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   BSG, 22.11.1979 - 8b RK 3/79   

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https://dejure.org/1979,13364
BSG, 22.11.1979 - 8b RK 3/79 (https://dejure.org/1979,13364)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1979 - 8b RK 3/79 (https://dejure.org/1979,13364)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1979 - 8b RK 3/79 (https://dejure.org/1979,13364)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BSG, 22.11.1979 - 8b RK 3/79
    Das LSG ist aber nicht verpflichtet, in diesem Falle zurückzuverweisen° Es kann vielmehr ebenso in der Sache selbst entscheiden° Als Berufungsgericht überprüft das LSG nicht lediglich das Urteil des SG, sondern prüft den Streitfall im selben Umfang wie das SG, dabei hat es auch neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen (@ 157 SGG)" Der Kläger hat keinen Rechtsanspruch darauf, daß der gesamte Sach- und Streitstand in zwei Tatsacheninstanzen vollständig geklärt und rechtlich beurteilt wird (uaz BVerfGE 4, 74, 95, 587, ü11, 412; 11, 232, 235; BVerfGEin DÖV 1971, 705; SozR Nr. 65 zu GG Art. 3 Ab 58).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BSG, 22.11.1979 - 8b RK 3/79
    Das LSG ist aber nicht verpflichtet, in diesem Falle zurückzuverweisen° Es kann vielmehr ebenso in der Sache selbst entscheiden° Als Berufungsgericht überprüft das LSG nicht lediglich das Urteil des SG, sondern prüft den Streitfall im selben Umfang wie das SG, dabei hat es auch neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen (@ 157 SGG)" Der Kläger hat keinen Rechtsanspruch darauf, daß der gesamte Sach- und Streitstand in zwei Tatsacheninstanzen vollständig geklärt und rechtlich beurteilt wird (uaz BVerfGE 4, 74, 95, 587, ü11, 412; 11, 232, 235; BVerfGEin DÖV 1971, 705; SozR Nr. 65 zu GG Art. 3 Ab 58).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BSG, 22.11.1979 - 8b RK 3/79
    Das LSG ist aber nicht verpflichtet, in diesem Falle zurückzuverweisen° Es kann vielmehr ebenso in der Sache selbst entscheiden° Als Berufungsgericht überprüft das LSG nicht lediglich das Urteil des SG, sondern prüft den Streitfall im selben Umfang wie das SG, dabei hat es auch neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen (@ 157 SGG)" Der Kläger hat keinen Rechtsanspruch darauf, daß der gesamte Sach- und Streitstand in zwei Tatsacheninstanzen vollständig geklärt und rechtlich beurteilt wird (uaz BVerfGE 4, 74, 95, 587, ü11, 412; 11, 232, 235; BVerfGEin DÖV 1971, 705; SozR Nr. 65 zu GG Art. 3 Ab 58).
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11

    Krankenversicherung - Verwaltungsratsmitglied einer Krankenkasse - Amtsenthebung

    Zwar wird sich eine allgemein gehaltene Amtspflicht zu "getreuer Geschäftsführung" für Organmitglieder öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungskörperschaften formulieren lassen, die einschließt, die Wahrung eigener Interessen nicht den Belangen des Versicherungsträgers bewusst überzuordnen und vielmehr in dessen wohlverstandenem Interesse zu handeln (vgl. BSG 29.6.1979 - 8b RK 4/79, SozR 5310 § 6 Nr. 2; BSG 22.11.1979 - 8b RK 3/79, juris).
  • LSG Bayern, 27.09.2011 - L 6 R 124/10

    Rentenversicherung - Beitragserstattung - Deutsch-jugoslawisches

    Der Kläger hat auch keinen Rechtsanspruch darauf, dass der gesamte Sach- und Streitstand in zwei Tatsacheninstanzen vollständig geklärt und rechtlich beurteilt wird (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - 8b Senat vom 22.11.1979, 8b RK 3/79 m.w.N.).
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