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   BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B   

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https://dejure.org/2019,2194
BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B (https://dejure.org/2019,2194)
BSG, Entscheidung vom 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B (https://dejure.org/2019,2194)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - B 13 R 109/17 B (https://dejure.org/2019,2194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Berücksichtigung von Beteiligtenvortrag; Darlegung des Beruhens einer Entscheidung auf nicht berücksichtigtem Vortrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B
    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl BVerfGE 69, 145, 148 f; 70, 288, 294; 96, 205, 216).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B
    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl BVerfGE 64, 1, 12).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B
    Zur Bezeichnung eines Verfahrensmangels müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargelegt und darüber hinaus muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4 mwN; BSG Beschluss vom 20.2.2018 - B 10 LW 3/17 B - Juris RdNr 4).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B
    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl BVerfGE 69, 145, 148 f; 70, 288, 294; 96, 205, 216).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B
    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl BVerfGE 69, 145, 148 f; 70, 288, 294; 96, 205, 216).
  • BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B
    Die - hier nicht erfüllten - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge können nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge geltend gemacht wird (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 12 f; BSG Beschluss von 28.9.2010 - B 5 R 202/10 B - Juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 03.12.2012 - B 13 R 351/12 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B
    Die - hier nicht erfüllten - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge können nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge geltend gemacht wird (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 12 f; BSG Beschluss von 28.9.2010 - B 5 R 202/10 B - Juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B

    (Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - tatrichterliche

    Auszug aus BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B
    Will ein Beteiligter dies vermeiden, muss er das Einverständnis verweigern oder auf der Durchführung der beantragten Beweisaufnahme beharren (vgl Senatsbeschluss vom 25.11.2013 - B 13 R 339/13 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 05.02.2015 - B 13 R 372/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag im Rahmen eines

    Auszug aus BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B
    Denn nur dann hätte nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 letzter Teils SGG ein Beweisantrag die Warnfunktion dahingehend erfüllt, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG ) noch nicht als erfüllt ansieht (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - Juris RdNr 10 mwN).
  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

    Auszug aus BSG, 23.01.2019 - B 13 R 109/17 B
    Insbesondere hätte der Kläger darstellen müssen, welches konkrete Argument zu den in Bezug genommenen Ausführungen des SG in Widerspruch stehe und zum zentralen Vorbringen im Berufungsverfahren gehörte, mit dem sich das LSG zur Wahrung des rechtlichen Gehörs unbedingt im Einzelnen hätte auseinandersetzen müssen, obwohl das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, in den Gründen seiner Entscheidung jegliches Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 - Juris RdNr 14 f).
  • BSG, 20.02.2018 - B 10 LW 3/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 29.04.2019 - B 9 SB 8/19 B

    Feststellung der Voraussetzungen des Merkzeichens G

    Die - hier nicht erfüllten - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge können nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge geltend gemacht wird (vgl stRspr, zB BSG Beschluss vom 23.1.2019 - B 13 R 109/17 B - Juris RdNr 11 mwN).
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