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   BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B   

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BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B (https://dejure.org/2007,71264)
BSG, Entscheidung vom 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B (https://dejure.org/2007,71264)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - B 4 RS 35/06 B (https://dejure.org/2007,71264)
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  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren nach seiner, des LSG, Rechtsauffassung von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf eine Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern - wie gesagt - dieser nicht nach der Rechtsauffassung des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B
    Im Einzelfall müssen daher besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 65, 293, 295 f; 70, 288, 293).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B
    Im Einzelfall müssen daher besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 65, 293, 295 f; 70, 288, 293).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B
    9 Es ist daher nicht weiter darauf einzugehen, dass der Kläger auch nicht die Klärungsbedürftigkeit seiner Frage aufgezeigt hat, weil er sich zum einen nicht mit der auch vom LSG benannten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Analogieverbot im Rahmen des § 1 der 2. DB sowie zum anderen nicht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu einer vor dem 30. Juni 1990 erfolgten Umwandlung eines VEB in eine GmbH auseinander gesetzt hat (vgl zum Letzteren ua: Urteile des BSG vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 4, und B 4 RA 12/04 R; zuletzt: BSG, Urteil vom 7. September 2006, B 4 RA 41/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 21/96

    Unzumutbarkeit der Verwertung einer Kapitallebensversicherung vor Inanspruchnahme

    Auszug aus BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht auch in der vom Kläger benannten Entscheidung vom 29. Januar 1997 (11 RAr 21/96, SozR 3-4220 § 6 Nr. 4 S 9 f) festgehalten, wenn dort ausgeführt wird, dass das angefochtene Urteil ua auch dann § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG verletzt, wenn in dem angefochtenen Urteil nicht zu einzelnen Ansprüchen oder Angriffs- oder Verteidigungsmitteln Stellung genommen wird, und diese mangelnde Auseinandersetzung geeignet wäre, den mit der Revision erstrebten Erfolg herbeizuführen.
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B
    9 Es ist daher nicht weiter darauf einzugehen, dass der Kläger auch nicht die Klärungsbedürftigkeit seiner Frage aufgezeigt hat, weil er sich zum einen nicht mit der auch vom LSG benannten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Analogieverbot im Rahmen des § 1 der 2. DB sowie zum anderen nicht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu einer vor dem 30. Juni 1990 erfolgten Umwandlung eines VEB in eine GmbH auseinander gesetzt hat (vgl zum Letzteren ua: Urteile des BSG vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 4, und B 4 RA 12/04 R; zuletzt: BSG, Urteil vom 7. September 2006, B 4 RA 41/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B
    9 Es ist daher nicht weiter darauf einzugehen, dass der Kläger auch nicht die Klärungsbedürftigkeit seiner Frage aufgezeigt hat, weil er sich zum einen nicht mit der auch vom LSG benannten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Analogieverbot im Rahmen des § 1 der 2. DB sowie zum anderen nicht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu einer vor dem 30. Juni 1990 erfolgten Umwandlung eines VEB in eine GmbH auseinander gesetzt hat (vgl zum Letzteren ua: Urteile des BSG vom 29. Juli 2004, B 4 RA 4/04 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 4, und B 4 RA 12/04 R; zuletzt: BSG, Urteil vom 7. September 2006, B 4 RA 41/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 21.12.1987 - 7 BAr 61/84
    Auszug aus BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B
    Auch ist die Begründungspflicht nicht schon verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (BSG, Beschluss vom 21. Dezember 1987, 7 BAr 61/84).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 35/06 B
    Der Beschwerdeführer muss die im angestrebten (späteren) Revisionsverfahren zu entscheidende Rechtsfrage klar bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
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