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   BSG, 22.11.1979 - 8b RKg 3/79   

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https://dejure.org/1979,16502
BSG, 22.11.1979 - 8b RKg 3/79 (https://dejure.org/1979,16502)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1979 - 8b RKg 3/79 (https://dejure.org/1979,16502)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1979 - 8b RKg 3/79 (https://dejure.org/1979,16502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 154
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 22.11.1979 - 8b RKg 3/79
    deren Versäumung berufen, wenn sie die Einhaltung der Frist durch ihr eigenes Verhalten eingeschhänkt hat, soweit darin im Einzelfall die mißbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsposition liegt (BSGE 22, 257 ff).
  • BSG, 17.11.1970 - 1 RA 233/68
    Auszug aus BSG, 22.11.1979 - 8b RKg 3/79
    Zweckgedanken einer solchen Ordnungsvorschrift, einen Berechtigten wegen seiner unterlassenen Mitwirkung von einem sonst begründeten Anspruch auszuschließen, wenn er etwa nur deshalb seinen Antrag nicht früher gestellt hat, weil er ihn wegen einer unrichtigen Auskunft des Versicherungsträgers für aussiehtslos hielt (BSGE 32, 60, 64).
  • BFH, 26.05.2021 - III R 50/19

    Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a.F. beim

    e) Es ist zutreffend, dass der BFH die bis zum Kalenderjahr 1997 geltende Ausschlussfrist in § 66 Abs. 3 EStG im Urteil vom 14.05.2002 - VIII R 68/00 (BFH/NV 2002, 1293) und zuvor schon das Bundessozialgericht (Urteil vom 22.11.1979 - 8b RKg 3/79, BSGE 49, 154) entsprechende Ausschlussfristen im Bundeskindergeldgesetz als verfassungsgemäß beurteilt haben.
  • BFH, 24.10.2000 - VI R 65/99

    Festsetzungsfrist für Kindergeld

    Mit der Revision macht der Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. November 1979 8b Rkg 3/79 (BSGE 49, 154) geltend, bei der Frist des § 66 Abs. 3 EStG handele es sich um eine nicht verlängerbare materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die mit der Antragstellung beginne.

    Im Übrigen ist die dem § 66 Abs. 3 EStG entsprechende Norm des § 9 Abs. 2 BKGG a.F. im Sinne eines materiell-rechtlichen Ausschlusses des Kindergeldanspruchs aufgefasst worden (Urteil des BSG in BSGE 49, 154).

  • FG Düsseldorf, 10.06.1998 - 14 K 8219/97

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für ein in Berufsausbildung befindliches

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  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93

    Aufrechnungsbefugnis - Beitragsforderung - Beitagsrückstand

    Diese Vorschriften sind für die Aufrechnung der Versicherten mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche der Versicherungsträger im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich anwendbar (vgl BSGE 49, 154, 155 = SozR 5870 § 17 Nr. 1; BSGE 75, 283 [BSG 15.12.1994 - 12 RK 69/93] = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 13/03

    Anspruch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender, geduldeter bzw. zum

    Bei der in § 9 Abs. 2 BKGG a.F., § 5 Abs. 2 BKGG n.F. geregelten Frist handelt es sich nach seinem Sinn und Zweck um eine (absolut wirkende) materiell-rechtliche Ausschlussfrist (BSG vom 22.11.1979 - 8b RKg 3/79 in BSGE 49, 154), so dass es weder auf die Kenntnis des Berechtigten von seinem Anspruch noch auf ein etwaiges Verschulden bezüglich verspäteter Antragstellung ankommt.
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 9/05

    Voraussetzungen für das Bestehen eines noch offenen Kindergeldanspruchs für zwei

    Bei der in § 9 Abs. 2 BKGG a.F. geregelten Frist handelt es sich nach seinem Sinn und Zweck um eine (absolut wirkende) materiell-rechtliche Ausschlussfrist (BSG vom 22.11.1979 - 8b RKg 3/79 in BSGE 49, 154), so dass es weder auf die Kenntnis des Berechtigten von seinem Anspruch noch auf ein etwaiges Verschulden bezüglich verspäteter Antragstellung ankommt.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2004 - L 11 EG 948/02

    Erziehungsgeldanspruch - türkische Staatsangehörige - aufenthaltsrechtlicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (vgl. Urteil zum Bundeskindergeldgesetz vom 22.11.1979 - 8b RKg 3/79 - = BSGE 49, 154,156) handelt es sich nach dem Gesetzeswortlaut bei der Sechsmonatsfrist um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die keine Ausnahmen erlaubt (vgl. ebenso Wiegand, Kommentar zum BErzGG § 4 Rdnr. 7; Grüner/Dalichau, BErzGG § 4 S. 8a; Buchner/Becker, BErzGG § 4 Rdnr. 12).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 181/98

    Berufsausbildung - Jahresgrenzbetrag - Kindergeldbewilligung -

    Mit der Revision macht der Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. November 1979 8b Rkg 3/79 (BSGE 49, 154) geltend, bei der Frist des § 66 Abs. 3 EStG handle es sich um eine nicht verlängerbare materiellrechtliche Ausschlussfrist, die mit der Antragstellung beginne.
  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 14 KG 1/04

    Anspruch auf das "sozialrechtliche" Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen

    Es handelt sich um eine von Amts wegen zu beachtende absolute Ausschlussfrist (BSG vom 22.11.1979 - 8b RJ 3/79 in BSGE 49, 154), so dass bei Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 27 SGB X nicht möglich ist, abgesehen davon, dass vorliegend auch die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nicht vorlägen; das fehlende Wissen über die Rechtslage bzw. die Unkenntnis vom Bestehen der Ansprüche stellt kein objektives Hindernis für die Einhaltung der Antragsfrist dar.
  • FG Nürnberg, 10.11.1999 - III 63/98
    Die erwähnten Kommentatoren verweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgericht (Urteil vom 22.11.1978 8 bRKG 3/79, BSGE 49, 154), das zum inhaltsgleichen früheren § 9 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz -;BKGG - a.F. ergangen ist.
  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 14 KG 5/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf "sozialrechtliches" Kindergeld gemäß § 1 Abs.

  • BSG, 10.12.1980 - 9 RV 25/80
  • FG Düsseldorf, 27.11.1997 - 15 K 3969/97

    Anspruch auf rückwirkendes Kindergeld; Wiedereinsatzungsmöglichkeit bei

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
  • FG Düsseldorf, 12.12.1997 - 18 K 1277/97

    Rückwirkende Erstattung von Kindergeld; Rechtsfolge der materiellen

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 5 K 208/97

    Rückwirkender Antrag auf Kindergeld; Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG

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