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   BSG, 22.10.1970 - 9 RV 310/68   

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https://dejure.org/1970,11326
BSG, 22.10.1970 - 9 RV 310/68 (https://dejure.org/1970,11326)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1970 - 9 RV 310/68 (https://dejure.org/1970,11326)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1970 - 9 RV 310/68 (https://dejure.org/1970,11326)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.04.1964 - 9 RV 778/61
    Auszug aus BSG, 22.10.1970 - 9 RV 310/68
    sieht (s. hierzu das Urteil vom des erkennenden Senats 25° April 1964 - 9 RV 778/61 EUR 2 UBG}°.

    Der Gesetzgeber war bei Erlaß des UBG zwar genötigt, eine elastische, nicht zu enge Formulierung zu wählen, wenn er die Tatbestände erfassen wollte, die wegen des "Festgehaltenverdens" des Ernährers Ansprüche der unterhaltsberechtigten Angehörigen auf Unterhaltsbeihilfe begründen sollten" Es bestand insbesondere kein Anlaß, den Begriff des Festgehaltenwerdens wie bei Kriegsgefangenen und Internierten im wesentlichen auf die Fälle einer Unterbringung auf eng begrenztem Raum unter stähdiger Bewachung zu beschränken (s; das Urteil des erkennenden Senats vom 25" April 1964 - 9 RV 778/61 - in SozR Nr" 1 zu EUR 2 UBG)° Wie in dem Urteil vom 25, April 1964 dargelegt worden ist, war dem deutschen Gesetzgeber im Zeitpunkt des Inkrafttretens des UBG im Jahre 1950 bekannt, daß die deutschen Volkszugehörigen in der Sowjetunion in größtem Umfange nach Trennung von ihren Angehörigen in weit entlegene unwirtliche Gebiete oder Zwangsarbeitslager verbracht und in ihrer Rechtsstellung den feindlichen Ausländern gleichgestellt werden waren° Zu einer räumlichen Einengung der persönlichen Freiheit trat somit auch noch eine durch Verweisung auf einen Sonderstatus begründete Minderung der allgemeinen Rechtsstellung hinzu° Das weitere Schicksal dieser Personengruppe war von deutscher Seite aus im einzelnen nicht zu übersehen" Hier wollte der Gesetzgeber durch eine spezialgesetzliche Regelung helfen, soweit es sich um die Rückwirkungen dieses Schicksale auf die Angehörigen der Deut- - 15.

  • BSG, 05.07.1966 - 9 RV 122/66
    Auszug aus BSG, 22.10.1970 - 9 RV 310/68
    seine Entscheidung maßgebenden Umstände sachentsprechend gewürdigt hat (BSG 1, 91; Urteil des erkennenden Senats vom 5° Juli 1966 - 9 RV 122/66 in Sgb 1966, SO 512 Nr° 24)" Wenn das LSG dagegen, wie hier, Ausführungen der Kläger, die für die Feststellung wesentlich waren, zu welchem Zeitpunkt die Klägerin erfahren habe, daß H° noch lebe, einfach übergangen hat, so liegt hierin ein wesentlicher Verfahrensmangel, da nicht ersichtlich ist, daß das Gericht seine Überzeugung insoweit aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gebildet hat (BSG in SozR Nr° 8 zu 5 128 SGG)° Wegen dieses Verstoßes gegen @ 128 SGG ist die Revision begründet, da die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß das LSG, es sich.
  • BVerwG, 15.01.1958 - V C 614.56

    Anspruch auf eine Kriegsgefangenenentschädigung wegen des Aufenthalts in

    Auszug aus BSG, 22.10.1970 - 9 RV 310/68
    V C 614/56 Sammel- Nachschlagewerk Recht-.
  • BSG, 16.06.1955 - 3 RJ 118/54
    Auszug aus BSG, 22.10.1970 - 9 RV 310/68
    seine Entscheidung maßgebenden Umstände sachentsprechend gewürdigt hat (BSG 1, 91; Urteil des erkennenden Senats vom 5° Juli 1966 - 9 RV 122/66 in Sgb 1966, SO 512 Nr° 24)" Wenn das LSG dagegen, wie hier, Ausführungen der Kläger, die für die Feststellung wesentlich waren, zu welchem Zeitpunkt die Klägerin erfahren habe, daß H° noch lebe, einfach übergangen hat, so liegt hierin ein wesentlicher Verfahrensmangel, da nicht ersichtlich ist, daß das Gericht seine Überzeugung insoweit aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gebildet hat (BSG in SozR Nr° 8 zu 5 128 SGG)° Wegen dieses Verstoßes gegen @ 128 SGG ist die Revision begründet, da die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß das LSG, es sich.
  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 2/17 R

    Soziale Entschädigung bei Internierung in unmittelbarer Nähe von

    Zudem erfüllen bloße Einschränkungen in der Freizügigkeit und Ausreiseschwierigkeiten für sich allein schon nicht den Begriff des internierungsbedingten Festgehaltenwerdens bzw Freiheitsentzugs ( vgl Senatsurteil vom 22.10.1970 - 9 RV 310/68 - SozR Nr. 4 zu § 2 UBG = Juris RdNr 18; Rohr/Sträßer/Dahm, BVG , § 1 Anm 21, Stand der Einzelkommentierung: Oktober 2007) .
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