)
BSG, Entscheidung vom 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B (https://dejure.org/2021,45235)
BSG, Entscheidung vom 22. September 2021 - B 8 SO 38/21 B (https://dejure.org/2021,45235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Leistungen nach dem SGB XII; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen nach dem SGB XII Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • rechtsportal.de

    Leistungen nach dem SGB XII ; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 22.08.1990 - 10 RKg 29/88

    Zulässigkeit der Berufung bei Rechtsstreit um das Kindergeld für mehrere Kinder,

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B
    Willkürliche Anträge, die mit dem zugrunde liegenden Begehren nichts zu tun haben und nur gestellt werden, um die Berufungsfähigkeit zu erreichen, bleiben bei der Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes außer Betracht (vgl BSG vom 22.8.1990 - 10 RKg 29/88 - BSGE 67, 194 = SozR 3-5870 § 27 Nr. 1; BSG vom 5.3.1980 - 9 RV 44/78 - SozR 1500 § 148 Nr. 5; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 144 RdNr 14).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 12/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B
    Für den vom Kläger behaupteten "Schaden" iHv 3000 Euro ist ein vernünftiger Grund nicht ansatzweise erkennbar (vgl BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 12/16 B - RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 05.03.1980 - 9 RV 44/78

    Rechtsmißbrauch im Prozeß

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B
    Willkürliche Anträge, die mit dem zugrunde liegenden Begehren nichts zu tun haben und nur gestellt werden, um die Berufungsfähigkeit zu erreichen, bleiben bei der Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes außer Betracht (vgl BSG vom 22.8.1990 - 10 RKg 29/88 - BSGE 67, 194 = SozR 3-5870 § 27 Nr. 1; BSG vom 5.3.1980 - 9 RV 44/78 - SozR 1500 § 148 Nr. 5; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 144 RdNr 14).
  • BSG, 22.07.2010 - B 4 AS 77/10 B

    Fehlende Zulassung der Berufung - Berufungsfähigkeit - Arbeitslosengeld II als

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B
    Das SG hat die Berufung auch nicht zugelassen; eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung ersetzt nicht die Berufungszulassung ( BSG vom 22.7.2010 - B 4 AS 77/10 B - RdNr 8 mwN, die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, Bundesverfassungsgericht vom 24.8.2010 - 1 BvR 2082/10).
  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 32/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B
    Bei einem Feststellungsantrag ist auf das zugrunde liegende wirtschaftliche Interesse - hier die vergünstigte Nutzung von Verkehrsmitteln mit dem Berlinpass für wenige Tage Anfang Juli 2018 - abzustellen und dieses ggf zu schätzen (vgl BSG vom 21.9.2017 - B 8 SO 32/17 B - RdNr 9).
  • BSG, 13.08.2009 - B 8 SO 13/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B
    Nach einer Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Richter durch Zwischenentscheidung kann ein sich auf das angefochtene Urteil selbst auswirkender Mangel im Sinne eines absoluten Revisionsgrundes (§ 547 Nr. 1 ZPO ) nur dann vorliegen, wenn die Behandlung eines Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die weitere Mitwirkung der abgelehnten Richter das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist und das Berufungsgericht bei seiner Berufungsentscheidung deshalb unrichtig besetzt war ( BSG vom 27.4.2020 - B 8 SO 13/20 B - RdNr 7; BSG vom 13.8.2009 - B 8 SO 13/09 B - RdNr 8 mwN) , was nach Aktenlage nicht der Fall ist.
  • BSG, 27.04.2020 - B 8 SO 13/20 B

    Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B
    Nach einer Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Richter durch Zwischenentscheidung kann ein sich auf das angefochtene Urteil selbst auswirkender Mangel im Sinne eines absoluten Revisionsgrundes (§ 547 Nr. 1 ZPO ) nur dann vorliegen, wenn die Behandlung eines Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die weitere Mitwirkung der abgelehnten Richter das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist und das Berufungsgericht bei seiner Berufungsentscheidung deshalb unrichtig besetzt war ( BSG vom 27.4.2020 - B 8 SO 13/20 B - RdNr 7; BSG vom 13.8.2009 - B 8 SO 13/09 B - RdNr 8 mwN) , was nach Aktenlage nicht der Fall ist.
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B
    Als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist auf die Einlegung der Berufung abzustellen (stRspr; vgl BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 14; BSG vom 23.7.2015 - B 8 SO 58/14 B - RdNr 8) .
  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 58/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B
    Als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist auf die Einlegung der Berufung abzustellen (stRspr; vgl BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 14; BSG vom 23.7.2015 - B 8 SO 58/14 B - RdNr 8) .
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 104/03 R

    Ermittlung des Berufungsstreitwerts - Berücksichtigung von mit der Bewilligung

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B
    Bei einer Geldleistung ist daher der Wert des Beschwerdegegenstandes für das Berufungsverfahren nach dem Geldbetrag zu berechnen, um den unmittelbar gestritten wird (vgl BSG vom 27.7.2004 - B 7 AL 104/03 R - SozR 4-1500 § 144 Nr. 2 RdNr 5) .
  • BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zum Tragen einer

  • BSG, 05.02.2019 - B 8 SO 20/18 BH

    Gesonderte Übernahme einer Stromnachzahlung im Rahmen von Leistungen nach dem SGB

  • BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 15/18 R

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an

    Es handelt sich um eine geeignete und zumutbare Vorkehrung, Infektionen durch den Aufenthalt mehrerer Personen im Gerichtssaal vorzubeugen (vgl. BVerfG vom 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20; BSG vom 22.09.2021 - B 8 SO 38/21 B Rn 9; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2021 - 13 B 1393/21.NE Rn. 46, wonach die in § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 CoronaVV NW 17 geregelte Antigen- bzw. PCR-Testnachweispflicht als Zugangsvoraussetzung für die dort genannten Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten für nicht immunisierte Besucher nicht offensichtlich rechtswidrig ist).
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