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BSG, 23.01.1986 - 11a RK 4/84 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Landwirtschaftliches Unternehmen eines Gesellschafters - Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Unternehmerversicherung - Versicherung als Familienangehöriger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 20.10.1980 - S 1 K 18/79
- BSG, 23.01.1986 - 11a RK 4/84
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
Auszug aus BSG, 23.01.1986 - 11a RK 4/84
Das ergibt sich aus den Grundsätzen, die die Rechtsprechung des BSG (insbesondere BSGE 13, 196 : SozR Nr. 5 zu S 1 AVG; SozR Nr. 68 zu S 165 RVO; BSGE 38, 53 : SozR 4600 $ 56 Nr. 1; Urteile vom 2". - BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
Auszug aus BSG, 23.01.1986 - 11a RK 4/84
Das ergibt sich aus den Grundsätzen, die die Rechtsprechung des BSG (insbesondere BSGE 13, 196 : SozR Nr. 5 zu S 1 AVG; SozR Nr. 68 zu S 165 RVO; BSGE 38, 53 : SozR 4600 $ 56 Nr. 1; Urteile vom 2".
- BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK; Vorwegabzug; mehrere …
Einen solchen Einfluss nimmt die sozialgerichtliche Rechtsprechung dann an, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung in der Lage ist, jeden Beschluss und damit gleichsam jede ihm nicht genehme Weisung seines "Dienstherrn" zu verhindern (…Seewald, a.a.O, § 7 SGB IV Rz 90; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 23. Januar 1986 11a RK 4/84, SozR 5420 § 2 Nr. 35). - LSG Thüringen, 25.06.2007 - L 6 R 1148/07
Versicherungspflicht in der Künstersozialversicherung eines Geschäftsführers …
Für GmbH-Gesellschafter, die - wie hier - über mindestens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügen und damit einen maßgebenden Einfluss auf deren Entscheidungen besitzen, verneint die Rechtsprechung stets ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH (vgl. BSG, Urteil vom 23. Januar 1986 - Az.: 11a RK 4/84, nach juris). - LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 R 1148/07
Versicherungspflicht eines Publizisten aufgrund Geschäftsführertätigkeit nach dem …
Für GmbH-Gesellschafter, die - wie hier - über mindestens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügen und damit einen maßgebenden Einfluss auf deren Entscheidungen besitzen, verneint die Rechtsprechung stets ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH (vgl. BSG, Urteil vom 23. Januar 1986 - Az.: 11a RK 4/84, nach juris).