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   BSG, 23.02.2010 - B 13 R 457/09 B   

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https://dejure.org/2010,41572
BSG, 23.02.2010 - B 13 R 457/09 B (https://dejure.org/2010,41572)
BSG, Entscheidung vom 23.02.2010 - B 13 R 457/09 B (https://dejure.org/2010,41572)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - B 13 R 457/09 B (https://dejure.org/2010,41572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Tatbestandsberichtigung - Fehler in der materiellen Rechtsanwendung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Tatbestandsberichtigung - Fehler in der materiellen Rechtsanwendung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Tatbestandsberichtigung - Fehler in der materiellen Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 40/02 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Auslandsstudium in Sowjetunion

    Auszug aus BSG, 23.02.2010 - B 13 R 457/09 B
    Sie trägt vor, das BSG habe bereits im Urteil vom 24.7.2003 (B 4 RA 40/02 R - SozR 4-8570 § 5 Nr. 1) entschieden, dass eine Gleichstellung der DDR-Bürger mit den Bundesbürgern zu befürworten und insbesondere bei der Anwendung von Bundesrecht zu berücksichtigen sei, dass die Betroffenen ihr Verhalten an den Vorgaben der DDR-Vorschriften ausgerichtet hätten.

    Es sei deshalb stets wertend zu prüfen, ob ein "DDR-Sachverhalt" in seinem wirtschaftlichen und sozialen Sinn und rechtlichen Gehalt der in einer Norm des Bundesrechts ausgeprägten Wirklichkeit entspreche (vgl BSG SozR 4-8570 § 5 Nr. 1 RdNr 39) .

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 23.02.2010 - B 13 R 457/09 B
    Hierzu muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet und schlüssig dargelegt werden, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.02.2010 - B 13 R 457/09 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, Kapitel IX RdNr 202 ff) .
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 23.02.2010 - B 13 R 457/09 B
    Diese Anforderungen, die allerdings nicht überspannt werden dürfen, sind verfassungsrechtlich unbedenklich (Bundesverfassungsgericht - Kammer, SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3 f; Nr. 16 RdNr 4 f) .
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 23.02.2010 - B 13 R 457/09 B
    Hierzu muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet und schlüssig dargelegt werden, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN) .
  • BSG, 10.10.2017 - B 13 R 234/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Mindestanforderungen an die Darlegung

    Denn damit macht sie keinen Verfahrensfehler im Hinblick auf das prozessuale Vorgehen des LSG auf dem Weg zur Entscheidung geltend (sog "error in procedendo"), sondern rügt einen Fehler in der materiellen Rechtsanwendung ("error in iudicando"), der als solcher nicht geeignet ist, die Revisionszulassung zu eröffnen (vgl stRspr, zB Senatsbeschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - Juris RdNr 10; zuletzt vom 11.8.2017 - B 13 R 173/17 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 29.12.2021 - B 3 P 6/21 B

    Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegestufe III

    Wenn sie überdies meinen, der Tatbestand des Urteils habe weitere oder andere Tatsachen enthalten müssen (Beschwerdebegründung Seite 14, 97) , so wären solche Fehler über die Tatbestandsberichtigung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung des angefochtenen Urteils beim LSG geltend zu machen gewesen (vgl § 139 Abs. 1 , § 153 Abs. 1 SGG ; stRspr; vgl nur BSG vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - juris RdNr 6 und BSG vom 2.9.2014 - B 9 V 17/14 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 05.03.2015 - B 13 R 430/14 B

    Kausalität eines Verfahrensmangels

    Der Kläger hat schon nicht vorgetragen, rechtzeitig einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung gestellt zu haben (vgl dazu Senatsbeschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - Juris RdNr 8; zuletzt BSG vom 2.9.2014 - B 9 V 17/14 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 17.07.2015 - B 11 AL 32/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verkennung der Beweislast -

    Die Verkennung der Beweislast ist kein Verfahrensfehler (error in procedendo), sondern ein materiellrechtlicher error in iudicando (BSG, Beschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B) .
  • BSG, 20.05.2016 - B 13 R 74/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel iS des § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG

    Damit macht der Kläger aber keinen Verfahrensfehler auf dem Weg zur Entscheidung des Berufungsgerichts geltend (sog "error in procedendo"), sondern rügt einen Fehler in der materiellen Rechtsanwendung ("error in iudicando"), der als solcher nicht geeignet ist, die Revisionszulassung zu eröffnen (vgl Senatsbeschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - Juris RdNr 10) .
  • BSG, 15.01.2014 - B 13 R 399/13 B
    13 c) Soweit die Klägerin "auch eine unzulässige Annahme der Beweisführungspflicht" (Beschwerdebegründung S 8) rügen will, macht sie keinen Mangel im Verfahren auf dem Weg zur Entscheidung (sog "error in procedendo"), sondern die inhaltliche Fehlerhaftigkeit der Entscheidung ("error in iudicando") geltend, die nach § 160 Abs. 2 SGG keinen Revisionszulassungsgrund darstellt (vgl Senatsbeschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 14.09.2023 - B 9 SB 23/23 B
    Sofern sie sich mit dieser Rüge gegen eine vermeintlich fehlerhafte materielle Rechtsanwendung des LSG ("error in iudicando") wendet, ist ein solcher Fehler von vornherein nicht geeignet, die Revisionszulassung zu eröffnen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 16.1.2023 - B 9 V 14/22 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 26.05.2015 - B 4 AS 34/15 B

    Aufhebung von SGB-II -Bewilligungen; Tatbestandsfehler und Rechtsmittelzulassung

    Die aus Sicht der Klägerin vorhandenen Unrichtigkeiten bzw Unvollständigkeiten begründen jedoch keinen Verfahrensfehler im Sinne der Rechtsmittelzulassungsvorschriften (BSG Beschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B, RdNr 6; BSG Beschluss vom 26.6.1959 - 6 RKa 2/57 - SozR Nr. 133 zu § 162 SGG).
  • BSG, 24.01.2013 - B 13 R 423/12 B
    Denn zum einen begründen Unrichtigkeiten im Tatbestand keinen Verfahrensfehler iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG, sondern sind im Verfahren der Tatbestandsberichtigung nach § 139 SGG zu korrigieren (vgl Senatsbeschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - BeckRS 2010, 67076 RdNr 6; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 139 RdNr 6; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 768).
  • BSG, 14.04.2021 - B 14 AS 33/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Unzulässige Rüge eines

    Denn damit macht die Klägerin keine Verfahrensfehler auf dem Weg zur Entscheidung des Berufungsgerichts geltend (sog "error in procedendo"), sondern rügt Fehler in der materiellen Rechtsanwendung ("error in iudicando"), die als solche nicht geeignet sind, die Revisionszulassung zu eröffnen (vgl nur BSG vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - RdNr 10 mwN; BSG vom 31.3.2015 - B 12 KR 84/13 B) .
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