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   BSG, 23.03.1993 - 12 RK 50/92   

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BSG, 23.03.1993 - 12 RK 50/92 (https://dejure.org/1993,11858)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1993 - 12 RK 50/92 (https://dejure.org/1993,11858)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1993 - 12 RK 50/92 (https://dejure.org/1993,11858)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 12 RK 50/92
    Spätere Änderungen eines Rechtssatzes sind daher für die Beurteilung von vor seinem Inkrafttreten entstandenen Lebensverhältnissen unerheblich, es sei denn, das Gesetz erstreckt seine zeitliche Geltung auf solche Verhältnisse (vgl. BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 1 unter Hinweis auf Evers "Die Zeit eine Dimension des Sozialrechts?" in: Rechtsschutz im Sozialrecht, Beiträge zum ersten Jahrzehnt der Rechtsprechung des BSG, 1965, S. 63 ff., 79 ff., jeweils m.w.N.).

    Sind aber sämtliche die Beitragsforderung begründenden Tatsachen unter der Geltung des alten Rechts eingetreten und von diesem bereits - hier: im Sinne eines unverschuldet unterbliebenen Einbehalts - "rechtlich bewertet" worden, findet in Anwendung der dargelegten intertemporalen Auslegungsgrundsätze das alte Recht Anwendung, weil dem neuen Recht nicht eindeutig zu entnehmen ist, daß es auch die vor seinem Inkrafttreten verwirklichten Sachverhalte rückwirkend einer neuen rechtlichen Bewertung unterwerfen will (SozR 3-2500 § 48 Nr. 1).

  • BSG, 19.03.1992 - 12 RK 58/91

    Verschulden der Zahlstelle bei der Einbehaltung der Krankenversicherungsbeiträge

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 12 RK 50/92
    War die Einbehaltung weiterer Beiträge ohne Verschulden der Zahlstelle unterblieben, so oblag der Beitragseinzug gemäß § 393a Abs. 2 Satz 6 RVO der zuständigen Krankenkasse (zu dem Weg der Beitragserhebung von Versorgungsbezügen im einzelnen vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. März 1992 in SozR 3-2200 § 393a Nr. 2).

    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteil vom 19. März 1992 (SozR 3-2200 § 393a Nr. 2) unter Hinweis auf sein Urteil vom 23. Mai 1989 (SozR 2200 § 393a Nr. 2) entschieden, daß das neue Recht auf Rückstände aus der Zeit vorher noch keine Anwendung findet.

  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 30/88

    Schuldhaftes Unterlassen einer Zahlstelle von Versorgungsbezügen bei der

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 12 RK 50/92
    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteil vom 19. März 1992 (SozR 3-2200 § 393a Nr. 2) unter Hinweis auf sein Urteil vom 23. Mai 1989 (SozR 2200 § 393a Nr. 2) entschieden, daß das neue Recht auf Rückstände aus der Zeit vorher noch keine Anwendung findet.
  • BSG, 25.04.1990 - 4 REg 3/89

    Erziehungsgeld; Angehörige; Bundesgebiet; Mitglied; NATO-Truppe; Stationierte

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 12 RK 50/92
    Sie begründet im Verhältnis zu der Vorgängervorschrift des § 393a Abs. 2 Satz 6 RVO nicht lediglich eine Funktionsnachfolge (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 25. April 1990 - 4 REg 3/89, nicht veröffentlicht) in dem Sinne, daß anstelle der bisher zuständigen Krankenkasse nunmehr ohne weiteres die Zahlstelle zuständig geworden wäre.
  • SG Münster, 27.05.2020 - S 14 KN 22/17
    Es handelt sich um ein spezielles Verrechnungsrecht der Zahlstelle (vgl. Bundessozialgericht -BSG- Urt. v. 23.03.1993 - 12 RK 50/92 -, juris Rn. 15, Peters in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage 2016, § 256 Rn. 30).

    Das hat das OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.03.2020 - 12 U 101/19 , juris , betreffend die rechtsähnliche Konstellation des Einbehalts rückständiger Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei Leistungen aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - VBL - zeitnah anschaulich ausgeführt und das auf § 256 SGB V gestützte spezielle Verrechnungsrecht der Zahlstelle - unter Beachtung des Erhalts der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten - zutreffend im Zusammenhang auch mit § 255 SGB V konkretisiert (vgl. auch bereits BSG Urt. vom 23.03.1993 - 12 RK 50/92 -, juris Rn. 15, Peters in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage 2016, § 256 Rn. 30).

    Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, den nachträglichen Beitragseinbehalt davon abhängig zu machen ( BSG Urt. v. 23.03.1993 - 12 RK 50/92 = Die Beiträge 1993, 500 = USK 9307).

  • OLG Karlsruhe, 20.03.2020 - 12 U 101/19

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Einbehalt rückständiger Beiträge zur

    Es handelt sich um ein spezielles Verrechnungsrecht der Zahlstelle (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 12 RK 50/92 -, Rn. 15, juris; Peters in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage 2016, § 256 Rn. 30).
  • VG Bayreuth, 16.07.2021 - B 5 E 21.611

    Kranken- und Pflegekassenbeitragspflicht von Versorgungsbezügen,

    Es handelt sich um ein spezielles Verrechnungsrecht der Zahlstelle (vgl. BSG, U. v. 23.03.1993 - 12 RK 50/92 - juris Rn. 15; Peters in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage 2016, § 256 Rn. 30).

    Ist der Einbehalt von Beiträgen aus Versorgungsbezügen unterblieben, verweist § 256 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf die Regelung des § 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V, sodass die rückständigen Beiträge aus den weiterhin zu zahlenden Versorgungsbezügen durch die Zahlstelle einzubehalten sind (vgl. BSG, U.v. 23.3.1993 12 RK 50/92 - juris Rn. 15; B.v. 22.10.2018 - B 12 KR 29/18 B - BeckRS 2018, 30463 Rn. 6).

    Es handelt sich um spezielles Verrechnungsrecht der Zahlstelle (vgl. BSG, U.v. 23.3.2012 - 12 RK 50/92).

  • BSG, 22.10.2018 - B 12 KR 29/18 B

    Unterbliebener Einbehalt von Beiträgen aus Versorgungsbezügen zur gesetzlichen

    Ist der Einbehalt von Beiträgen aus Versorgungsbezügen unterblieben, verweist § 256 Abs. 2 S 1 SGB V auf die Regelung des § 255 Abs. 2 S 1 SGB V, sodass die rückständigen Beiträge aus den weiterhin zu zahlenden Versorgungsbezügen durch die Zahlstelle (vgl BSG Urteil vom 23.3.1993 - 12 RK 50/92 - Juris RdNr 15) einzubehalten sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2019 - L 11 KR 523/16

    Beitragsplicht von Versorgungsbezügen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Es handelt sich um spezielles Verrechnungsrecht der Zahlstelle (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2012 - 12 RK 50/92 - Peters in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Auflage 2016, § 256 Rn. 30).
  • BSG, 17.03.2022 - B 12 R 37/21 B

    Einbehalt rückständiger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und

    Jedoch setzt sie sich weder mit der nachfolgenden Rechtsprechung des BSG zum Verschulden im Rahmen des § 255 Abs. 2 SGB V , § 60 SGB XI ( BSG Urteil vom 23.3.1993 - 12 RK 50/92 - juris RdNr 15 und BSG Urteil vom 29.11.2006 - B 12 RJ 4/05 R - BSGE 97, 292 = SozR 4-3300 § 59 Nr. 1) noch mit den Voraussetzungen der Verwirkung von Beitragsansprüchen (zB BSG Urteil vom 27.7.2011 - B 12 R 16/09 R - BSGE 109, 22 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14 RdNr 35 ff; BSG Urteil vom 1.7.2010 - B 13 R 67/09 R - SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 30 ff; BSG Urteil vom 23.3.1993 - 12 RK 62/92 - juris) auseinander.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2013 - L 4 R 4646/12
    Ein Verschulden des Rentenversicherungsträgers an der unterlassenen Einbehaltung der Beiträge ist unschädlich, ein Verschulden des Beitragspflichtigen nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 23. März 1993 - 12 RK 50/92; in juris).
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