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   BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R   

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https://dejure.org/2011,5723
BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R (https://dejure.org/2011,5723)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R (https://dejure.org/2011,5723)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2011 - B 6 KA 15/10 R (https://dejure.org/2011,5723)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem ...

  • openjur.de

    Anerkennung als Belegarzt; Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG; notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen; Erteilung einer Belegarztanerkennung a ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 3 S 2 SGG, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 168 S 2 SGG, § 72 Abs 1 S 2 SGB 5, § 95 Abs 1 S 2 SGB 5
    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arzt hat Anspruch auf Anerkennung als Belegarzt bei Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum; Anspruch eines bei einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arztes auf Anerkennung als Belegarzt

  • rewis.io

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines bei einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arztes als Belegarzt

  • datenbank.nwb.de

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Medizinisches Versorgungszentrum und die Anerkennung als Belegarzt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Auch angestellter MVZ-Arzt kann Belegarzt sein

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Belegärztliche Tätigkeit eines MVZ

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    MVZ: angestellter Arzt darf als Belegarzt arbeiten

  • auw.de (Entscheidungsbesprechung)

    MVZ sind keine von Ärzten unabhängige Organisationseinheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 74
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 11/90

    Anerkennung als Belegarzt in einem Krankenhaus

    Auszug aus BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R
    Streitverfahren über die Anerkennung als Belegarzt betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs. 3 S 2 SGG (Anschluss an BSG vom 14.5.1992 - 6 RKa 41/91 = BSGE 70, 285 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3; Aufgabe von BSG vom 15.5.1991 - 6 RKa 11/90).

    Soweit im Senatsurteil vom 15.5.1991 (6 RKa 11/90), das eine Belegarztanerkennung zum Gegenstand hat, dazu eine andere Auffassung vertreten worden ist, ist diese seit dem Senatsurteil vom 14.5.1992 überholt (vgl Wenner, NZS 1999, 172, 175 mit Fn 25).

    Entsprechend waren die Verbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in den Verfahren beigeladen, die in der Vergangenheit beim BSG und den LSGen Bayern und Hessen zur Anerkennung als Belegarzt anhängig waren (6 RKa 11/90 - BSG; L 4 KA 17/08 - Hessisches LSG; L 12 KA 268/04 - Bayerisches LSG).

  • LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 17/08

    Erbringung von belegärztlichen Leistungen durch Medizinische Versorgungszentren -

    Auszug aus BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R
    Entsprechend waren die Verbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in den Verfahren beigeladen, die in der Vergangenheit beim BSG und den LSGen Bayern und Hessen zur Anerkennung als Belegarzt anhängig waren (6 RKa 11/90 - BSG; L 4 KA 17/08 - Hessisches LSG; L 12 KA 268/04 - Bayerisches LSG).

    Zu Recht hat deshalb das SG in Übereinstimmung mit dem SG Marburg (Urteil vom 30.1.2008 - S 12 KA 1082/06) und - in der Berufungsinstanz - dem Hessischen LSG (Urteil vom 24.6.2009 - L 4 KA 17/08) angenommen, dass einem MVZ bezogen auf einen dort tätigen Arzt die Genehmigung erteilt werden kann, dass dieser Arzt belegärztliche Leistungen erbringt, die dann allerdings (nur) von seinem MVZ abgerechnet werden können.

    Insoweit folgt der Senat nicht der Auffassung des Hessischen LSG (Urteil vom 24.6.2009 - L 4 KA 17/08, juris RdNr 29), wonach für die Konkretisierung der Vorgabe des § 39 Abs. 2 Satz 1 BMV-Ä hinsichtlich des Überwiegens der ambulanten Tätigkeit nur auf den Zulassungsstatus des MVZ abzustellen sei.

  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R
    Streitverfahren über die Anerkennung als Belegarzt betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs. 3 S 2 SGG (Anschluss an BSG vom 14.5.1992 - 6 RKa 41/91 = BSGE 70, 285 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3; Aufgabe von BSG vom 15.5.1991 - 6 RKa 11/90).

    Seit dem Urteil des Senats vom 14.5.1992 (BSGE 70, 285 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3) ist geklärt, dass sich an der aus der verwaltungsmäßigen Zuständigkeit der KÄV folgenden Zuordnung zu den Angelegenheiten der Vertragsärzte iS des § 12 Abs. 3 Satz 2 SGG nichts dadurch ändert, dass die KÄV im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen zu entscheiden hat.

  • LSG Bayern, 09.08.2006 - L 12 KA 268/04

    Belegarztanerkennung für einen Anästhesisten, Führung einer eigenen

    Auszug aus BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R
    Entsprechend waren die Verbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in den Verfahren beigeladen, die in der Vergangenheit beim BSG und den LSGen Bayern und Hessen zur Anerkennung als Belegarzt anhängig waren (6 RKa 11/90 - BSG; L 4 KA 17/08 - Hessisches LSG; L 12 KA 268/04 - Bayerisches LSG).
  • SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 1082/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Erbringung belegärztlicher Leistungen durch ein

    Auszug aus BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R
    Zu Recht hat deshalb das SG in Übereinstimmung mit dem SG Marburg (Urteil vom 30.1.2008 - S 12 KA 1082/06) und - in der Berufungsinstanz - dem Hessischen LSG (Urteil vom 24.6.2009 - L 4 KA 17/08) angenommen, dass einem MVZ bezogen auf einen dort tätigen Arzt die Genehmigung erteilt werden kann, dass dieser Arzt belegärztliche Leistungen erbringt, die dann allerdings (nur) von seinem MVZ abgerechnet werden können.
  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 12/99 R

    Teilstationäre Leistungserbringung ist ambulante Rehabilitation im

    Auszug aus BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R
    Die Wendung im Urteil des 3. Senats des BSG vom 5.7.2000 (BSGE 87, 14, 17 = SozR 3-2500 § 40 Nr. 3), aus der Verpflichtung der Krankenkassenverbände, nach § 111 Abs. 4 Satz 3 SGB V beim Abschluss von Versorgungsverträgen das Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde herzustellen, ergebe sich keine Notwendigkeit einer Beiladung dieser Behörde, führt in der hier zu beurteilenden Konstellation nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzungsregelung - Berücksichtigung der

    Auszug aus BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R
    Es könnten sich auch Friktionen zur Rechtsprechung des Senats ergeben, wonach bei der Anwendung von Honorarbegrenzungsregelungen die Vergütung aus belegärztlicher Tätigkeit mit zu berücksichtigen ist (BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 4).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R
    Allerdings hat der Senat in Zusammenhang mit der Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit nach § 103 Abs. 7 SGB V mehrfach entschieden, dass die Zulassungsgremien eine sehr geringe Zahl von Belegbetten als Indiz werten dürfen, dass eine belegärztliche Tätigkeit nicht ernstlich gewollt ist (BSGE 88, 6, 15 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 48; zuletzt BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 5 RdNr 38 bis 41).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R
    Eine solche Ausnahme von der Pflicht zur Zurückverweisung wegen einer unterlassenen notwendigen Beiladung kommt nach der Rechtsprechung des BSG in Betracht, wenn die Beizuladenden weder materiell noch verfahrensrechtlich benachteiligt werden (BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, jeweils RdNr 20) .
  • BSG, 09.05.1990 - 6 BKa 58/89
    Auszug aus BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R
    Die Entscheidung der KÄV über die Belegarztanerkennung ergeht nach § 40 Abs. 2 BMV-Ä bzw § 32 Abs. 2 EKV-Ä im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen und dem VdEK; die typische Folge einer derartigen Entscheidungsstruktur ist die notwendige Beiladung der Institutionen, deren Einvernehmen erforderlich ist (BSG vom 31.8.1983 SozR 1500 § 75 Nr. 49; vgl auch Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 75 RdNr 10 h, sowie BSG vom 9.5.1990 - 6 BKa 58/89).
  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    In Bezug auf die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit - Leistungserbringung, Honorarverteilung, Mitgliedschaft in der KÄV - ist anerkannt, dass es so gut wie keine Unterschiede zwischen Vertragsärzten und Angestellten gibt (vgl etwa § 106d Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 SGB V zur zeitlichen Plausibilität von Abrechnungen und dazu BSG Urteil vom 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R - BSGE 129, 220 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 25; vgl auch zur Honorarverteilung BSG Urteile vom 15.7.2020 - B 6 KA 12/19 R - BSGE 130, 290 = SozR 4-2500 § 87b Nr. 26 und - B 6 KA 4/20 R - sowie zum Streikverbot BSG Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R - BSGE 122, 112 = SozR 4-2500 § 75 Nr. 18, RdNr 92; vgl ferner BSG Urteil vom 12.2.2020 - B 6 KA 1/19 R - BSGE 130, 51 = SozR 4-5525 § 32 Nr. 3, RdNr 33 zur Eignung, einen Vorbereitungsassistenten anzuleiten und zu beaufsichtigen sowie BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 22 f zur Anerkennung von angestellten Ärzten in einem MVZ als Belegarzt; zur Mitgliedschaft vgl § 77 Abs. 2 Satz 3 SGB V und hierzu Wenner, SGb 2021, 593, 602).
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - Entfernung zwischen

    Die Anerkennung als Belegarzt iS von § 121 Abs. 2 SGB V erfolgt dementsprechend nach der Rechtsprechung des Senats stets personenbezogen (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 20; vgl auch Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 103 RdNr 441; Geier in Schiller, BMV-Ä, 2. Aufl 2020, § 39 RdNr 17; Becker in Becker/Kingreen, SGB V, 7. Aufl 2020, § 121 RdNr 8; Quaas in Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Aufl 2018, § 16 RdNr 132) .

    Einem bestimmten, namentlich benannten und hinsichtlich seiner Qualifikation identifizierbaren Arzt wird die Berechtigung erteilt, neben ambulanten vertragsärztlichen Leistungen auch stationäre Leistungen zu erbringen und zu Lasten der vertragsärztlichen Gesamtvergütung abzurechnen (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 20) .

    Die gemeinschaftlich vertragsärztliche Tätigkeit in einer (überörtlichen) BAG ändert aber nichts daran, dass die Belegarztanerkennung stets personenbezogen zu prüfen und zu erteilen ist (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 20; Geier in Schiller, BMV-Ä, 2. Aufl 2020, § 39 RdNr 17; vgl bereits RdNr 23) .

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht

    Denn, wie der Vergleich zeigt, hätte es in diesem Falle des Begriffs "fest" nicht bedurft, dagegen hätte das Gesetz aber zumindest auch eine anderweitige - nicht durch die Anstellung - vermittelte Berechtigung des Arztes oder des MVZ (vgl. zur Erteilung einer Belegarztanerkennung an ein MVZ BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R - veröffentlicht in Juris) zur stationären Behandlung von Krankenhauspatienten im Krankenhaus regeln oder tatbestandlich voraussetzen müssen, in deren Rahmen auch die Gesamtverantwortung des Krankenhauses gewährleistet sein müsste (vgl. auch § 115a Abs. 1 Satz 2 SGB V, der die Kooperation mit "ausdrücklich beauftragte niedergelassene Vertragsärzten" vorsieht).
  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 33/16 R

    Vertragsarzt - Honorarabrechnung für belegärztlich erbrachte stationäre

    Die KÄV darf eine solche Anerkennung nur im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen erteilen (§ 40 Abs. 2 S 1 BMV-Ä bzw § 32 Abs. 2 S 1 EKV-Ä) ; ein zu Unrecht versagtes Einvernehmen kann nur durch ein positives sozialgerichtliches Urteil ersetzt werden (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 16 f).
  • SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 572/17

    Krankenversicherungsrecht, Vertragsarztrecht

    Hätte der Gesetzgeber - wie es der Auffassung der Beklagten entspricht - an einer Beschränkung der Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten auf Vertragszahnärzte festhalten bzw. diese Beschränkung lediglich auf den Leiter eines MVZ ausweiten wollen, hätte dies im Zusammenhang mit den Vorschriften über das MVZ ausdrücklich bestimmt werden müssen (vgl. BSG, Urt. v. 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6, juris Rdnr. 20 für Belegärzte).

    Soweit Missbrauchsmöglichkeiten bei einer Mehrzahl von Vorbereitungsassistenten gesehen werden, die aber in gleicher Weise bei Berufsausübungsgemeinschaften bestehen dürften, kann dem durch Zuordnung des Vorbereitungsassistenten zu einem bestimmten (angestellten) Zahnarzt des MVZ in der Genehmigung begegnet werden (vgl. zur Belegarztanerkennung BSG, Urt. v. 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R - a.a.O., Rdnr. 20 f.; zur zeitversetzten Beschäftigung zweier halbtags angestellter Vorbereitungsassistenten vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 14.04.1999 - L 7 KA 1234/98 ER - juris Rdnr. 21 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.05.2006 - L 11 KA 69/05 - juris Rdnr. 21; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.05.2006 - L 11 KA 68/05 - juris Rdnr. 21) und wird dem durch die Beschränkung der Anzahl der Vorbereitungsassistenten (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 14.04.1999, a.a.O. Rdnr. 19) bereits vorgebeugt.

  • SG Stuttgart, 26.09.2018 - S 5 KA 1940/17

    Vertragsärztliche Versorgung - operativ tätiger Chirurg - Residenzpflicht -

    Hieran ändert sich nichts dadurch, dass die Beklagte im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen zu entscheiden hat (BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R = SozR 4-2500 § 121 Nr. 6, RdNr. 12).

    Die Anerkennung als Belegarzt i.S. von § 121 Abs. 2 SGB V ist personenbezogen; einem bestimmten, namentlich benannten und hinsichtlich seiner Qualifikation identifizierbaren Arzt wird die Berechtigung erteilt, neben ambulanten vertragsärztlichen Leistungen auch stationäre Leistungen zu erbringen und zu Lasten der vertragsärztlichen Gesamtvergütung abzurechnen (BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R = SozR 4-2500 § 121 Nr. 6, RdNr. 20).

    Daraus folgt für den hier zu entscheidenden Fall nichts, denn das BSG hat die Prämisse, die es in seinem Urteil vom 23.03.2011 (a.a.O.) aufgestellt hat (Personenbezogenheit der Belegarztanerkennung), nicht aufgegeben.

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.06.2023 - L 4 KA 49/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung eines Anspruchs auf Belegarztanerkennung

    Bei den beigeladenen Krankenkassen und Krankenkassenverbänden handelt es sich um notwendig Beigeladene im Sinne des § 75 Abs. 2 1. Alt Sozialgerichtsgesetz (SGG), weil die Entscheidung über die Belegarztanerkennung des Klägers auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (BSG, Urteil vom 23. März 2011, B 6 KA 15/10 R, NZS 2012, 74 ff., s Rn 16 des juris-Dokuments).

    Der sich um eine Belegarztanerkennung bemühende Arzt muss alle Eignungskriterien des § 39 Abs. 5 BMV-Ä in seiner eigenen Person erfüllen (vgl BSG, Urteil vom 23. März 2011, B 6 KA 15/10 R, aaO; BSG, Urteil vom 17. März 2021, B 6 K 6/20 R, zitiert nach juris, s dort Rn 35 f).

    Die Frage nach einer solchen bloßen "pro-forma-Zulassung" ist allein im Rahmen der Sonderbedarfszulassungsprüfung nach § 103 Abs. 7 SGB V zu klären (BSG, Urteil vom 23. März 2011, B 6 KA 15/10 R, aaO, s Rn 24 des juris-Dokuments).

  • LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 10/19

    Vertragsarztrecht: Voraussetzungen für Belegarztanerkennung

    Dagegen spreche nicht, dass es sich bei der Belegarztanerkennung um eine personenbezogene "Berechtigung" handle (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011, Aktenzeichen B 6 KA 15/10 R, Rn. 20), da das Vertragsarztrecht durchaus personenbezogenen Genehmigungen (z.B. § 121a SGB V) kenne, deren Voraussetzungen nur mit Hilfe von Kooperationen bzw. Kooperationspartnern erfüllt werden könnten (anderer Ansicht SG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2018, Aktenzeichen S 5 KA 1940/17, Rn. 24).

    Gegen die Mitberücksichtigung kooperativer ärztlicher Tätigkeit spricht nicht, dass nach ständiger Rechtsprechung die Anerkennung als Belegarzt i.S.v. § 121 Abs. 2 SGB V personenbezogen ausgestaltet ist (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011, B 6 KA 15/10 R, Rdnr. 20) und der die Anerkennung als Belegarzt begehrende Vertragsarzt deshalb die Voraussetzungen nach § 39 Abs. 5 Nr. 3 BMV-Ä in seiner Person erfüllen muss.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 13.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS,

    Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. März 2011 - B 6 KA 15/10 R - sei davon auszugehen, dass diese auch vollstationäre Patienten aufnähmen.

    Die weitere Annahme der Beschwerde, es sei nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. März 2011 - B 6 KA 15/10 R - (juris) davon auszugehen, dass die mit der Antragsgegnerin kooperierenden Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) auch vollstationäre Patienten aufnähmen, ist spekulativ und geht "ins Blaue hinein".

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 4567/14

    Kein Bestandsschutz für MVZ, das durch Hilfsmittelerbringer gegründet werden

    Seine Zulassung werde dann für die Dauer der Tätigkeit im MVZ von der Zulassung des MVZ überlagert (vgl. auch BSG, Urteil vom 23.03.2011, - B 6 KA 15/10 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 3706/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - persönliche

  • SG München, 10.03.2016 - S 15 R 1782/15

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

  • SG Dortmund, 09.01.2019 - S 16 KA 33/17
  • SG Berlin, 28.01.2015 - S 22 KA 195/10

    Einführung eines neuen Vergütungssystems für vertragsärztliche Leistungen durch

  • SG München, 06.03.2019 - S 38 KA 5009/19

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten - Eilverfahren zur Vorbereitungsassistentin

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