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   BSG, 23.01.1986 - 11a RA 46/85   

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https://dejure.org/1986,13350
BSG, 23.01.1986 - 11a RA 46/85 (https://dejure.org/1986,13350)
BSG, Entscheidung vom 23.01.1986 - 11a RA 46/85 (https://dejure.org/1986,13350)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 11a RA 46/85 (https://dejure.org/1986,13350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung ehrenamtlicher Richter - Unwirksamkeit der Berufung - Mitwirkung ehrenamtlicher Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65

    Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter -

    Auszug aus BSG, 23.01.1986 - 11a RA 46/85
    Daß die Rechtswirksamkeit der Berufung auch Gegenstand eines Amtsenthebungsverfahrens nach 5 22, hier iVm 5 35 Abs. 1 Satz 2 SGG sein kann (Beschluß des 1. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 26. September 1985, SozR 1500 % 22 Nr. 1 : SGb 1985, 415), steht der Überprüfung im Revisionsverfahren nicht entgegen (BSGE 23, 105, 106).

    Dem steht nicht entgegen, daß die Sollvorschrift bei der Berufung eine Auswahl ermöglichen oder erleichtern soll (BSGE 23, 105, 117: "daß das Berufungsorgan eine Auswahl treffen darf").

  • BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 616/84

    Verfassungsmäßigkeit der Berufung ehrenamtlicher Richter - Bestimmung der

    Auszug aus BSG, 23.01.1986 - 11a RA 46/85
    - 5 AZR 616/84 » (SGb.
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 53/07 B

    Zulässigkeit der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter im sozialgerichtlichen

    Im Übrigen hat das BSG die vom Kläger beanstandete Verfahrensweise bei der Berufung ehrenamtlicher Richter in der Vergangenheit nicht als verfassungswidrig angesehen (BSGE 59, 280, 281 ff = SozR 1500 § 14 Nr. 2 S 2 ff, unter Bezugnahme auf BVerfG [Dreier-Ausschuss] SozR 1500 § 13 Nr. 1 S 3 f).
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91

    Richterausschluß - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Sozialgerichtsverfahren -

    In der bisherigen Rechtspr des BSG ist allerdings stets angenommen worden, daß der Beschluß über die Amtsenthebung in solchen Fällen lediglich deklaratorische Bedeutung habe, so daß die ordnungsgemäße Besetzung des Spruchkörpers vom jeweils erkennenden Gericht eigenständig zu prüfen ist und in der Rechtsmittelinstanz überprüft werden kann (vgl BSGE 4, 242; SozR Nr. 9 zu § 33 SGG; BSGE 23, 26 = SozR Nr. 2 zu § 16 SGG; BSGE 23, 105, 106; BSGE 59, 4 = SozR 1500 § 22 Nr. 1; SozR 1500 § 14 Nr. 2; SozR 1500 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RV 32/85

    Freie Beweiswürdigung - Grenzen - Amtsermittlungspflicht - Wechsel des

    Auf die zugelassene Revision ist das angefochtene Urteil in vollem Umfang zu prüfen (vgl BSGE 3, 180, 186; Mo, D9, 51), obwohl die Rechtsfragen, die die Revision eröffnet haben, inzwischen geklärt sind (vgl BSGE 59, 280).
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