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   BSG, 22.10.1975 - 8 RU 148/74   

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BSG, 22.10.1975 - 8 RU 148/74 (https://dejure.org/1975,11008)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1975 - 8 RU 148/74 (https://dejure.org/1975,11008)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 148/74 (https://dejure.org/1975,11008)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    Auszug aus BSG, 22.10.1975 - 8 RU 148/74
    Zwar kann auch eine formlose Mitteilung, die keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, einen Verwaltungsakt darstellen, der innerhalb eines Jahres nach der Zustellung (@ 66 Abs. 2 SGG) in Bindung erwächst (vgl. BSG 5, 251, 254; BSG in Breithaupt 4961, 148, 420; BSG 24, 162, 165).
  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Auszug aus BSG, 22.10.1975 - 8 RU 148/74
    So hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts in BSG 8, 48, 50 in dem Umstand, daß das dem Dienstreisenden von seinem Arbeitgeber zugewiesene Quartier besondere} Gefahrenmomente herbeigeführt hatte, zutreffend einen betrieblichen Zusammenhang mit dem Hotelaufenthalt erblickt, weil Aus? nahmefälle, in denen der Reisende allgemein wirkenden typischen Gefahren am Ort seines Reiseaufenthalts ausgesetzt seien, eine Durchbrechung des sonst geltenden Grundsatzes rechtfertigten, daß der Aufenthalt in einer fremden Umgebung allein noch keinen Unfallversicherungsschutz begründen könne.
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus BSG, 22.10.1975 - 8 RU 148/74
    Dabei kann zunächst dahinstehen, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen ist, daß, wie die Revision unter Hinweis auf die 55 1585, 1590 RVO beanstandet, am 9. Januar 1962 keine förmliche Feststellung stattfand, an der gemäß 5 1569 b Satz 1 RVO mindestens ein Vertreter der Versicherten beteiligt worden ist (vgl. 5 1570 Satz 2 iVm 5 1569 b Satz 1 RVG; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1975 - 8 RU 86/74 -).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Ein betrieblicher Bezug ist deshalb gegeben, wenn besondere gefahrbringende Umstände am Ort des Dienstgeschäfts Unfälle beispielsweise bei der Nachtruhe, der Körperreinigung oder der Nahrungsaufnahme einschließlich der damit zusammenhängenden Wege verursachen (Beispiele: BSGE 8, 48 = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO aF: Riss des Fahrstuhlseils auf dem Weg zur Nachtruhe; BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO: Sturz aus einem ungesicherten Hotelfenster während einer Unterbrechung der Nachtruhe; BSG SozR Nr. 5 zu § 548 RVO: Sturz aus dem Schlafwagen des für eine Dienstreise benutzten Nachtzuges wegen Verwechslung der Toilettentür mit der Außentür; BSG Urteil vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 148/74 - USK 75123: Ausrutschen auf glattem Boden beim Ankleiden im Hotel; ähnlich: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Versuch, die Füße in einem zu hoch angebrachten Waschbecken zu waschen; BSG Urteil vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - USK 81106: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Verstellen der Lautstärke eines an der Wand hoch angebrachten Fernsehgeräts).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auf diesen Grundsätzen beruht die Rechtsprechung des BSG bei Unfällen, die sich während einer Dienstreise durch Gefahrenmomente ereignet haben, denen Versicherte durch den Aufenthalt in einem Hotel oder einer anderen Übernachtungsstätte ausgesetzt waren (s z.B. BSGE 8, 48; 39 180; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 7; BSG Urteil vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 148/74 - S. auch BSG Urteil vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - HV-Rundschreiben VB 38/83).
  • LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme -

    Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um Tätigkeiten des persönlichen Bereichs handelt, die mit dem Aufenthalt am fremden Ort notwendigerweise verbunden sind, weil sie einer auch unterwegs unausweichlich anfallenden Bedürfnisbefriedigung (z.B. Schlafen, Essen) dienen, und zu deren Durchführung der Versicherte sich im örtlichen Bereich der auswärtigen Unterbringungsstätte zwangsläufig bzw. notwendigerweise aufhalten oder bewegen bzw. sich ihrer Einrichtungen bedienen muß (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 7; BSG, Urteil vom 22. Oktober 1975 -- 8 RU 148/74 --).

    Ein durch Schnee und Eis naß gewordener und rutschiger (Parkett) Fußboden ist jedenfalls unfallversicherungsrechtlich nicht anders zu bewerten als ein sehr glatt gebohnerter oder durch sonstige Umstände glatter Fußboden, der in der Rechtsprechung sowohl für den Bereich des Beschäftigungsbetriebes als auch einer auswärtigen Unterbringungsstätte grundsätzlich als besonders gefährdender Umstand der fremden Umgebung anerkannt worden ist (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG, Urteil vom 22. Oktober 1975 -- 8 RU 148/74 --; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. August 1988, a.a.O.).

  • SG Frankfurt/Main, 23.11.2017 - S 8 U 47/16

    Kein Arbeitsunfall bei Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise

    Ein betrieblicher Bezug ist deshalb gegeben, wenn besondere gefahrbringende Umstände am Ort des Dienstgeschäfts Unfälle beispielsweise bei der Nachtruhe, der Körperreinigung oder der Nahrungsaufnahme einschließlich der damit zusammenhängenden Wege verursachen (Beispiele: BSGE 8, 48 [BSG 30.07.1958 - 2 RU 177/55] = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO a.F.: Riss des Fahrstuhlseils auf dem Weg zur Nachtruhe; BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO: Sturz aus einem ungesicherten Hotelfenster während einer Unterbrechung der Nachtruhe; BSG SozR Nr. 5 zu § 548 RVO: Sturz aus dem Schlafwagen des für eine Dienstreise benutzten Nachtzuges wegen Verwechslung der Toilettentür mit der Außentür; BSG, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 148/74 - USK 75123: Ausrutschen auf glattem Boden beim Ankleiden im Hotel; ähnlich: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Versuch, die Füße in einem zu hoch angebrachten Waschbecken zu waschen; BSG, Urteil vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - USK 81106: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Verstellen der Lautstärke eines an der Wand hoch angebrachten Fernsehgeräts) .
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