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   BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94   

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https://dejure.org/1994,11303
BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94 (https://dejure.org/1994,11303)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1994 - 10 RKg 11/94 (https://dejure.org/1994,11303)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1994 - 10 RKg 11/94 (https://dejure.org/1994,11303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Kindergeld als Bescheid mit Dauerwirkung - Wesentliche Änderung in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen - Promotionsvorbereitung nach Ablegen der Diplom-Prüfung - Vorbereitung auf Promotion als Ausbildung - Berufsziel des Hochschullehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88

    Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94
    Der im Gesetz nicht definierte Begriff der Berufsausbildung hat in mehrere Rechtsbereiche des Sozialrechts Eingang gefunden; er wird im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (zusammenfassende Darstellung Bundessozialgericht BSG - Urteil vom 23. August 1989 - SozR 5870 § 2 Nr. 66 = BSGE 65, 250, 251 [BSG 23.08.1989 - 10 RKg 12/88]; BSG - Urteile vom 27. September 1994 - 10 RKg 21/92 und 10 RKg 1/93 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dazu gehört in der Regel, daß sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Ausbildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251 [BSG 23.08.1989 - 10 RKg 12/88] = SozR 5870 § 2 Nr. 66).

  • BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90

    Sozialrechtliche Definition des Begriffs "Berufsausbildung" - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94
    Nichts anderes ergibt sich aus der Rechtsprechung des BSG (BSG - Urteil vom 14. Februar 1991 - 10 RKg 2/90 -).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 21/92

    DDR-Recht - Forschungsstudium - Berufsausbildung

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94
    Der im Gesetz nicht definierte Begriff der Berufsausbildung hat in mehrere Rechtsbereiche des Sozialrechts Eingang gefunden; er wird im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (zusammenfassende Darstellung Bundessozialgericht BSG - Urteil vom 23. August 1989 - SozR 5870 § 2 Nr. 66 = BSGE 65, 250, 251 [BSG 23.08.1989 - 10 RKg 12/88]; BSG - Urteile vom 27. September 1994 - 10 RKg 21/92 und 10 RKg 1/93 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Promotionsvorbereitung

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94
    Der im Gesetz nicht definierte Begriff der Berufsausbildung hat in mehrere Rechtsbereiche des Sozialrechts Eingang gefunden; er wird im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (zusammenfassende Darstellung Bundessozialgericht BSG - Urteil vom 23. August 1989 - SozR 5870 § 2 Nr. 66 = BSGE 65, 250, 251 [BSG 23.08.1989 - 10 RKg 12/88]; BSG - Urteile vom 27. September 1994 - 10 RKg 21/92 und 10 RKg 1/93 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 38/85

    Gewährung von Waisenrente bis zur Promotion

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94
    Zwar kommt der Zeit der Promotion dann Ausbildungscharakter zu, wenn diese die erste Abschlußprüfung eines Hochschulstudiums darstellt (s BSG vom 18. März 1987, SozR 2200 § 583 Nr. 6).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R

    Halbwaisenrentenanspruch für die Dauer eines Promotionsstudiums

    Ausbildungscharakter kommt der Promotion nur zu, wenn sie an Stelle eines anderen Abschlusses die erste Abschlussprüfung eines Hochschulstudiums darstellt; denn ein Studium ohne Abschluss ist gewöhnlich keine Berufsausbildung (Urteil des 4. Senats vom 15. März 1988, SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteil des 10. Senats vom 22. November 1994, 10 RKg 11/94, unter Hinweis auf das Urteil des 9b Senats vom 18. März 1987, SozR 2200 § 583 Nr. 6).
  • LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11

    Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung während

    Dazu gehört in der Regel, dass sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSG, Urteil vom 22.11.1994 - 10 RKg 11/94 - juris Rn. 20).

    Die Promotion dient vielmehr dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 12 RK 45/92 - juris Rn. 13, und BSG, Urteil vom 22.11.1994 - 10 RKg 11/94 - juris Rn. 23).

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 29/02 R

    Anspruch auf Halbwaisenrenten während eines Promotionsstudiums

    Ausbildungscharakter kommt der Promotion nur zu, wenn sie an Stelle eines anderen Abschlusses die erste Abschlussprüfung eines Hochschulstudiums darstellt; denn ein Studium ohne Abschluss ist gewöhnlich keine Berufsausbildung (Urteil des 4. Senats vom 15. März 1988, SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteil des 10. Senats vom 22. November 1994, 10 RKg 11/94, unter Hinweis auf das Urteil des 9b Senats vom 18. März 1987, SozR 2200 § 583 Nr. 6).
  • FG Düsseldorf, 16.03.1998 - 14 V 9110/97

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf umfassenden einstweiligen Rechtsschutz;

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  • FG Nürnberg, 27.05.1998 - III (V) 639/97
    Diese hat zu Recht die Vorbereitung auf die Promotion nicht als Berufsausbildung im Sinne des früheren § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG angesehen (Urteile des BSG vom 22.11.1994 - 10 RKg 11/94 ; vom 14.02.1991 - 10 RKg 2/90 , DBlR 3814/ § 2 BKGG ).
  • LSG Bayern, 06.12.2000 - L 20 RJ 369/95
    Die anschließende Anfertigung einer Diplomarbeit stellt keine Berufs- oder Schulausbildung iS der §§ 1262, 1267 RVO dar, da es sich hierbei nicht um ein Ausbildungsverhältnis handelt, sondern lediglich der Nachweis der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit des Klägers erbracht werden sollte (vgl auch BSG vom 22.11.1994 - 10 RKG 11/94).
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