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   BSG, 22.12.2010 - B 13 R 370/10 B   

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https://dejure.org/2010,46894
BSG, 22.12.2010 - B 13 R 370/10 B (https://dejure.org/2010,46894)
BSG, Entscheidung vom 22.12.2010 - B 13 R 370/10 B (https://dejure.org/2010,46894)
BSG, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - B 13 R 370/10 B (https://dejure.org/2010,46894)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.04.2009 - B 5 R 46/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 22.12.2010 - B 13 R 370/10 B
    4 Die in der Dominikanischen Republik ortsansässigen Bevollmächtigen des Klägers sind weder Angehörige eines der genannten Staaten (vgl Anlage zu § 1 EuRAG); weder verfügen sie über eine Rechtsanwaltszulassung nach § 6 Abs. 1 EuRAG noch arbeiten sie gemäß § 28 Abs. 1 EuRAG mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zusammen (vgl auch Senatsbeschluss vom 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B - RdNr 5; BSG vom 8.4.2009 - B 5 R 46/09 B - Juris RdNr 2; BSG vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B - Juris RdNr 12).
  • BSG, 15.06.2010 - B 13 R 172/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang vor

    Auszug aus BSG, 22.12.2010 - B 13 R 370/10 B
    Rechtsanwälte sind grundsätzlich nur vertretungsberechtigt, wenn sie als solche in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind (vgl Senatsbeschluss vom 15.6.2010 - B 13 R 172/10 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B

    Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das

    Auszug aus BSG, 22.12.2010 - B 13 R 370/10 B
    4 Die in der Dominikanischen Republik ortsansässigen Bevollmächtigen des Klägers sind weder Angehörige eines der genannten Staaten (vgl Anlage zu § 1 EuRAG); weder verfügen sie über eine Rechtsanwaltszulassung nach § 6 Abs. 1 EuRAG noch arbeiten sie gemäß § 28 Abs. 1 EuRAG mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zusammen (vgl auch Senatsbeschluss vom 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B - RdNr 5; BSG vom 8.4.2009 - B 5 R 46/09 B - Juris RdNr 2; BSG vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B - Juris RdNr 12).
  • BSG, 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B
    Auszug aus BSG, 22.12.2010 - B 13 R 370/10 B
    4 Die in der Dominikanischen Republik ortsansässigen Bevollmächtigen des Klägers sind weder Angehörige eines der genannten Staaten (vgl Anlage zu § 1 EuRAG); weder verfügen sie über eine Rechtsanwaltszulassung nach § 6 Abs. 1 EuRAG noch arbeiten sie gemäß § 28 Abs. 1 EuRAG mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zusammen (vgl auch Senatsbeschluss vom 24.11.2009 - B 13 R 478/09 B - RdNr 5; BSG vom 8.4.2009 - B 5 R 46/09 B - Juris RdNr 2; BSG vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B - Juris RdNr 12).
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